Einleitung:
Vom (schwarzen) Bundeskanzler Raab ist (beim Aufkommen des Fernsehens in Österreich in den frühen 50er-Jahren des vorigen Jhdt's) der Ausspruch überliefert: "Mir ghoidn uns des Radio und die Rodn kennan des "Manderlradio" (Fernsehen) haumm."
Wer auf den ORF schimpft oder daran seine sehr verständliche Wut ausläßt, meint den Esel und haut den Sack.
Es sind hier schon mehrere Beiträge zum ORF geliefert worden. Alle haben in Einzelfragen Recht – das Grundübel nennt keiner. Dieses liegt woanders. Das Grundübel ist:
Der ORF ist ein Staatsrundfunk. Er soll aber nicht als solcher erscheinen.
Nach den Erfahrungen von 1934 bis 1938 und den noch viel entsetzlicheren Erfahrungen von 1938 bis 1945 (von 1945 bis 1955 haben die Alliierten mitgemischt, die durch Zensur eingegriffen haben) war es in einer Demokratie (arg. Meinungs-/Kommunikationsfreiheit) untunlich, ganz offen wieder einen von der Regierung gelenkten Rundfunk (betraf Radio und das schon absehbare Fernsehen) zu installieren. Man wollte zwar einen Regierungsfunk, aber dieses verschleiern, und dementsprechend ist man vorgegangen. Im Folgenden werden Begriffe verwendet, die im Laufe der Zeit ev. ihren Namen geändert haben. Vor allem den ORF gab es unter diesem Namen erst später. Der zeitliche Ablauf ist gerafft. Substantiell ändert das aber nichts.
1. So kriegt der Staat Hörer und Seher unter seine Fuchtel: Bewilligungspflicht für Radio- und TV-Geräte
Wer solche Geräte („errichtete“ und) betrieb musste dafür eine Bewilligung haben. Die Bewilligung wurde vom Staat (von einem Ministerium nachgeordneten Stellen) erteilt. Diese Bewilligungspflicht wurde mit technischen(!) Notwendigkeiten begründet - ein Schwachsinn für Empfangsgeräte. Wer nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Frequenzen empfangen wollte scherte sich um die Bewilligungspflicht sowieso nicht und konnte auch nicht aufgespürt werden. Über diesen Vorwand, wegen technischer Gründe müsse es eine Bewilligungspflicht geben, kam die „Post- und Telegraphenverwaltung“ (Sektion III des Bundesministerium für Verkehr) ins Spiel.
2. Es sollte nicht so aussehen, als würde der Rundfunk aus Steuergeldern erhalten
Das hätte seine wahre Funktion als Staatsrundfunk zu offensichtlich gemacht. Aber woher nimmt der Rundfunk dann sein Geld? Als Basis und Vorwand erfand man die BewilligungsGEBÜHR. An diese knüpfte man das dem Rundfunk zustehende Programmentgelt (und gleich noch ein paar andere Zahlungspflichten, wobei sich auch die Bundesländer genüsslich drangehängt haben).
Für das Inkasso und die Kontrolle war die „Post- und Telegraphenverwaltung“ – Teil eines Ministeriums, also eine STAATLICHE, mit Exekutionsbefugnis ausgestattete Stelle - zuständig. Der Rundfunk musste, anders als jeder andere Gläubiger, demnach seine Einnahmen im Falle einer Nichtzahlung NICHT zivilrechtlich (mittels gerichtlicher Klage) eintreiben. Das hat für ihn der Staat - für den Rundfunk sehr bequem - im Verwaltungswege erledigt. Dafür gab es sogar ein die Rechte der betroffenen „Partei“ stark verkürzendes rechtliches Instrument, den sog. „vollstreckbaren Rückstandausweis“).
