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vom 30.12.2019, aktuelle Version,

Universitätsassistent

Universitätsassistenten sind wissenschaftliche bzw. künstlerische Mitarbeiter, die nach Abschluss eines für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenen Master- oder Diplom-Studiums beziehungsweise einer Promotion in ein Arbeitsverhältnis zur Universität aufgenommen werden. Sie unterscheiden sich von Senior Scientists nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter ihrer Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung.

Einzelnachweise

    https://personalwesen.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/d_personalwesen/Fuer_MitarbeiterInnen/Dokumente/Kollektivvertrag_2017.pdf