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vom 25.05.2020, aktuelle Version,

Volljährigkeit

Die Volljährigkeit, selten auch als Großjährigkeit oder Majorennität bezeichnet, ist das Lebensalter, ab dem eine natürliche Person von Rechts wegen als erwachsen gilt. Mitunter wird auch der allgemeinere Begriff „Mündigkeit“ dafür benutzt.

Deutschland

In Deutschland wird (seit 1. Januar 1975) die Volljährigkeit mit der Vollendung des 18. Lebensjahres erlangt, § 2 BGB. Damit wird die natürliche Person voll geschäftsfähig und erhält zugleich das passive Wahlrecht auf kommunaler und Bundesebene (Art. 38 Abs. 2 Satz 1 GG). Auf Landesebene liegt das Alter für die Wählbarkeit in allen Ländern bei 18 Jahren. Das aktive Wahlrecht zum Bundestag erlangt eine Person, unabhängig von der Festlegung der Volljährigkeit, mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (Art. 38 Abs. 2 GG). Strafrechtlich wird eine Person zwischen dem 18. und dem 21. Geburtstag als Heranwachsender angesehen, auf die je nach Einzelfall das Jugendstrafrecht oder das allgemeine Strafrecht angewendet werden kann.

Volljährige Personen dürfen zudem:

Geschichte

In Frankreich war durch ein Gesetz vom 20. September 1792 die Volljährigkeit für den Großteil des Landes von 25 Jahren auf 21 Jahre herabgesetzt worden.[1] Am 16. April 1806, wenige Monate nach Gründung des Königreichs Württemberg, war die Volljährigkeitsregelung von 25 Jahren, wie sie bereits zuvor in Altwürttemberg gegolten hatte, auf die neu-erworbenen Besitzertümer ausgeweitet worden, da dort teilweise abweichende Regelungen gegolten hatten.[2] Auch in vielen anderen Gegenden Deutschlands trat in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts die Volljährigkeit weiterhin mit 25 Jahren ein.

In Württemberg wurde die Volljährigkeit mit dem Gesetz vom 30. Juni 1865 von 25 auf 23 Jahre herabgesetzt.[3]

Im Deutschen Reich wurde die Volljährigkeit durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876). Dem vorausgegangen war das Gesetz über das Alter der Großjährigkeit vom 9. Dezember 1869, in dem der spätere deutsche Kaiser Wilhelm I. für sein Königreich Preußen die Volljährigkeit ab dem 1. Juli 1870 auf 21. Jahre heruntergesetzt hatte.[4]

Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies § 2 BGB mit gleichem Inhalt. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte, sodass sich für diese Rechte und Pflichten dementsprechend schon früher ergaben.

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde durch das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, in Kraft getreten am 22. Mai 1950, das Volljährigkeitsalter auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt.[5] Dadurch wurden am 22. Mai 1950 alle Personen in der DDR, die zwischen dem 22. Mai 1929 und dem 22. Mai 1932 geboren wurden, gemeinsam volljährig.

Vor 1975 wurden Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland mit 21 Jahren volljährig. Durch das am 1. Januar 1975 in Kraft getretene „Gesetz zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters“ vom 31. Juli 1974[6] wurde der Eintritt der Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Lebensjahres herabgesetzt. Dadurch wurden am 1. Januar 1975 alle Personen in der BRD, die zwischen dem 1. Januar 1954 und dem 1. Januar 1957 geboren waren, gemeinsam volljährig.

Österreich

In Österreich wurde das Alter der Volljährigkeit (§ 21 ABGB) am 1. Juli 1973 von 21 auf 19 und am 1. Juli 2001 von 19 auf 18 Jahre per Gesetz herabgesetzt.[7] Man ist jedoch schon mit 16 Jahren wahlberechtigt. Im österreichischen Recht ist die Volljährigkeit von der Mündigkeit (hier ist insbesondere auch die Strafmündigkeit gemeint[8]) zu unterscheiden. Diese erreichen Minderjährige in Österreich gemäß § 21 Abs. 2 ABGB mit 14 Jahren. Wer zwar bereits das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, gilt strafrechtlich gemäß § 1 Z 5 JGG als junger Erwachsener, auf den das Jugendgerichtsgesetz anzuwenden ist.

Liechtenstein

Volljährigkeit wird in Liechtenstein durch die Überschreitung der im Gesetz festgelegten Altersgrenze erreicht. Ab diesem Zeitpunkt ist eine natürliche Person vollumfänglich Träger von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft. Die Altersgrenze liegt in Liechtenstein auch für die Teilnahme an den politischen Rechten bei 18 Jahren.[9]

Das Erreichen der Volljährigkeit fällt mit dem Erreichen der vollen Mündigkeit zusammen, sofern eine Person nicht ganz oder teilweise entmündigt wurde (§§ 270 ff ABGB) und daher nicht in der Lage ist, rechtsgeschäftlich über das eigene Vermögen zu verfügen. Das Erreichen der Volljährigkeit und Mündigkeit sind daher in Liechtenstein zu unterscheiden.

