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vom 24.01.2014, aktuelle Version,

Untreue (Österreich)

Das österreichische Strafgesetzbuch definiert die mit Freiheits- oder mit Geldstrafe bedrohte Untreue in § 153 StGB als Zufügung eines Vermögensnachteils, indem man einer durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht.

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