Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen
Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der die diplomatischen Beziehungen zwischen Staaten regelt.
Allgemeines
Dieser völkerrechtliche Vertrag ist die Neufassung und Kodifikation des gewohnheitsrechtlich entwickelten Diplomatenrechts. Er wurde nach Vorarbeiten der UN-Völkerrechtskommission am 18. April 1961 in Wien abgeschlossen und ist seit dem 24. April 1964 in Kraft.[1]
Inhalt
Das Abkommen regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich Immunität der Diplomaten und der Unverletzlichkeit der diplomatischen Mission.[2] Es regelt auch die Aufgaben der Botschaften und der Botschafter bis hin zu deren Abberufung.
Zum 1. Juli 2021 gehören dem Übereinkommen 193 Staaten an; das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft. Zuletzt traten Brunei, Gambia, der Staat Palästina und die Salomonen dem Übereinkommen bei.[3] Für die wenigen UN-Mitgliedsstaaten, die ihm (noch) nicht beigetreten sind (Südsudan und Palau), gelten die Bestimmungen des Übereinkommens jedoch als Völkergewohnheitsrecht.
Die Bedeutung des Übereinkommens wurde vom Internationalen Gerichtshof in dem Fall US Diplomatic and Consular Staff in Tehran[4] hervorgehoben, bei dem es darum ging, dass die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Teheran überfallen wurde und das Personal als Geiseln über längere Zeit gefangen gehalten wurde.
Zu dem Übereinkommen gibt es zwei Zusatzprotokolle, deren Unterzeichnung fakultativ ist. Es handelt sich um
- das Zusatzprotokoll über den Erwerb der Staatsangehörigkeit und
- das Zusatzprotokoll über die obligatorische Streitschlichtung, das die unterzeichnenden Staaten bei Rechtsstreitigkeiten über das Übereinkommen verpflichtet, diese vom Internationalen Gerichtshof (IGH) schlichten zu lassen.
Siehe auch
Literatur
- Verbindliche französische Fassung (UNTS Vol. 500 S. 95; PDF, 4,98 MB)
- Verbindliche englische Fassung (Memento vom 9. August 2013 im Internet Archive) (UNTS; PDF, 272,05 kB)
- Salmon: Manuel de droit diplomatique, 1994.
- Denza: Diplomatic Law, 2. Auflage 2004 (Kommentar zum WÜD).
- Nationale Fassungen
- Österreich: BGBl. Nr. 66/1966 (dreisprachige Fassung, pdf; geltende Fassung, mitsamt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, nur deutsch).
- Deutschland: Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen.
- Schweiz: SR 0.191.01.
Einzelnachweise
- ↑ BGBl. 1964 II S. 957, 958, sechssprachig
- ↑ Auswärtiges Amt, Diplomaten- und Konsularrecht
- ↑ Vienna Convention on Diplomatic Relations. In: Vertragssammlung der UNO, UNTC. Vereinte Nationen, abgerufen am 27. August 2021.
- ↑ IGH, Urteil vom 24. Mai 1980, ICJ Reports (1980), S. 30 ff.
License Information of Images on page#
Image Description | Credit | Artist | License Name | File |
---|---|---|---|---|
The Wikimedia Commons logo, SVG version. | Original created by Reidab ( PNG version ) SVG version was created by Grunt and cleaned up by 3247 . Re-creation with SVG geometry features by Pumbaa , using a proper partial circle and SVG geometry features. (Former versions used to be slightly warped.) | Reidab , Grunt , 3247 , Pumbaa | Datei:Commons-logo.svg | |
Parties to the en:Vienna Convention on Diplomatic Relations Parties Non-parties | File:CWC Participation.svg | User:Allstar86 , User:L.tak , User:Danlaycock , et. al. | Datei:Vienna Convention on Diplomatic Relations.svg |