Klang, Heinrich#
*15. 4. 1875, Wien
† 22. 1. 1954, Wien
Jurist
Heinrich Klang wurde am 15. April 1875 als Sohn von Karoline und James Klang, Generaldirektor der Versicherungsgesellschaft "Österreichischer Phönix", in Wien geboren. Nach seiner Schulzeit im Franz-Josephs-Gymnasium absolvierte er von 1892 bis 1897 das Studium der Rechtswissenschaften in Wien, danach begann er seine richterliche Karriere.
1903 publizierte Klang seine erste wissenschaftliche Arbeit, schon 1913 (bis 1938) war er Vorstandsmitglied der Wiener juristischen Gesellschaft, Vertreter dieser Gesellschaft im Beirat des österreichisch-deutschen Volksbundes, Mitglied der Unterausschüsse der österreichisch-deutschen Arbeitsgemeinschaft für die Angleichung des Bürgerlichen- und Zivilprozessrechtes und auch Vorstandsmitglied der Österreichischen Richter-Vereinigung.
Ab 1914 diente Klang an der Ostfront als Offizier der österreichisch-ungarischen Armee und erhielt auch zahlreiche Kriegsauszeichnungen.
Nach dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie kehrte er in den Ziviljustizdienst zurück. Von 1918 bis 1925 führte er am Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien verschiedene Gerichtsabteilungen und wurde auch bereits in Rechtsmittelsenaten tätig.
Er fühlte sich zu politischer Tätigkeit verpflichtet und gründete zusammen mit anderen führenden Intellektuellen die "Bürgerlich Demokratische Partei", der aber kein politischer Erfolg beschieden war.
1923 trat Klang in die Redaktion der „Juristischen Blätter“, der traditionsreichsten und bekanntesten juristischen Fachzeitschrift Österreichs, ein (von 1928 bis 1938 und von 1947 bis 1954 war er Herausgeber der Juristischen Blätter).
Seine Karriere als Wissenschaftler erreichte mit der 1923 erfolgten Habilitation als Privatdozent für bürgerliches Recht einen ersten Höhepunkt, ab 1925 war er Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Wien, ab 1930 war er Senatspräsident beim Oberlandesgericht in Wien.
Ab 1926 übernahm er auf Ersuchen der Staatsdruckerei die Herausgeberschaft eines Kommentars zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, so begann er mit er Anrbeit am "Grossen Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch", dessen Erstausgabe 1935 vollendet wurde. E hat damit Entscheidendes zur Klärung der schwierigen, weil ständig wechselnden Rechtsverhältnisse beigetragen.
Im Oktober 1935 wurde er zu einem Rat des Oberlandesgerichtes (OLG) Wien ernannt.
Nach dem "Anschluss" jedoch galt Heinrich Klang "nur mehr" als Jude, 1938 und die folgenden Jahre brachten ihm das Ende seiner beruflichen Tätigkeit und schwere persönliche Verfolgungen. Versuche der Emigration nach den USA, Kuba, China scheiterten ebenso wie ein Fluchtversuch nach Ungarn.
Heinrich Klang wurde am 24. September 1942 in das Lager Theresienstadt deportiert. Dort wurde er als Richter am "Ghettogericht" eingesetzt, dessen Leitung er dann im Herbst 1944 übernahm. Die Aufgaben dieses Gerichtes, das Teil der "jüdischen Selbstverwaltung" in Theresienstadt war, bestanden vor allem in Verlassenschaftsabhandlungen, Vormundschaften und Strafsachen. Im Dezember 1944 wurde er auch "Repräsentant" der österreichischen Häftlingsgruppe im "Ältestenrat", der Leitung der Selbstverwaltung.
Nach der Befreiung Theresienstadts am 8. Mai 1945 organisierte Klang den ersten geschlossenen Transport für Überlebende aus Österreich, der am 7. Juli 1945 Wien erreichte.
Gleich danach wurde Klang, der schon 1938 um dauerhafte Versetzung in den Ruhestand angesucht hatte, dem im Wiederaufbau begriffenen obersten Gerichtshof zugeteilt, im November 1945 wurde er zum Senatspräsidenten des OGH ernannt und zum Referenten des provisorisch konstituierten Verfassungsgerichtshofs bestellt. Er war auch Honorarprofessor an der Universität Wien (bis 1951).
Ab 1945 engagierte er sich auch in der Israelitischen Kultusgemeinde Wien und in den Jahren 1946 und 1947 war Klang auf Einladung der Ministerialbürokratie in die Schaffung der gesetzlichen Restitutionsgrundlagen involviert.
Erst Ende 1949 wurde er als 74-Jähriger endgültig in den Ruhestand versetzt.
Privat fand er 1952 sein spätes Lebensglück, er heiratete seine verwitwete Schwägerin Helene.
In seinen letzten Lebensjahren nahm er noch die Herausgabe der 2. Auflage des Kommentars in Angriff, dessen Fertigstellung er jedoch nicht mehr erleben konnte.
Dr. Heinrich Klang starb am 22.1.1954 in Wien.
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Quellen#