Schweiz

In der Schweiz liegt das Alter der Mündigkeit seit dem 1. Januar 1996 gemäß Art. 14 ZGB bei 18 Jahren.[10] Vorher lag es bei 20 Jahren.

Die Volljährigkeit beziehungsweise Wahlberechtigung fiel bis etwa 1848 insbesondere in den Landsgemeinde-Kantonen mit dem Alter der Wehrfähigkeit zusammen, sie lag also zwischen 14 und 18 Jahren. In den früheren Städte-Kantonen gab es diese Besonderheit jedoch nicht. So war zum Beispiel im Kanton Glarus noch 1830 jeder über 16-Jährige Mitglied der Landsgemeinde (Landmann), in Appenzell Ausserrhoden jeder 18-Jährige, in Graubünden jeder 17-Jährige, im Wallis jeder 18-Jährige.

Viele politische Gemeinden organisieren Jungbürgerfeiern für Schweizer Bürger, die volljährig werden.

Vereinigte Staaten

In den Vereinigten Staaten wird das Alter der Volljährigkeit vom Bund, den Bundesstaaten und den Territorien festgelegt. In den meisten Bundesstaaten und Territorien und bei Anwendung von Bundesgesetzen liegt es bei der Vollendung des 18. Lebensjahres. Besondere Regelungen bestehen in:

  • Mississippi, Pennsylvania, Puerto Rico: Volljährigkeit bei Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Alabama, Nebraska: Volljährigkeit bei Vollendung des 19. Lebensjahres
  • Arkansas, Ohio, Tennessee, Utah: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst beim Schulabschluss
  • Nevada, Wisconsin: Volljährigkeit bei Vollendung des 18. Lebensjahres; bei Jugendlichen, die zu diesem Zeitpunkt noch die Highschool besuchen, aber erst bei Vollendung des 19. Lebensjahres

Andere Länder

Volljährig mit
  • 16
  • 17
  • 18
  • 18 und 19
  • 19
  • 20
  • 21
  • Gemäß dem New Yorker Übereinkommen über die Rechte des Kindes[11] vom 20. November 1989 beginnt die Volljährigkeit mit 18 Jahren, sofern das auf das Kind anzuwendende Recht nicht schon früher eintritt. Einzelstaatliche Gesetze sehen die Volljährigkeit ab folgendem Alter vor:

