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vom 29.03.2020, aktuelle Version,

Zustellung (Österreich)

Der Begriff Zustellung im rechtlichen Sinne bezeichnet die Bekanntgabe eines Schriftstückes an einen bestimmten Adressaten in einer bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen Form. Das Zustellwesen ist im Zustellgesetz geregelt.[1] Teilweise abweichende Bestimmungen enthält die Zivilprozessordnung.[2]

Die grenzüberschreitende Zustellung in der Europäischen Union gelten aufgrund der Zustellverordnung vom 29. Mai 2000 besondere Bestimmungen. Diese Zustellverordnung findet im Zustellverkehr mit fast allen EU-Mitgliedstaaten Anwendung. Ausgenommen ist Dänemark aufgrund einer Ausnahmeregelung.[3]

Quellen

  1. Zustellgesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. Zivilprozessordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes
  3. [//de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Defekte_Weblinks&dwl=http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Ebmj/ERL_07_000_20010423_001_30043A_6_I11_01/ERL_07_000_20010423_001_30043A_6_I11_01.pdf Seite nicht mehr abrufbar], Suche in Webarchiven: @1@2Vorlage:Toter Link/www.ris.bka.gv.at[http://timetravel.mementoweb.org/list/2010/http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Ebmj/ERL_07_000_20010423_001_30043A_6_I11_01/ERL_07_000_20010423_001_30043A_6_I11_01.pdf Bundesministerium für Justiz, Wien: Einführungserlass vom 23. April 2001 zur Verordnung (EG) nt. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in Mitgliedstaaten (Zustellverordnung)]