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vom 12.07.2020, aktuelle Version,

Volksabstimmung in Schleswig

Dänische Karte von Nord- und Südschleswig, um 1918

Bei den Volksabstimmungen in Schleswig wurde am 10. Februar 1920 und am 14. März 1920 in zwei Abstimmungszonen über die staatliche Zugehörigkeit Schleswigs abgestimmt.

Vorgeschichte

Staatsrechtlich war das von etwa 1200 bis 1864 bestehende Herzogtum Schleswig bzw. Süderjütland ein dänisches Lehen, in dem der dänische König seit 1460 sowohl in Personalunion in seiner Funktion als König (Lehnsherr) als auch als Herzog (Lehnsempfänger oder Vasall) wirkte. Der Umstand, dass das Herzogtum mittelbarer und nicht unmittelbarer Teil des Königreiches gewesen war, findet sich auch in der Rede des damaligen Staatsministers Niels Neergaard zur Wiedervereinigung am 11. Juli 1920 wieder, in der er ausdrückte, dass „Süderjütland niemals in seiner tausendjährigen Geschichte eins mit Dänemark“ gewesen sei. Sprachlich-kulturell war Schleswig bzw. Süderjütland dagegen zum großen Teil dänisch geprägt. So reichte der dänische Sprachraum im Mittelalter noch bis zu einer Linie Eckernförde-Treene-Husum, wo auch etwa der Grenzwall Danewerk verlief, entsprechend sprach Neergaard 1920 auch vom „alten dänischen Süderjütland“.[1] Auch wurde bereits im Jahr 811 die Eider als deutsch-dänischer Grenzfluss zwischen dem dänischen König Hemming und Karl dem Großen festgelegt[2][3] Die Reichseinigung Dänemarks wurde jedoch erst unter Gorm dem Alten und seinem Sohn Harald Blauzahn im 10. Jahrhundert verwirklicht. Im 12. und 13. Jahrhundert entwickelte sich dann im Süden Jütlands das Herzogtum Schleswig, dessen Herzöge zeitweise auch von den Grafen von Holstein gestellt wurden, so dass sich von Süden her in wirtschaftlicher, aber auch in sprachlich-kultureller Hinsicht ein deutscher Einfluss auswirkte. Zeitweise unterstand der südlichste Teil Schleswigs zwischen Schlei und Eider auch dem Römisch-Deutschen Reich und wurde als Dänische Mark oder Mark Schleswig bezeichnet.

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 wurden im zwischen Preußen, Österreich und Dänemark geschlossenen Friedensvertrag von Wien die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt. Vor dem Krieg waren Schleswig als dänisches Herzogtum und Holstein sowie Lauenburg als Mitglieder des Deutschen Bundes Teile des dänischen Gesamtstaates gewesen. Zwei Jahre nach dem Krieg kam es zum Bruch zwischen den beiden Mächten des Deutschen Bundes. In Paragraph 5 des Prager Friedensvertrages von 1866 nach dem Deutschen Krieg verpflichtete sich Preußen auf französischen Druck[4] hin gegenüber England und Frankreich, im nördlichen Teil des nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 an Preußen abgetretenen Schleswigs binnen 6 Jahren ein Referendum zur Staatszugehörigkeit durchzuführen. Diese Bestimmung wurde Dänemark offiziell mitgeteilt. Bismarck ließ die sechs Jahre verstreichen und kam auch auf dänisches Anmahnen auf Erfüllung des Vertrages dieser Bestimmung nicht nach. Im Jahre 1878 wurde diese Nordschleswig-Klausel des Prager Friedens auf Betreiben Bismarcks noch vor dem Beginn des Berliner Kongresses in einem geheimen Abkommen zwischen Deutschland und Österreich aufgehoben. Dieses Abkommen wurde erst ein halbes Jahr später veröffentlicht, weil Österreich vermeiden wollte, dass es so aussah, als wenn es Deutschland vor dem Berliner Kongress entgegengekommen sei. Daher wurde dieses Abkommen erst am 4. Februar 1879 im Reichsanzeiger verkündet.[5] Trotzdem hielt Dänemark weiterhin an der Erfüllung des deutschen Versprechens fest, eine Volksabstimmung in Nordschleswig durchzuführen. Erst im Jahre 1907 erkannte Dänemark im Optantenvertrag von Kopenhagen die Grenzziehung von 1864 als endgültig an.[6]

