Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Bettlerverbot - eine Antwort auf ein aktuelles Gesellschaftsphänomen#

Historisch gesehen gab es in früheren Jahrhunderten dieses Phänomen auch immer in unseren Breiten. Erst der moderne Wirtschafts- und Sozialstaat glaubte durch Einführung von Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosengeld, Soziahilfe und Pensionssystem zumindest die eigenen Staatsbürger von der Notwendigkeit der "Bettelei" abhalten zu können. Und dies ist bei hohen Kosten, aber auch hoher Effizienz auch gelungen. Erst ein kaum kontrollierter Zuzug von "Dritten" nach Österreich hat dieses Phänomen in den letzten Jahren wiederum angeheizt. Neben einer bandenmäßig geradezu institutionalisiseren "Ausländerkriminalität", die auch bei wohlwollender Betrachtung nicht geleugnet werden kann, ist im Bereich der öffentlichen Sicherheit das "aggressive" Betteln ein wachsendes Problem, das latent vorhanden ist.

Deshalb wundert es nicht, wenn der Gesetzgeber auf dieses Problem in angemessener Art und Weise auch reagiert hat:

Die §§ 3a (1) und (2) Steiermärkisches Landessicherheitsgesetz widmen sich dem Phänomen der "Bettelei".

Bettelei

  1. Wer in aufdringlicher Weise, wie durch Anfassen, unaufgefordertes Begleiten und Beschimpfen, um Geld oder geldwerte Sachen bettelt, begeht eine Verwaltungsübertretung.
  2. Wer eine unmündige minderjährige Person (im Sinne des . 21 ABGB) zum Betteln, in welcher Form auch immer, veranlasst oder diese bei der Bettelei mitführt, begeht eine Verwaltungsübertretung.


Wenn man ein Gemeinwesen mit der Leistung der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger auf so hohem Niveau mit Wohlstand und Frieden ausstattet, dann hat der Staat auch die Verpflichtung, diesen Wohlstand und diesen Frieden gegenüber Dritten, die diesen Zustand stören, zu schützen.

Das Bettlerverbot ist "ein Mittel" in diesem Zusammenhang.

Autor: emgo