Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast
vom 29.04.2022, aktuelle Version,

Salzburger Altstadterhaltungsgesetz

Das Altstadtgebiet der Stadt Salzburg in seiner einzigartigen und charakteristischen Gestalt ist durch das Altstadterhaltungsgesetz landesrechtlich geschützt. Historisch bedeutsam und erhaltenswürdig ist neben der mittelalterlichen Altstadt auch das in der Gründerzeit und zu Beginn des 20. Jahrhunderts bebaute Gebiet. Das Gesetz ist heute auch das landesrechtliche Instrument der Schutzziele des UNESCO-Welterbes Historisches Zentrum der Stadt Salzburg.

Rechtliche Regelungen

Seit dem Jahr 1967 regelt das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz die Bauabwicklung der Altstadt von Salzburg. Novellen des Gesetzes gab es 1980 (Einbeziehung des Gebäudeinneren und der Freiflächen) und 1995 (Erweiterung des Schutzgebietes auf Gründerzeitgebiete). Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz war das erste Gesetz dieser Art in Österreich und wirkte beispielgebend auf Wien (Altstadterhaltungsnovelle zur Bauordnung), Graz (Altstadterhaltungsgesetz) sowie die Länder Salzburg, Tirol, Steiermark, Kärnten und Oberösterreich mit Ortsbildschutzgesetzen.

Zur Durchsetzung dieser Ziele enthält das Gesetz baurechtliche Sonderbestimmungen für die Erhaltung von Bauten, die für das charakteristische Gepräge des Stadtbildes oder das Stadtgefüge von Bedeutung sind sowie Bestimmungen zur Gestaltung von sonstigen Bauten und Freiflächen.

Für den Vollzug des Gesetzes ist die Magistratsabteilung 5, Raumplanung und Baubehörde, der Stadtgemeinde Salzburg zuständig. Die Behörden beziehen dabei vor der behördlichen Erledigung (Bescheid, Verordnung) ein Gutachten der Sachverständigenkommission ein. Durch Beratungsgespräche werden Verfahren verkürzt und Probleme möglichst einvernehmlich gelöst.

Das Gebiet der Schutzzonen I und II umfasst etwa 330 Hektar. Von den dortigen 1400 Bauten sind etwa 1000 als charakteristisch eingestuft.

Die Sachverständigenkommission

Als unabhängiges Gutachtergremium wurde beim Amt der Landesregierung die Sachverständigenkommission eingerichtet.[1] Sie setzt sich aus Fachleuten der Architektur, des Baugewerbes, des Stadtbildes und der Kunstgeschichte zusammen. Die fünf Hauptmitglieder und die Ersatzmitglieder werden für fünf Jahre bestellt: Je zwei Fachleute werden dabei von der Stadt Salzburg und von der Landesregierung und ein Mitglied vom Bundesdenkmalamt bestellt. Durchschnittlich werden jedes Jahr 300–400 Begutachtungen abgewickelt. Die erforderliche Beratungstätigkeit einschließlich der Anfragen erfordert jährlich 45 Sitzungen mit insgesamt 900–1000 Tagesordnungspunkten. Die Beurteilung erstreckt sich auf alle Fragen der historisch wertvolle Bausubstanz und die für Stadtbild und Stadtgefüge maßgeblichen Fragen. Nur geringfügige Maßnahmen (Steckschilder, Werbemaßnahmen, Markisen) sind ausgenommen.

1983 fand die Arbeit der Kommission international Anerkennung durch Verleihung des Europapreises für Denkmalpflege.

Sachverständigenkommission und Gestaltungsbeirat der Stadt Salzburg,[2] der seit 1983 für Großprojekte außerhalb der Schutzzone zuständig ist, und viele der derzeitigen prominenten Bauprojekte Salzburgs betreut,[3] befinden sich immer wieder in Konflikt,[4] auch eine Zusammenlegung der beiden Institutionen wurde wiederholt diskutiert.[5] Auch die Kommunikation zwischen den städtischen Institutionen und den für das UNESCO-Welterbe zuständigen World Heritage Committee und ICOMOS, und dem Bundesdenkmalamt wird wiederholt als wenig zufriedenstellend beurteilt.[6]

Der Altstadterhaltungsfonds

Der Altstadterhaltungsfonds hat die Aufgabe, Erhaltung und Pflege der Gestalt, Baustruktur und Bausubstanz im Schutzgebiet zu fördern und die vielfältigen urbanen Funktionen im Lebensraum der Stadt zu bewahren und zu entfalten. Er hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und seinen Sitz in der Stadt Salzburg.

Der Fonds wird im Wesentlichen aus Zuwendungen des Landes und der Stadt Salzburg gespeist. Die Förderung wird auf Grund eines Rechtsanspruches oder als freie Förderung gewährt. Die Förderung auf Grund des Rechtsanspruches umfasst bei charakteristischen Bauten etwa jene Mehrkosten, die über die ordnungsgemäße Erhaltung des Baus hinausgehen.

Zuständig für baurechtliche und Fragen zum Altstadterhaltungsfonds ist der Magistrat der Stadt Salzburg, Sekretariat Altstadtbereich.

Fragen zur Gestaltung der historischen Bausubstanz bzw. zu ihrer Übereinstimmung mit dem Altstadterhaltungsgesetz beantwortet das Referat Altstadterhaltung – Geschäftsstelle der Sachverständigenkommission beim Amt der Salzburger Landesregierung, Chiemseegasse 6.

Literatur und Quellen

  • Kurt Straub: Entwicklung und Aspekte zum Salzburger Altstadterhaltungsgesetz. In: Bastei – Zeitschrift des Stadtvereines Salzburg für die Erhaltung und Pflege von Bauten, Kultur und Gesellschaft. Band 49, Folge 3, Salzburg 2000, S. 3ff.

Einzelnachweise

  1. Die Sachverständigenkommission für die Altstadterhaltung in Salzburg (Memento des Originals vom 9. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.salzburg.gv.at, salzburg.gv.at
  2. Gestaltungsbeirat (Memento des Originals vom 18. Januar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stadt-salzburg.at, stadt-salzburg.at
  3. Verkannte Qualität eines Schoßhündchens – Salzburg hat in erster Linie ein Imageproblem. Hinter den Kulissen findet man eine kleine, florierende Architekturszene. In: derStandard.at. 30. April 2008
  4. Norbert Mayr: Stadtbühne und Talschluss. Baukultur in Stadt und Land Salzburg. Otto Müller Verlag, 2006, ISBN 3-7013-1117-X, Kapitel Sachverständigenkommission versus Gestaltungsbeirat – 1995/2006, S. 104–116.
  5. etwa: Veraltete Richtlinien? Heftige Diskussion um Altstadtschutz, sbg.orf.at, 9. November 2005;
    Claudia Schmidt: Auflösung der Altadtkommission völlig falsches Signal!@1@2Vorlage:Toter Link/regional.oevp-sbg.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , ÖVPsbg, 30. Januar 2009
  6. etwa:
    Claudia Lagler: Weltkulturerbe: Ärger über Salzburg. Die Organisation Icomos, die über das Weltkulturerbe wacht, ist über das Vorgehen Salzburgs befremdet: Man werde in aktuelle Bauprojekte nicht eingebunden. In: Die Presse online, 21. Oktober 2012.
    Claudia Lagler: „Unesco verärgert über Salzburg“. Der scheidende Landeskonservator Ronald Gobiet kritisiert fehlendes Engagement in Salzburg. In: Die Presse online, 2. Dezember 2012.