    Staat Volljährigkeit mit
    Afghanistan  Afghanistan 18
    Agypten  Ägypten 21
    Albanien  Albanien 18
    Algerien  Algerien 19
    Angola  Angola 18
    Argentinien  Argentinien 18
    Armenien  Armenien 18
    Aserbaidschan  Aserbaidschan 18
    Australien  Australien 18
    Bahamas  Bahamas 18
    Bahrain  Bahrain 21
    Barbados  Barbados 18
    Belgien  Belgien 18[12]
    Bhutan  Bhutan 18
    Bolivien  Bolivien 18
    Bosnien und Herzegowina  Bosnien und Herzegowina 18
    Brasilien  Brasilien 18, Wahlberechtigung mit 16
    Brunei  Brunei 18
    Bulgarien  Bulgarien 18, Wahlberechtigung mit 16
    Burundi  Burundi 21
    Chile  Chile 18
    Taiwan  Taiwan 20
    China Volksrepublik  Volksrepublik China 18
    Danemark  Dänemark 18
    Deutschland  Deutschland 18
    Dschibuti  Dschibuti 18
    Dominica  Dominica 18
    Dominikanische Republik  Dominikanische Republik 18
    Ecuador  Ecuador 18
    El Salvador  El Salvador 18
    Elfenbeinküste  Elfenbeinküste 21
    Estland  Estland 18
    Fidschi  Fidschi 18
    Finnland  Finnland 18
    Frankreich  Frankreich 18[13]
    Gabun  Gabun 18
    Gibraltar  Gibraltar 18
    Griechenland  Griechenland 18, bis 1998: 17
    Guatemala  Guatemala 18
    Guinea-a  Guinea 21, vorher bei Heirat
    Guyana  Guyana 18
    Honduras  Honduras 21
    Hongkong  Hongkong 18
    Indien  Indien 18
    Indonesien  Indonesien 18
    Iran  Iran 15 Mondjahre bei Männern, 9 bei Frauen[14], Wahlberechtigung und Führerschein mit 18
    Irland  Irland 18
    Island  Island 18
    Israel  Israel 18
    Italien  Italien 18
    Jamaika  Jamaika 18
    Japan  Japan 20, ab 2021: 18[15]
    Jemen  Jemen 16
    Kambodscha  Kambodscha 18
    Kamerun  Kamerun 21
    Kanada  Kanada[16][17] 18 Jahre:  Alberta,  Manitoba, Ontario  Ontario,  Prince Edward Island, Québec  Québec und  Saskatchewan.
    19 Jahre:  British Columbia, New Brunswick  New Brunswick,  Neufundland und Labrador, Nordwestterritorien  Nordwest-Territorien,  Nova Scotia, Nunavut  Nunavut und Yukon  Yukon.
    Katar  Katar 18
    Kenia  Kenia 18
    Kirgisistan  Kirgisistan 16
    Kolumbien  Kolumbien 18
    Kongo Republik  Republik Kongo 18
    Kroatien  Kroatien 18
    Kuba  Kuba 18
    Laos  Laos 18
    Lesotho  Lesotho 21
    Lettland  Lettland 18
    Libanon  Libanon 18
    Liechtenstein  Liechtenstein 18
    Litauen  Litauen 18
    Luxemburg  Luxemburg 18, vorher bei Heirat[18]
    Macau  Macau 18
    Malaysia  Malaysia 18, Wahlberechtigung ab 21
    Malta  Malta 18
    Mauretanien  Mauretanien 18
    Mexiko  Mexiko 18
    Moldau Republik  Moldau 18
    Monaco  Monaco 18, bis 2002 21[19]
    Mosambik  Mosambik 18
    Namibia  Namibia 21, 18 Jahre wird aufgrund von Rechtsunsicherheiten diskutiert[20][21]
    Nepal  Nepal 16
    Neuseeland  Neuseeland 20[22]
    Niederlande  Niederlande 18
    Korea Nord  Nordkorea 17[23]
    Nordmazedonien  Nordmazedonien 18
    Norwegen  Norwegen 18
    Oman  Oman 18
    Osterreich  Österreich 18, Wahlrecht ab 16
    Pakistan  Pakistan 18 bei Männern,
    16 bei Frauen
    Panama  Panama 18
    Paraguay  Paraguay 18
    Peru  Peru 18
    Philippinen  Philippinen 18[24]
    Polen  Polen 18, vorher bei Heirat[25]
    Portugal  Portugal 18
    Puerto Rico  Puerto Rico 18
    Ruanda  Ruanda 18
    Rumänien  Rumänien 18
    Russland  Russland 18, teilweise 16
    Saudi-Arabien  Saudi-Arabien 18
    Schweden  Schweden 18
    Schweiz  Schweiz 18
    Senegal  Senegal 18
    Serbien  Serbien 18
    Seychellen  Seychellen 18
    Sierra Leone  Sierra Leone 21
    Simbabwe  Simbabwe 18[26]
    Singapur  Singapur 21
    Slowakei  Slowakei 18
    Slowenien  Slowenien 18
    Spanien  Spanien 18
    Saint Kitts Nevis  St. Kitts und Nevis 18
    Sudan  Sudan 18
    Sudafrika  Südafrika 18
    Korea Sud  Südkorea 19
    Swasiland  Swasiland 21
    Syrien  Syrien 18
    Tadschikistan  Tadschikistan 17
    Tansania  Tansania 18
    Thailand  Thailand 20
    Trinidad und Tobago  Trinidad und Tobago 18
    Tschechien  Tschechien 18
    Turkei  Türkei 18[27]
    Tunesien  Tunesien 18[28]
    Turkmenistan  Turkmenistan 16
    Ukraine  Ukraine 18
    Ungarn  Ungarn 18
    Uruguay  Uruguay 18
    Usbekistan  Usbekistan 16
    Venezuela  Venezuela 18
    Vereinigte Arabische Emirate  Vereinigte Arabische Emirate 21 Mondjahre (entspr. 20 Jahren und 4 Monaten)
    Vereinigte Staaten  Vereinigte Staaten 18 bei Anwendung der Bundesvorschriften, andernfalls 18, 19, 21[29]
    Vereinigtes Konigreich  Vereinigtes Königreich 18, in Schottland 16
    Vietnam  Vietnam 16, Wahlberechtigung mit 18[30]
    Weissrussland  Weißrussland 18, bis 2006: 16
    Zypern Republik  Zypern 18