Abstimmung

Einteilung der Zonen, die dritte Zone im südlichen Schleswig wurde später wieder gestrichen
Abstimmungsergebnis in Schleswig 1920
Ergebnisse nach Kirchspielgemeinden in der Zone I

Nach der Niederlage Deutschlands im Ersten Weltkrieg, an dem Dänemark nicht teilgenommen hatte, wurde im Versailler Vertrag eine Volksabstimmung für die nördlichen Bereiche Schleswigs vorgesehen und dabei die Abstimmungszonen und -modalitäten nach den Wünschen Dänemarks definiert.

Es wurden zwei Abstimmungszonen bestimmt. In der Zone I nördlich der Clausen-Linie wurde en bloc abgestimmt, was bei der zu erwartenden dänischen Gesamtmehrheit bedeutete, dass lokale grenznahe Mehrheiten für Deutschland keine Berücksichtigung finden würden. In der südlichen Zone II mit zu erwartender deutscher Mehrheit wurde einen Monat später abgestimmt, und die Auswertung der Ergebnisse wurde gemeindeweise vorgenommen, so dass die Möglichkeit bestand, einzelne Gemeinden mit einer dänischen Mehrheit Dänemark zuzuschlagen.

Zone I („Nordschleswig“)

Volksabstimmung Zone I
 %
80
70
60
50
40
30
20
10
0
74,4  %
25,0  %
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Bei der Volksabstimmung in Nordschleswig am 10. Februar 1920 stimmten von 112.515 Stimmberechtigten 25.329 (24,98 %) für Deutschland und 75.431 (74,39 %) für Dänemark; 640 abgegebene Stimmen (0,63 %) waren ungültig.[7]

Zone I bestand aus den damaligen Landkreisen

  • Hadersleben (Haderslev): 6.585 Stimmen bzw. 16,0 % für Deutschland, 34.653 Stimmen bzw. 84,0 % für Dänemark, davon
    • Stadt Hadersleben 3.275 Stimmen bzw. 38,6 % für Deutschland, 5.209 Stimmen bzw. 61,4 % für Dänemark;
  • Apenrade (Aabenraa): 6.030 Stimmen bzw. 32,3 % für Deutschland, 12.653 Stimmen bzw. 67,7 % für Dänemark, davon
    • Stadt Apenrade 2.725 Stimmen bzw. 55,1 % für Deutschland, 2.224 Stimmen bzw. 44,9 % für Dänemark;
  • Sonderburg (Sønderborg): 5.083 Stimmen bzw. 22,9 % für Deutschland, 17.100 Stimmen bzw. 77,1 % für Dänemark, davon
    • Stadt Sonderburg 2.601 Stimmen bzw. 56,2 % für Deutschland, 2.029 Stimmen bzw. 43,8 % für Dänemark und
    • Flecken von Augustenburg 236 Stimmen bzw. 48,0 % für Deutschland, 256 Stimmen bzw. 52,0 % für Dänemark;
  • Tondern (Tønder), nördlicher Teil: 7.083 bzw. 40,9 % für Deutschland, 10.223 Stimmen bzw. 59,1 % für Dänemark, davon
    • Stadt Tondern 2.448 Stimmen bzw. 76,5 % für Deutschland, 750 Stimmen bzw. 23,5 % für Dänemark,
    • Flecken Hoyer 581 Stimmen bzw. 72,6 % für Deutschland, 219 Stimmen bzw. 27,4 % für Dänemark und
    • Flecken Lügumkloster 516 Stimmen bzw. 48,8 % für Deutschland, 542 Stimmen bzw. 51,2 % für Dänemark;
  • Flensburg (Flensborg), nördlicher Teil: 548 Stimmen bzw. 40,6 % für Deutschland, 802 Stimmen bzw. 59,4 % für Dänemark.

