Verbraucher
Als Verbraucher oder Konsument wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt.[1]
Begriffsursprung
Der Begriff „Verbraucher“ hat den Ursprung in der Tätigkeit des Verbrauchens von Produkten, das heißt die entsprechende Person nimmt unter Umständen regelmäßig eine gewisse Menge davon und verwendet es für einen bestimmten Zweck, bis nichts mehr davon vorhanden ist, um sich anschließend ein neues zu beschaffen. Der gleiche Vorgang wird auch als Konsum bezeichnet, woraus sich die Bezeichnung „Konsument“ ableitet.
Begriffliche Erweiterung
Mittlerweile müssen Güter nicht unbedingt im herkömmlichen Sinn verbraucht werden, sondern im Gegenteil handelt es sich oft um eine (temporäre) Nutzung von Ressourcen. In Abgrenzung zum Konsum wird der Verbrauch erweitert um die Inanspruchnahme von Dienstleistungen bzw. der Nutzung von Ressourcen.
Definition
Rechtsbegriff
Im Recht bezeichnet man als Konsumenten jede natürliche Person, die mit einem Unternehmer Geschäfte schließt, ohne jedoch dabei selbst als Unternehmer zu handeln. Aufgrund seiner typischerweise gegebenen wirtschaftlichen Unterlegenheit ist der Konsument besonders schützenswert (Verbraucherschutz).
Europäische Union
Nach der in der EU gebräuchlichen Definition ist unter einem Verbraucher jede natürliche Person zu verstehen, die im Geschäftsverkehr zu Zwecken handelt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können; vgl. Richtlinie 93/13/EWG.
Deutsche Rechtsdefinition
Nach § 13 BGB ist eine Person schon dann Verbraucher, wenn sie ein Rechtsgeschäft abschließt, deren Zwecke überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Bei Rechtsgeschäften, die der unselbständigen beruflichen Tätigkeit einer Person dienen, etwa der Erwerb von Arbeitskleidung, Fortbildungsliteratur etc. durch den Arbeitnehmer, ist diese Person Verbraucher. Verbraucher kann auch eine Person sein, die gleichzeitig Arbeitgeber ist, jedoch ein Rechtsgeschäft zu privaten Zwecken abschließt. Verbraucher müssen abhängig vom Verbrauchsgut bzw. der Dienstleistung unterschiedliche Verbrauchssteuern entrichten. Zusätzlich ist der Verbrauch in der Regel umsatzsteuerpflichtig. Das Gesetz unterstützt und schützt die Verbraucher. Überschuldete Verbraucher haben die Möglichkeit, Verbraucherinsolvenz anzumelden.
Österreichische Rechtsdefinition
Im österreichischen Recht ist der Verbraucherbegriff weiter gefasst: Tätigt eine Person ein Geschäft, das nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehört, so handelt diese Person als Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 1, 2 KSchG). Verbraucher kann also auch eine nicht unternehmerisch tätige Personengesellschaft oder juristische Person (wie Idealverein) sein.[2] Entsprechend ist die Busfahrt eines Angestellten zum Arbeitsplatz ein Geschäft (Beförderung gegen Entgelt), bei dem der Angestellte als Konsument gegenüber dem Busunternehmen handelt, da die Person nur angestellt ist, aber nicht Unternehmer. Unternimmt ein Unternehmer eine private Busfahrt von sich zu Hause zu einem Freund, dann handelt er dabei ebenfalls als Verbraucher, diese Fahrt nicht zum Betrieb seines Unternehmens gehört.
Diese Begriffserweiterung des österreichischen und deutschen Verbraucherbegriffs ist grundsätzlich zulässig, da die europäischen Richtlinien einen Mindestschutz vorgeben und in der Regel einer Erweiterung des Anwendungsbereiches des Schutzes nicht entgegenstehen.
Beachtung verdient, dass die Abgrenzung für jedes Geschäft (insbesondere einem Vertragsabschluss) wieder neu erfolgt, wobei sich die Bestimmung dabei entscheidend an der inneren Willensrichtung der rechtsgeschäftlich handelnden Person orientiert. So kann beispielsweise der Rechtsanwalt, der Briefumschläge kauft, Verbraucher sein, wenn er darin Privatpost verschicken will, aber auch Unternehmer, wenn er die Kuverts für seine Kanzlei verwenden will.
Die Definition des Verbrauchers ermöglicht, eine Stufung des Schuldnerschutzes vorzunehmen. Der Verbraucher ist im Zivilrecht am weitesten geschützt. Es greifen daher Vorschriften zur besonderen Vertragsgestaltung und insbesondere bei der Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) eines Unternehmers gegenüber einem Verbraucher. Bei einem Kauf eines Verbrauches von einem Unternehmer, sind die ergänzenden Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs anzuwenden.