3. Strafbarkeit der Verletzung der Gebührenpflicht
Schwarzhörer und -seher wurden im Verwaltungsstrafwege bestraft. Zuständig für die Kontrolle und das Verfahren war ebenfalls die Post- und Telegraphenverwaltung. Das war eine undankbare Aufgabe, weil diese damit den Imageschaden hatte. Der davon begünstigte Rundfunk war fein heraus. Auch dieses war von der Regierung so beabsichtigt.
4. Spätere Gesetzgebung zur „Wahrung der Unabhängigkeit des Rundfunks"
Purer Bluff. In den in diesem Zusammenhang erlassenen (zum Teil Verfassungs-)Gesetzen wurde vor allem der Parteieneinfluss (da glaubte man, subtil gewesen zu sein, es konnte aber ein Blinder mit dem Stock greifen, was beabsichtigt war) im Rundfunk und das Rundfunkmonopol zugunsten des ORF festgeschrieben. Das war wichtig, einen privaten Rundfunk hätte die Regierung ja nicht unter Kontrolle halten können.
5. Zusammenfassung
Alles, was mit dem und beim ORF passiert, ist vor diesem Hintergrund zu sehen: Die Regierung, egal welcher Coleur, will den Rundfunk kontrollieren und gleichzeitig die Illusion, er sei unabhängig, aufrechterhalten und nähren. Die dafür notwendigen Strukturen wurden per Gesetz geschaffen. Es ist also selbst bei einem radikalen Wechsel der Regierung(-szusammensetzung), also z.B. rot-grün oder schwarz-blau keine Änderung zu erwarten. Ob statt Rote und Schwarze dann dort Grüne und Blaue ihr Wesen treiben, ist egal - und unbeseitigbar.
Sanieren könnte (Konjunktiv!) man das nur
entweder
mit dem Wegfall der Zwangsgebühren: so gut wie unwahrscheinlich, dass das kommt
oder
mit einem Werbeverbot beim ORF: sehr unwahrscheinlich, dass das kommt. Spätestens mit dem sehr sehr späten Fall des (faktischen) Rundfunkmonopols (das ist ein eigenes, wirklich trauriges Kapitel des österreichischen Umgangs mit der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit. Es geht sehr ins Detail und wäre hier zu lang) hätte es wegen des Gebührenprivilegs des „öffentlich-rechtlichen“ (in Wahrheit: Staats-)Rundfunks ein Werbeverbot für den ORF geben müssen. Der ORF hat sich seine dominierende Position ja nicht erarbeitet, sondern vom Staat per Gesetz geschenkt bekommen. Jetzt nutzt er diese Position, den TV- Werbemarkt zu verzerren und den Privaten zu wenig Luft zum Atmen zu lassen.
Was tun? Mein Tipp: resignieren. Die noch so berechtigte Empörung ist schlecht für den Blutdruck. Man kann sich auch mit chronischen Krankheiten arrangieren. So ist eben Österreich, und es ist trotzdem ein wunderbares Land. Wenn wir gelernt haben, mit dem anderen vier SUL*) (Schwere Unheilbare Leiden) unserer Republik zu leben, dann werden wir auch noch das Fünfte SUL, den ORF, aushalten. Linderung bringt der Knopf rechts oben auf der Fernbedienung.
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- )Die anderen vier SUL sind:
Föderalismus
Große Koalition
ÖBB
Sozialpartnerchaft
Wie völlig richtig dargestellt ist der ORF Teil des politischen Systems und wäre daher nur durch eine Systemänderung, die aber keineswegs zu erwarten ist, anders zu organisieren, indem man etwa die Landesstudios privatisiert. Man darf allerdings gespannt darauf sein, ob die Regierung in diesem Bereich die Chancen der Krise nützt und auf die enormen Einsparungspotentiale im ORF-Bereich zugreift.
-- Unbekannt, Dienstag, 17. Januar 2012, 12:26
Resignation bedeutet immer Stagnation bis zur Todesstarre. User/Mayer Bruno
-- Mayer Bruno, Donnerstag, 19. Januar 2012, 21:25