Universitätsassistent
Universitätsassistenten sind wissenschaftliche bzw. künstlerische Mitarbeiter, die nach Abschluss eines für die in Betracht kommende Verwendung vorgesehenen Master- oder Diplom-Studiums beziehungsweise einer Promotion in ein Arbeitsverhältnis zur Universität aufgenommen werden. Sie unterscheiden sich von Senior Scientists nach § 26 Absatz 2 durch den vorübergehenden Charakter ihrer Beschäftigung, und vom Assistenzprofessor nach § 27 durch das Fehlen einer Qualifizierungsvereinbarung.