In Österreich ist der terminus technicus für den Verbraucher „Konsument“. Dieser ist nach dem Konsumentenschutzgesetz 1979 (KSchG) geschützt. Der Gegenbegriff Unternehmer wurde ebenfalls im KSchG zuerst eindeutig bestimmt und am 1. Jänner 2007, bei der Novellierung des Handelsgesetzbuches zum Unternehmensgesetzbuch, auch dorthin übernommen. Der alte Kaufmannsbegriff ist damit entfallen.
Siehe auch
Literatur
- Martin Krämer: Der Gewerbebegriff im Zivilrecht (= Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Band 52). Kovač, Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4195-5 (Dissertation TU Dresden 2008, 364 Seiten).
- Daniel Salchow (Hrsg.): Unterschätzte Verbrauchermacht. Potenziale und Perspektiven der neuen Verbraucherbewegung. In: Forschungsjournal neue soziale Bewegungen, Jahrgang 18, Heft 4. Lucius und Lucius, Stuttgart 2005.
- Simon Weth: Consumer’s mind. Die Psychologie des Verbrauchers. Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-86641-059-6.
- Christof Elßner, Martin Schirmbacher: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Verbraucher? In: Verbraucher und Recht, 2003 S. 247 (VuR-Volltext).
- Fritz Traub: Von „6-Korn-Eiern“, „Face-Lifting“ und „Orient-Teppich-Mustern“. Das Verbraucherleitbild in rechtsvergleichender Sicht. In: Spiegel der Forschung, Nr. 18 2001, Heft 1, S. 52–61 (Digitalisat).
- Michael L. Ultsch: Der einheitliche Verbraucherbegriff - §§ 13, 14 BGB. Nationale Vereinheitlichung im Lichte europäischer Vorgaben (= Europäisches Privatrecht, Band 32 Sektion B, Gemeinsame Rechtsprinzipien). Nomos, Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-1816-7 (Dissertation Uni München 2005, 304 Seiten. Zum deutschen Verbraucherbegriff im Kontext seiner europäischen Vorgaben).
Weblinks
- Sibylle Brändli: Konsumenten. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
Einzelnachweise
- ↑ Definition im Brockhaus
- ↑ Harald J. Th Hahn, Thomas Wilmer. Handbuch des Fernabsatzrechts Springer, 2005. S. 45.
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Identifier : kodaksalesman191920canauoft ( find matches ) Title : The Kodak Salesman Year : 1917 ( 1910s ) Authors : Canadian Kodak Co. Ltd. Subjects : Publisher : Canadian Kodak Co. Ltd. Contributing Library : Ryerson University Library Special Collections Digitizing Sponsor : Ontario Council of University Libraries and Member Libraries View Book Page : Book Viewer About This Book : Catalog Entry View All Images : All Images From Book Click here to view book online to see this illustration in context in a browseable online version of this book. Text Appearing Before Image: To give the face a good colore saysan exchange, get a pot of rouge anda rabbits foot. Bury them two milesfrom home and walk out and backonce a day to see if they are still there ♦•Pep Vigor. \itality. \im, and Punch—With courage to act on a sudden Hunch—The nerve to tackle the hardest thing.With feet that climb, and hands that cling,And a heart that never forgets to sing—Thats Pep. Sand and grit in a concrtte base—A friendlv smile on an honest face—The spirit that helps when anothers down.That knows how to scatter the blackest frown.That loves its neighbor, and loves its town—Thats Pep. To sav I Will—For you know you can—To look for the best in every man—To meet each thundering knock-out blow.And come back with a laugh, because you knowYoull get the best of the whole blame show—Thats Pep. —The Grid. Text Appearing After Image: The Enthusiast I want a Special Kodak fitted with No. 4 Tessar, Series lib, Anasti^mat/. 6.3,and a half pound of monomethyl paramidophenol sulphate. KODAKSALESMAN an aia to the man oenina tne ccmnteT Vol. 6 AUGUST. 1920 No. Just Between Us This is nut intended for theBoss.- What follows is a conspiracy, aholdup, a deep laid plot, wherebyyou are to make so much money forhim that he will joyfull\- come ac—but shush. He mustnt know—not )et. Theres a lot more to this busi-ness of selling photographic goodsthan ringing up a quarter for thesale of \. P. film. It would be notrick whatever to build a vendingmachine to do that. lUit the ma-chine cannot answer questionsabout lenses and portrait attach-ments and papers. You can. To make good, however, youvegot to know. And the way to knowis to read, and the books to readare at )Our command. As long as we are in a conspiracyagainst your Boss, let us, first ofall, suggest that in fairness to him.you go about it systematically andpursue your kn Note About Images Please note that these images are extracted from scanned page images that may have been digitally enhanced for readability - coloration and appearance of these illustrations may not perfectly resemble the original work. | https://www.flickr.com/photos/internetarchivebookimages/14597240757/ Source book page: https://archive.org/stream/kodaksalesman191920canauoft/kodaksalesman191920canauoft#page/n387/mode/1up | Albert Levering | Datei:The Kodak Salesman (1919) (14597240757).jpg | |
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