Zone II („Mittelschleswig“)

Volksabstimmung Zone II
 %
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
80,2  %
19,8  %
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Am 14. März fand die Volksabstimmung in Zone II, Mittelschleswig (dem heutigen nördlichen Südschleswig) mit Flensburg, Niebüll, Föhr, Amrum und Sylt, statt. Dort votierten von 70.286 Stimmberechtigten 51.742 (80,2 %) für Deutschland und 12.800 (19,8 %) für Dänemark; ungültige Stimmen wurden nicht ausgewiesen. Nur drei kleine Gemeinden auf Föhr hatten dänische Mehrheiten, verblieben jedoch bei Deutschland. So blieb Zone II geschlossen bei Deutschland.

Zone II bestand aus den damaligen Landkreisen:

  • Tondern, südlicher Teil: 17.283 bzw. 87,9 % für Deutschland, 2.376 Stimmen bzw. 12,1 % für Dänemark;
  • Flensburg, südlicher Teil: 6.688 Stimmen bzw. 82,6 % für Deutschland, 1.405 Stimmen bzw. 17,4 % für Dänemark;
  • Husum, nördlicher Teil: 672 Stimmen bzw. 90,0 % für Deutschland, 75 Stimmen bzw. 10,0 % für Dänemark

und der

  • Stadt Flensburg: 27.081 Stimmen bzw. 75,2 % für Deutschland, 8.944 Stimmen bzw. 24,8 % für Dänemark

Zone III

Eine dritte Abstimmungszone, die bis zu einer Linie Husum-Schlei oder Eider-Schlei (Danewerklinie) reichte, wurde von den dänischen Nationalliberalen vorgeschlagen. Sie wurde überraschenderweise in den ersten Entwurf zur Abstimmungsregelung aufgenommen, aber nach heftigen Auseinandersetzungen innerhalb Dänemarks auf Betreiben der dänischen Regierung vom endgültigen Ablauf gestrichen.[8][9][10][11]

Abstimmungskommission

Die Volksabstimmung wurde 1920 unter Aufsicht der Interalliierten Abstimmungskommission für Schleswig (französisch Commission Internationale de Surveillance du Plébiscite Slesvig (CIS)) durchgeführt. Die CIS war ab 1919 aktiv und übte in dieser Zeit auch kommissarisch das Hoheitsrecht über Schleswig aus. Die Kommission bestand aus dem Briten Sir Charles Marling (Präsident),[12] dem Franzosen Paul Claudel, dem Norweger Thomas Thomassen Heftye und dem Schweden Oscar von Sydow. Ein zusätzlicher Sitz stand den Vereinigten Staaten von Amerika zur Verfügung, wurde aber nicht besetzt.[13] Als Generalsekretär der CIS fungierte der Brite Charles Frederick Brudenell-Bruce.[14] Der deutsche Landrat vom Kreis Tondern Emilio Böhme war neben dem dänisch-gesinnten Redakteur Hans Peter Hanssen als Berater der Kommission zugeteilt.

Abtretung Nordschleswigs

Gedenkstein nördlich von Christiansfeld. An dieser Stelle ritt König Christian X. am 10. Juli 1920 auf einem Schimmel über die alte Grenze um die Wiedervereinigung Nordschleswigs mit Dänemark symbolisch zu besiegeln.

Die Abtretung Nordschleswigs an Dänemark erfolgte am 15. Juni 1920. Der Tag wird in Dänemark als Wiedervereinigungstag Genforeningsdag) bezeichnet und es werden am 15. Juni noch heute in Nordschleswig Feiern über die Wiedervereinigung (Genforeningsfest) abgehalten.

Nach 1920 teilte die Clausen-Linie das Herzogtum Schleswig in ein dänisches Nordschleswig und ein deutsches Südschleswig. Dabei ist Nordschleswig mit 3993 km² kleiner als Südschleswig mit rund 5300 km². Die deutsche Reichsregierung bot der dänischen Regierung an die strittigen Gebietsansprüche bilateral zu bereinigen. Dennoch bestand die dänische Regierung auf der völkerrechtlich einmaligen Lösung, dies im Rahmen des Friedensvertrag von Versailles zu regeln, gleichwohl Dänemark kein kriegsführender Staat des Ersten Weltkriegs war. Die Fläche zwischen der Clausen- und Tiedje-Linie von 1376 km² ist praktisch der „Kriegsgewinn“ des nicht kriegsführenden Dänemarks.[15][16]