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. Bericht der Begutachtung des Entwurfs der ersten Abtehilung des bürgerlichen Gesetzbuchs für das Großherzogtum Hessen gewählten Ausschüsse erster und zweiter Kammer, Leske, Darmstadt 1846, S. 386, Volltext in der Google-Buchsuche
    2. August Ludwig Reyscher (Hrsg.): Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze. Fues, Tübingen 1839, Band 7, Teil 4, S. 2, Volltext in der Google-Buchsuche
    3. Die Neue Justizgesetzgebung im Königreich Württemberg. Amtliche Handausgabe. J.B. Metzler, Stuttgart 1874, Band V, Teil 1, S. 160, Volltext in der Google-Buchsuche
    4. Paul Stoepel: Preußischer Gesetz-Codex. Ein authentischer Abdruck. Supplement 1868–1869. Frankfurt 1871, Volltext in der Google-Buchsuche
    5. DDR-Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. Mai 1950, GBl, S. 437.
    6. BGBl. I S. 1713
    7. Onlinelehrbuch Zivilrecht, Kapitel 4, A.II.5
    8. Die Strafmündigkeit wird in Österreich mit dem vollendeten 14. Lebensjahr erreicht (§ 4 Jugendgerichtsgesetz – JGG). Unmündige (0 bis 14 Jahre), „die eine mit Strafe bedrohte Handlung begehen, sind nicht strafbar“ (§ 4 Abs. 1 JGG)
    9. Art 29 Abs 2 Landesverfassung (LV): „In Landesangelegenheiten stehen die politischen Rechte allen Landesangehörigen22 zu, die das 18. Lebensjahr vollendet, im Lande ordentlichen Wohnsitz haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“ Art. 111 LV: „In Gemeindeangelegenheiten sind alle in der Gemeinde wohnhaften Landesangehörigen wahl- und stimmberechtigt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht im Wahl- und Stimmrecht eingestellt sind.“
    10. Art. 14 ZGB
    11. Status of treaties – Ratifikationsstand vom KRK. Vertragssammlung der UNO, abgerufen am 19. März 2019 (englisch).
    12. bis zum 1. Mai 1990 21; seitdem 18 (Artikel 488 des Code civil)
    13. seit dem 5. Juli 1974 (loi no 74-631). Von 1792 bis 1974 war 21 das Volljährigkeitsalter.
    14. The Civil Code pf the Islamic Republic of Iran. (PDF) S. 112, abgerufen am 12. September 2016 (englisch, Artikel 1210, Anmerkung 1).
    15. asia.nikkei.com (Memento des Originals vom 1. Oktober 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/asia.nikkei.com
    16. Sandra Grauschopf: Age of Majority in Canada by Province. What is the Age of Majority in Each Canadian Province? In: contests.about.com. About, Inc., 11. September 2016, abgerufen am 29. Januar 2017 (englisch).
    17. canadaonline.about.com (engl.)
    18. Art. 476, Code Civil
    19. Loi n. 1.261 du 23/12/2002 abaissant à dix-huit ans l’âge de la majorité civile. Gourvernement Princier, Principauté de Monaco, 23. Dezember 2002, abgerufen am 15. Oktober 2016 (französisch).
    20. PDF bei www.lawreform.gov.na@1@2Vorlage:Toter Link/www.lawreform.gov.na (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
    21. www.lac.org.na
    22. Age of Majority Act 1970 No 137 (Stand: 3. September 2007), Public Act
    23. North Korea fact sheet
    24. www.pcw.gov.ph (Memento des Originals vom 29. Dezember 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pcw.gov.ph
    25. Polnisches Zivilgesetzbuch (kodeks cywilny), Art. 10 § 2, S. 1.
    26. www.youthpolicy.org
    27. www.youthpolicy.org
    28. www.youthpolicy.org
    29. minors.uslegal.com
    30. www.youthpolicy.org

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    The flag of Argentina . Here , based on: https://web.archive.org/web/20220614050403/http://manuelbelgrano.gov.ar/bandera/creacion-de-la-bandera-nacional/ See File history below for details.
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    Flag of Australia, when congruence with this colour chart is required (i.e. when a "less bright" version is needed). See Flag of Australia.svg for main file information. Eigenes Werk Unknown (Vector graphics image by Ian Fieggen ) (only minor code changes by uploader.)
    Public domain
    Datei:Flag of Australia (converted).svg
    Flagge Österreichs mit dem Rot in den österreichischen Staatsfarben, das offiziell beim österreichischen Bundesheer in der Charakteristik „Pantone 032 C“ angeordnet war ( seit Mai 2018 angeordnet in der Charakteristik „Pantone 186 C“ ). Dekorationen, Insignien und Hoheitszeichen in Verbindung mit / in conjunction with Grundsätzliche Bestimmungen über Verwendung des Hoheitszeichens sowie über die Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres. Erlass vom 14. Mai 2018, GZ S93592/3-MFW/2018 . Bundesministerium für Landesverteidigung
    Public domain
    Datei:Flag of Austria.svg