Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Wenig bekannt ist, dass die habsburgischen römisch-deutschen Kaiser ein Vetorecht gegen eine Papstwahl hatten (geschichtliche Einzelheiten dazu bitte googeln). Dieses Recht ist nach den Vorgängen von 1804/1806 auf Kaiser Franz I (als römisch-deutscher Kaiser Franz II) übergegangen. Es ist einigermaßen überraschend, dass dieses Recht auch noch in nicht allzu ferner Vergangenheit Wirkung entfaltete.

Es betraf die Papstwahl 1903: Favorit war Kardinal Rampolla, für den sich auch tatsächlich die erforderliche Stimmenmehrheit abzeichnete. Kaiser Franz Joseph ließ ankündigen, dass er dessen eventuelle Wahl mit einem Veto verhindern würde. Davon beeindruckt entschied sich das Konklave dann tatsächlich für einen anderen Mann (Kardinal Sarto, der als Pius X. Papst wurde).

Das angedrohte Veto war ein Revanchefoul. Rampolla war glühender italienischer Patriot und damit quasi „natürlicher“ Feind Österreichs. Er war im Vatikan führend in der Bewegung, ein christliches Begräbnis für den Habsburger Kronprinz Rudolph zu verhindern (was letztlich nicht gelang). Grund: Der Selbstmord Rudolfs, nach Kirchenrecht eben ein Ausschlussgrund. Das offizielle Österreich hatte bekanntlich bestritten, dass Rudolf sich selbst das Leben genommen hatte, und außerdem war es völlig undenkbar, dass der Thronfolger des katholischen Erzhauses Habsburg nicht christlich bestattet würde.

In Wien hat man Rampolla diesbezügliches Handeln nicht vergessen. Das kaiserliche Veto kostete ihn schließlich das Papstamt.

Aber auch im Vatikan hatte man ein langes und „italienisches“ Gedächtnis: Der Bischof von (natürlich ganz) Tirol hatte bis 1921 seinen Sitz in Brixen. Nach der Abtrennung Südtirol (nach dem 1. Weltkrieg) hat der Vatikan sich ziemlich beeilt, die Teilung Tirol auch in der Kirchenverwaltung nachzuvollziehen. Es entstand letztlich die Diözese Innsbruck für das heutige (Nord- und Ost-)Tirol.