Clausen- und Tiedje-Linie

Notgeldschein der Gemeinde Tingleff von 1920, der die beiden zur Diskussion stehenden Grenzen darstellt

Schleswig ist sprachlich-kulturell von dänischer, deutscher und friesischer Seite geprägt, was zur Zeit der Nationalisierung im 19. Jahrhundert zu Konflikten führte. Zeitgleich zum anwachsenden Nationalitätenkonflikt verlief in Teilen Schleswigs ein Sprachwechsel, in dessen Folge einheimische dänische und friesische Dialekte sukzessive vom Hoch- und Niederdeutschen abgelöst wurden. Dies war sowohl dem Einfluss des holsteinischen Adels, den wirtschaftlichen Verbindungen nach Süden als auch der Etablierung des Deutschen als Schul- und Kirchensprache im südlichen Schleswig geschuldet. Die sprachlich-kulturelle Heterogenität Schleswigs, die teilweise bis in die Familien hineinwirkte, erschwerte eine mögliche nationale Teilung Schleswigs, wie sie bereits während des Deutsch-Dänischen Krieges diskutiert worden war.

Im Jahr 1891 stellte der dänische Historiker Hans Victor Clausen mit der Clausen-Linie eine mögliche deutsch-dänische Grenzlinie zwischen Tondern (Tønder) und Flensburg vor, die in einer veränderten Version später zur Grenze zwischen den Abstimmungszonen I und II wurde. Die Linie entsprach dabei auch etwa der seit der Reformation verlaufenden Grenze zwischen den Gebieten mit deutscher und dänischer Kirchensprache,[17] wobei bemerkt werden muss, dass das Dänische und Nordfriesische als Umgangssprachen bis zum Sprachwechsel im 19. Jahrhundert noch weiter nach Süden reichten, was heute u. a. noch an den Ortsnamen dänischer und friesischer Herkunft ablesbar ist. Der Sprachwechsel begann bereits vor der nationalpolitischen Konfrontation zwischen deutsch und dänisch und überlagerte sie zeitlich. Varietäten wie das Angeldänische verschwanden bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts.[18][19] Auch verlief die Clausen-Linie nahe der Demarkationslinie während der Schleswig-Holsteinischen Erhebung 1849/1850 zwischen skandinavischen Truppen einerseits und preußischen Truppen andererseits nördlich von Tondern und südlich von Flensburg.

Als Gegenentwurf zur Clausen-Linie entwickelte der deutsche Beamte und Pfarrer Johannes Tiedje 1920 die Tiedje-Linie, die einige Kilometer nördlich der Clausen-Linie verlief. Dazu kompensierte der die ungleiche Verteilung der Minderheiten: 25.329 Deutsche in der Zone I (Nordschleswig) zu 12.800 Dänen in der Zone II (Mittelschleswig). Wäre der so genannte Tiedje-Gürtel 1920 bei Deutschland verblieben, wären damals die deutsche Minderheit in Dänemark kleiner, die dänische Minderheit in Deutschland größer und beide Minderheiten in etwa gleich groß ausgefallen.

Von den etwa 400.000 Einwohnern Schleswigs waren Mitte des 19. Jahrhunderts etwa 200.000 dänisch orientiert. Zwischen dem Deutsch-Dänischen Krieg und dem Jahr 1900 wanderten dann etwa 60.000 dänische Schleswiger aus.[20] Eine Volkszählung von 1900 zeigte die damalige Verteilung der Muttersprachen in Schleswig:[21] in den drei nördlichen Landkreisen Hadersleben, Apenrade und Sonderburg hatte es jeweils dänische Bevölkerungsanteile von 80 % gegeben, und in diesen Landkreisen befanden sich knapp 100.000 der 140.000 Dänen Schleswigs (70 % der schleswigschen Dänen),[22] im Landkreis Tondern mit rund 25.500 Dänen betrug der dänische Bevölkerungsanteil 45 % (18 % der schleswigschen Dänen), in den Stadt- und Landkreisen Flensburg jeweils rund 6 % (4 % der schleswigschen Dänen), in den südlichen Landkreisen Schleswig, Husum und Eckernförde jeweils unter 5 % und insgesamt nur 8 % der Dänen in Schleswig.

