Sanitätsdienst des Bundesheeres
Der Sanitätsdienst des Bundesheeres ist eine Waffengattung des österreichischen Bundesheeres, der die übergeordnete Rolle der Betreuung von Verletzten und Kranken zukommt. Die Sanitäter sorgen für die Erstbetreuung der Verwundeten und transportieren sie in ein Feld- oder Zivilspital. Im Alltag zählt es zu den Aufgaben der Sanitäter, auf die Hygiene und die medizinische Versorgung in den Kasernen zu achten. Außerdem übernehmen die Sanitäter die medizinische Betreuung bei der Stellung der neuen Rekruten.
Sanitätsdienstliche Ausbildungen
Im Grundwehrdienst
Die Ausbildung der Sanitäter beginnt ebenso wie andere mit der Grundausbildung.
Nach einer freiwilligen Meldung zum Sanitätsdienst wird die Personalauswahl zu einer der Sanitätsausbildungsstätten in Salzburg, Hörsching, Wien-Stammersdorf oder Klagenfurt geschickt. Die Ausbildung (als Basisausbildung 2) erfolgt nach dem Modul 1 des zivilen Sanitätergesetzes. Darüber hinaus werden militärische Zusatzinhalte ausgebildet, wie die Umschulung auf die Pistole 80, humanitäres Völkerrecht und Einweisung in das militärische Gesundheitswesen. Nach einer Vorprüfung werden die auszubildenden Sanitäter zu einer zivilen Rettungsdienststelle für ein Praktikum im Rettungs- und Krankentransportwesen im Umfang von 160 Stunden dienstzugeteilt. Der Rettungssanitäterkurs schließt mit einer zivil-anerkannten kommissionellen Abschlussprüfung ab.
Im Ausbildungsdienst
Gemäß militärischen Erfordernissen werden Anwärter für Berufs- sowie Milizunteroffiziers- und KPE-Funktionen im einjährigen Ausbildungsdienst aufbauend zum Notfallsanitäter mit den Notkompetenzen NKA und NKV ausgebildet. Die Basisausbildung 3 gleicht das Wissen und Aufgabenbereich im Sanitätswesen aus und bildet die Grundlage für die weiteren Kurse.
Unteroffiziersanwärter verfolgen zunächst ihre militärischen Laufbahnkurse (Militärische Führung 1 und 2). Parallel dazu absolvieren NFS-Anwärter das Transportführerpraktikum im Umfang von 160 Stunden bei einer zivilen Rettungsdienststelle.
Anschließend findet der viermonatige NFS-Kurs an der Sanitätsschule in Wien-Stammersdorf statt, nach dem in der Regel auch die Notkompetenzen ausgebildet sowie fachspezifische Führungskompetenzen vermittelt werden.
Optional dazu kann der Unteroffiziersanwärter eine Ausbildung zum Rettungsschwimmer absolvieren. Berufsunteroffiziere erlangen im Rahmen der Weiterbildung das Krankenpflegediplom.
Im Milizstand
Das Bundesheer führt für einen laufenden Fähigkeitserhalt durch mittels Fortbildungen gemäß Sanitätergesetz sowie Rezertifizierungskursen an halbautomatischen Defibrillatoren.
Nicht-Sanitätspersonal
Im Rahmen der Basisausbildung 1 (und Kern) werden alle Soldaten in der zivilen Ersten Hilfe ausgebildet. Durchgeführt werden sie in der Regel durch einen Sanitätsunteroffizier.
Im Rahmen der Auslandseinsatzvorbereitung werden alle teilnehmenden Soldaten in der Erweiterten Selbst- und Kameradenhilfe geschult, das dem deutschen Einsatzersthelfer nach dem TCCC-Konzept entspricht.
Verwendungen im Sanitätsdienst
Ausgebildete Sanitäter können im Bundesheer zu folgenden Tätigkeiten herangezogen werden:
- Rettungssanitäter: in der Einheit, einer territorialen Sanitätsdienststelle (Truppenärztliche Ambulanz oder -Station) oder Sanitätseinrichtung (Feldambulanzen, Militärspitäler)
- OP-Gehilfe
- Ordinationsgehilfe
- Stellungsgehilfe
- Sanitätsunteroffizier: Als Notfallsanitäter (mit NKA und NKV) oder Dipl. Gesundheits- und Krankenpfleger
- Mit abgeschlossenem Medizinstudium: GWD-Arzt, kMilitärassistenz- oder Feldarzt.
Literatur
- Harald Harbich: 50 Jahre Sanitätsdienst im Bundesheer der Zweiten Republik. In: Österreichische Militärische Zeitschrift. Ausgabe 5/ 2005
Weblinks
- Sanitäter in Österreichs Bundesheer, Informationen auf der ÖBH-Website
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
---|---|---|---|---|
Wappen der Republik Österreich : Nicht gesetzeskonforme Version des österreichischen Bundeswappens, umgangssprachlich „Bundesadler“, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit zwar nach Wappengesetz detailliertem, aber schwarzem statt grauem Gefieder, mit zu grellem Gelb sowie mit inkorrekter Darstellung des Bindenschilds, da die weiße Binde zu breit und der untere rote Balken zu schmal sowie der Spitz, statt halbrund zu sein, zu flach gerundet ist: Das ursprüngliche Staatswappen wurde in der ersten Republik Österreich im Jahr 1919 eingeführt. Im austrofaschistischen Ständestaat wurde es im Jahr 1934 wieder abgeschafft und, im Rückgriff auf die österreichisch-ungarische Monarchie, durch einen Doppeladler ersetzt. In der wiedererstandenen (zweiten) Republik im Jahr 1945 wurde das Bundeswappen mit dem Wappengesetz in der Fassung StGBl. Nr. 7/1945 in modifizierter Form wieder eingeführt. Der Wappenadler versinnbildlicht, diesem Gesetzestext entsprechend (Art. 1 Abs. 1), „die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone …. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt.“ Mit dem Bundesverfassungsgesetz vom 1. Juli 1981, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 350/1981, wurden die Wappengesetze von 1919 und 1945 außer Kraft gesetzt und dem Text des Bundes-Verfassungsgesetzes mit Artikel 8a B-VG eine Verfassungsbestimmung über die Farben, die Flagge und das Wappen der Republik Österreich hinzugefügt. Mit der Neuverlautbarung des Wappengesetzes mit BGBl. Nr. 159/1984 in § 1 in der grafischen Umsetzung der Anlage 1 wurde das Bundeswappen in seiner aktuellen Version eingeführt. | Heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 B-VG , in der Fassung BGBl. Nr. 350/1981 , in Verbindung mit dem Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) in der Stammfassung BGBl. Nr. 159/1984 , Anlage 1 . | Austrian publicist de:Peter Diem with the webteam from the Austrian BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung / Federal Ministry of National Defense) as of uploader David Liuzzo ; in the last version: Alphathon , 2014-01-23. | Datei:Austria Bundesadler.svg |