Die Volkszählung von 1905 ergab 134.000 dänische Muttersprachler in ganz Schleswig-Holstein. Davon circa 98.400 in den drei nördlichen Landkreisen Hadersleben, Apenrade und Sonderburg (73,4 % der dänischen Muttersprachler in Schleswig-Holstein). Im Landkreis Tondern waren circa 25.100 Personen dänische Muttersprachler (18,7 % der dänischen Muttersprachler in Schleswig-Holstein). Im Stadt- und Landkreis Flensburg, in den Landkreisen Schleswig, Husum und Eckernförde und im Rest Schleswig-Holsteins lebten demnach zusammen 10.500 dänische Muttersprachler (7,8 % aller dänischen Muttersprachler in Schleswig-Holstein).[23]

Die Volkszählung vom 1. Dezember 1910 ergab 123.828 dänische Muttersprachler (74,4 %) bei einer Gesamteinwohnerzahl von 166.348 in Nordschleswig, der späteren Abstimmungszone I.

Landkreis/Muttersprache 1910 Einwohner Deutsch Deutsch % Dänisch Dänisch % Andere Andere %[24]
Kreis Apenrade 32.416 8.157 25,2 23.918 73,8 341 1,0
Abgetretener Teil vom Kreis Flensburg 2.449 1.223 50,0 1.196 48,8 30 1,2
Kreis Hadersleben 63.575 12.451 19,6 50.610 79,6 514 0,8
Kreis Sonderburg 39.909 10.776 27,0 28.562 71,6 571 1,4
Abgetretener Teil vom Kreis Tondern 27.999 8.297 29,6 19.542 69,8 160 0,6
Nordschleswig Gesamt 166.348 40.954 24,6 123.828 74,4 1.566 1,0

Die Volkszählung von 1910 ergab, dass in der Abstimmungszone II 8.786 dänische Muttersprachler (8,2 %) bei einer Gesamteinwohnerzahl von 107.068 lebten. Der Anteil deutscher Muttersprachler betrug 97.416 (91,0 %).[25]

Die Resultate der 1900 und 1910 erfolgten Volkszählungen spiegelten sich auch größtenteils bei der Abstimmung von 1920 wider.[26] Da die beiden Abstimmungszonen weitestgehend mit den fünf nördlichen Landkreisen und dem Stadtkreis Flensburg deckungsgleich waren (ein kleiner Teil des Landkreises Husum kam hinzu, ein Teil des Landkreises Schleswig war nicht Teil), lebten im Abstimmungsgebiet über 90 % der Dänen Schleswigs. So kam sogar in Zone I und II zusammen mit 47 % für Deutschland (77.071 Stimmen) und 53 % für Dänemark (88.231 Stimmen) ein leichtes Übergewicht für Dänemark zustande.

Nach Kreisen betrachtet ergab sich folgendes Bild: Die drei nördlichen Landkreise hatten dänische Stimmenanteile zwischen 68 % und 84 %. Im Landkreis Flensburg hatten zwar im nördlichen Teil 59,4 % der 1.350 Stimmberechtigten für Dänemark gestimmt, aber insgesamt 76,6 % der 9.443 Stimmberechtigten für Deutschland, im Landkreis Tondern zwar im nördlichen Teil 59,1 % der 17.306 Stimmberechtigten für Dänemark, aber insgesamt 65,9 % der 36.965 Stimmberechtigten für Deutschland. Hier gab es innerhalb der en bloc gewerteten Zone I nördlich der Grenze einzelne Bereiche mit deutschen Stimmenanteilen von über 75 %. Das Ignorieren der Ergebnisse in diesen grenznahen, deutlich deutsch stimmenden Gebieten der beiden grenzübergreifenden Landkreise Tondern und Flensburg war – neben Unmut über den Wahlmodus an sich – Anlass zur Kritik von deutscher Seite. Die Kritik führte zum Vorschlag Tiedjes, die deutlich deutsch dominierten Gebiete der Landkreise samt weiterer angrenzender Bereiche, in denen die Verhältnisse ausgeglichen waren, aus der nördlichen Zone herauszutrennen und der südlichen Zone zuzuschlagen.

Minderheiten

Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg 1864 entstand in Schleswig eine dänische Minderheit. Mit der Teilung 1920 fanden sich nun auf beiden Seiten der neuen Grenze Minderheiten der jeweils anderen Seite. Hinzu kommt die nordfriesische Volksgruppe an der Nordsee zwischen Eider und Wiedau (Vidå). Sowohl die deutsche als auch die dänische Minderheit unterhalten mehrere Vereine, Büchereien, Schulen und Kindergärten zur Förderung der eigenen Kultur. Beide Minderheiten sind sogenannte Gesinnungsminderheiten (Bekenntnisminderheiten).

Folgen

Nach 1920 wanderten rund 12.000 Deutsche aus Nordschleswig aus. Teilweise erfolgte die Auswanderung in Folge von Ausweisungen. Alleine aus der Stadt Tondern wanderten nach der Volksabstimmung rund 30 % der Einwohner (1.700 Einwohner) in das Deutsche Reich aus. Nach der Abwanderung lebten in Nordschleswig zwischen 30.000 und 40.000 Angehörige der deutschen Minderheit. Der Bevölkerungsanteil betrug 1930 etwa 20 %.

Ausgehend von den erheblich reduzierten Schülerzahlen an den deutschen Schulen nach dem 2. Weltkrieg lässt sich schlussfolgern, dass sich etwa 2/3 der deutschen Minderheit in die dänische Bevölkerung in Nordschleswig nach 1945 assimilierten. Es kam auch zu weiteren Ausweisungen. Heute beträgt der Anteil der deutschen Minderheit an der Gesamtbevölkerung in Nordschleswig 6-8 %.[27][28][29]

Im Kreis Südtondern wuchs die Bevölkerung in Folge des Zuzuges aus Nordschleswig zwischen 1919 und 1925 um 27,8 % an. Damit gehörte der Landkreis Südtondern zu den wachstumsstärksten Landkreisen im Deutschen Reich.[30]

Abstimmungsplakate

Im Vorfeld der schleswigschen Volksabstimmungen warben beide nationalen Parteien für jeweils ihren Standpunkt. Es entstanden eine Reihe von Abstimmungsplakaten, die an das Nationalgefühl der Wähler appellierten.

Literatur

  • Klaus Alberts: Volksabstimmung 1920. Als Nordschleswig zu Dänemark kam. Boyens Buchverlag, Heide 2019, ISBN 978-3-8042-1514-6.
  • Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden. Die Volksabstimmung zwischen Deutschland und Dänemark. Wachholtz, Kiel 2019, ISBN 978-3-529-05036-7.
  • Manfred Jessen-Klingenberg: Die Volksabstimmung von 1920 im historischen Rückblick. In: Grenzfriedenshefte. Nr. 3, 1990, ISSN 1867-1853, S. 210–217.
  • Hans Schultz Hansen: Die Schleswiger und die Teilung. In: Grenzen in der Geschichte Schleswig-Holsteins und Dänemarks. (= Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins. Band 42). 1. Auflage. Wachholtz Verlag, Neumünster 2006, ISBN 3-529-02942-4.
  • Martin Rheinheimer: Grenzen und Identitäten im Wandel. In: Grenzen in der Geschichte Schleswig-Holsteins und Dänemarks. (= Studien zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte Schleswig-Holsteins. Band 42). 1. Auflage. Wachholtz Verlag, Neumünster 2006, ISBN 3-529-02942-4.
Commons: Schleswig referendum, 1920  – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Fußnoten

  1. Premierminister Niels Neergaards Rede zur Wiedervereinigung in Düppel/Dybbøl 1920, Danmarkshistorien.dk
  2. Die Grenzen 800–1100. Grenzlandportal
  3. Ein unbekanntes Stück Landesgeschichte. In: Schleswig-Holsteinische Landeszeitung. Nr. 268, 14. November 2008, S. 16.
  4. Was geschah 1864 (Memento vom 10. Mai 2010 im Internet Archive) Geschichtszentrum Dybbøl Banke
  5. Troels Fink: Deutschland als Problem Dänemarks – die geschichtlichen Voraussetzungen der dänischen Außenpolitik. Christian Wolff, Flensburg 1968, S. 70 f.
  6. Dieter Gosewinkel: Einbürgern und ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft. Band 150). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-525-35165-8, S. 208.
  7. Alle Zahlen entnommen aus: Karl Alnor: Die Ergebnisse der Volksabstimmungen vom 10. Februar und 14. März 1920 in der 1. und 2. schleswigschen Zone (= Heimatschriften des Schleswig-Holsteiner-Bundes. Band 15). Verlag des Schleswig-Holsteiner-Bundes, Flensburg (Lutherhaus) 1925, DNB 578738325.
  8. Danmark (Historie). In: Johannes Brøndum-Nielsen, Palle Raunkjær (Hrsg.): Salmonsens Konversationsleksikon. 2. Auflage. Band 26: Supplement: A–Øyslebø. J. H. Schultz Forlag, Kopenhagen 1930, S. 255 (dänisch, runeberg.org).
  9. Afstemningszoner. (Memento vom 12. März 2007 im Internet Archive) Grænseforeningen
  10. Danevirkebevægelsen. (Memento vom 19. Mai 2007 im Internet Archive) Grænseforeningen
  11. web.archive.org
  12. Institut für Schleswig-Holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte: Der nationale Gegensatz. (= Quellen zur Geschichte der deutsch-dänischen Grenzregion. Band 4). Institut für Regionale Forschung und Information im Deutschen Grenzverein, 2001, S. 176, 183.
  13. Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war: with a collection of official documents. Band 2, Carnegie endowment for international peace, 1933, S. 44. (englisch)
  14. Willi Walter Puls: Nordschleswig: der abgetrennte Teil der Nordmark. J. Klinkhardt, 1937, S. 60. (eingeschränkte Vorschau bei Google Book Search).
  15. Karl Strupp: Wörterbuchs des Völkerrechts und der Diplomatie, 3 Bde., 1924–1929, S. 118
  16. https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/SHMonografie_derivate_00000004/1226-20.pdf
  17. Grænser i Sønderjylland. Grænseforeningen, abgerufen am 25. Februar 2015.
  18. Karl N. Bock: Mittelniederdeutsch und heutiges Plattdeutsch im ehemaligen Dänischen Herzogtum Schleswig. Studien zur Beleuchtung des Sprachwechsels in Angeln und Mittelschleswig. In: Det Kgl. Danske Videnskabernes Selskab (Hrsg.): Historisk-Filologiske Meddelelser. Kopenhagen 1948.
  19. Manfred Hinrichsen: Die Entwicklung der Sprachverhältnisse im Landesteil Schleswig. Wachholtz, Neumünster 1984, ISBN 3-529-04356-7.
  20. Jacob Munkholm Jensen: Dengang jeg drog af sted: Danske immigranter i Den Amerikanske Borgerkrig. Kopenhagen/København 2012, ISBN 978-87-7114-540-3.
  21. Volkszählung vom 1. Dezember 1900 – Ergebnisse der Kreise, Statistik des Deutschen Reichs Band 150
  22. Volkszählung vom 1. Dezember 1900 – Dänische Minderheit, Statistik des Deutschen Reichs Band 150
  23. wiki-de.genealogy.net
  24. https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00001664/WiSta-Sonderheft-02.pdf;jsessionid=FC90FA4B81C946E1696E1C094A9578BB
  25. https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00001664/WiSta-Sonderheft-02.pdf;jsessionid=FC90FA4B81C946E1696E1C094A9578BB
  26. Ergebnis der Volksabstimmung, Deutsches Historisches Museum
  27. Zahlenangaben zum Teil aus Bevölkerungs-Ploetz: Raum und Bevölkerung in der Weltgeschichte, Band 4: Bevölkerung und Raum in Neuerer und Neuester Zeit. Ploetz, Würzburg 1965.
  28. Tammo Luther, Franz Steiner Verlag,Volkstumspolitik des Deutschen Reiches 1933-1938: Die Auslanddeutschen im Spannungsfeld zwischen Traditionalisten und Nationalsozialisten
  29. https://www.destatis.de/GPStatistik/servlets/MCRFileNodeServlet/DEMonografie_derivate_00001664/WiSta-Sonderheft-02.pdf;jsessionid=FC90FA4B81C946E1696E1C094A9578BB