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Zurück zur harten Tour#

Ein Virus versetzt uns in den Ausnahmezustand – ganz ohne Debatte. Ein Schnellkurs in angewandter Staatstheorie.#


Von der Wiener Zeitung (27. März 2020) freundlicherweise zur Verfügung gestellt

Von

Walter Hämmerle


Der Staat als Leviathan, der nach Hobbes Schutz im Gegenzug für Gehorsam verspricht.
Der Staat als Leviathan, der nach Hobbes Schutz im Gegenzug für Gehorsam verspricht.
Foto: Unknown author. Aus: Wikicommons

Ein Staat, was ist das eigentlich? Für die Allermeisten ein Abstraktum, allgegenwärtig und dennoch seltsam unbestimmt. Sicher, der Staat, das sind wir, die Gesamtzahl seiner Bürger. Gleichzeitig ist er der große Wohltäter, der mit dem Geld, das wir uns selbst abverlangen, Schulen und Straßen baut, eine sichere Daseinsvorsorge samt flächendeckender kultureller Infrastruktur bereitstellt, ein Pflichtversicherungssystem im Falle von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit organisiert, Wissenschaft und Forschung genauso fördert wie Landwirtschaft und Lehrlingsausbildung.

Wer nach 1945 geboren ist, hat diesen Staat fast ausschließlich als großen Gönner und Ermöglicher erlebt, als einen, der neue Freiheiten ermöglicht sowie überkommene Verbote zurücknimmt und der, wenn man ihn zu Hilfe ruft, erstaunlich oft auch tatsächlich zur Hilfe schreitet. Natürlich immer mit dem Geld, das er uns mit unserem Einverständnis abnimmt. Aber damit ließen sich ja auch weitaus schlechtere Dinge unternehmen. Kriege in fernen Ländern finanzieren, zum Beispiel, oder Autobahnen zuhause ins Nirgendwo bauen oder die Taschen von Korrupten füllen. Kurz gesagt: Wir kennen unseren Staat eigentlich nur als Kümmerer, dem wir a priori unterstellen, es nur gut mit uns zu meinen. Kein Wunder, dass in einem solchen Land sehr viele Bürger nach noch mehr Staat rufen, als es Bürger gibt, denen das staatliche Korsett bereits ein klein wenig, ohnehin nicht viel, zu eng wird.

Seit zwei Wochen erleben wir den Staat von einer anderen Seite. Eine Gesellschaft erfährt jetzt, ganz unmittelbar, am eigenen Körper, womit sich ansonsten einzig Rechtsphilosophen und Politiktheoretiker in ihren Elfenbeintürmen beschäftigt haben: Worin im Kern das Wesen des Staats besteht.

Normalität verschleiert den Kern#

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet,“ hat der gleichzeitig verfemte wie viel zitierte deutsche Staatsrechtler Carl Schmitt in seiner „Politischen Theologie“, erschienen 1922, geschrieben. „Der Ausnahmefall offenbart das Wesen der staatlichen Autorität am klarsten (...) die Autorität beweist, dass sie, um Recht zu schaffen, nicht Recht zu haben braucht. (...) Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme.“

Die Coronavirus-Pandemie hat die Normalität unserer Staaten gleichsam über Nacht weggewischt – und deutlich gemacht, dass die Europäische Union noch Äonen von einem Staat entfernt ist (ob das nun gut oder schlecht ist, spielt an dieser Stelle keine Rolle). Natürlich wissen wir, aus der Geschichte und am Beispiel anderer Staaten, die jedoch weit weg in Asien liegen (Afrika und der Nahe Osten zählen nicht wirklich als Vergleich, weil hier die staatliche Durchdringung viel geringer ist), welche Möglichkeiten zur Durchsetzung von genehmem und Unterdrückung von abweichendem Verhalten in ihm stecken. Aber für uns hier in Europa, in Österreich, war das entweder graue Theorie oder abgeschlossene Vergangenheit. Doch mit dem verordneten Stillstand, der Geschäfte und Lokale versperrt, Schulen geschlossen und die Menschen vereinzelt lässt, verwandelt sich diese Theorie und diese Vergangenheit zumindest ansatzweise in unsere Wirklichkeit. Wobei, und das ist ein wesentlicher Unterschied zur Vergangenheit, der Staat auch in diesem Ausnahmezustand weiterhin ein benevolenter, ein wohlwollender Staat bleibt.

Und trotzdem vollführen wir eine heikle Gratwanderung. Pro protectione oboendientia, also Gehorsam im Austausch gegen Schutz, bringt Thomas Hobbes (1588 – 1679), der Vordenker des modernen Staats, die Geschäftsbeziehung zwischen den Bürgern und ihrem Staat knappest auf den Punkt. Das gilt natürlich auch für unsere Zeit, nur dass wir ein anderes Wort anstelle von Gehorsam verwenden würden. Gesetzestreue zum Beispiel, oder – der aktuellen Lage noch angemessener – Verordnungstreue. Denn die meisten Eingriffe in unseren Alltag basieren nicht auf dem Gesetzesweg, wo das Parlament – also wir in Gestalt unserer Repräsentanten – entscheiden und die Regierung lediglich ausführt, sondern über den kurzen Weg von Verordnungen. Diese sind natürlich ebenfalls gesetzlich festgeschrieben, dennoch verfügt die Regierung hier über eine weitgehende Handlungsautonomie. So beruht etwa die weitgehende De-facto-Ausgangssperre, die ex lege natürlich keine ist, lediglich auf einer Verordnung des Gesundheitsministers gemäß § 2 Z 1 des Covid-19-Maßnahmengesetzes.

Zustimmung durch Stillschweigen#

Eine politische Debatte darüber hat es nicht gegeben. Dafür fehlte die Zeit, was in der Natur einer sich rasant ausbreitenden Pandemie liegt. Immerhin kann sich die Regierung darauf berufen, dass es, wenn schon keine Debatte, so doch ein erhebliches Maß an öffentlich bekundeter Zustimmung zu den diversen Maßnahmen gegeben hat und weiterhin gibt. Zudem erheben auch die Oppositionsparteien keine Gegenstimme. Diese, für eine durchaus diskussions- und streitlustige Demokratie überraschende Einigkeit hat zweifellos vor allem mit der grassierenden Unsicherheit zu tun, die den richtigen Umgang mit der Pandemie auf Schritt und Tritt begleitet. Zwar sind sich nicht alle Experten wirklich einig, aber es gibt eine deutliche Mehrheitsmeinung unter den Virologen und Epidemiologen. Die Regierung hält sich an deren Empfehlungen und adaptiert beziehungsweise korrigiert ihren Kurs, wenn auch die Experten klüger werden. So weit, so vernünftig.

Und trotzdem hinterlässt das Ungleichgewicht zwischen der Dimension des verordneten Stillstands und dem Ausmaß an öffentlicher Debatte darüber einen schalen Beigeschmack. Normal wäre eine exzessive Diskussion angesichts einer extremen Maßnahme, immerhin ist nicht das allgemeine Freiheitsrecht, sondern auch das Versammlungs-, Veranstaltungs- und Demonstrationsrecht auf Verordnungsweg de facto ausgesetzt. Doch in einer Krise ist nichts normal. Wie hat es Carl Schmitt so scharfsinnig wie emotionslos formuliert (und es ist diese scharfsinnige Kälte, die bis heute an diesem Denker fasziniert): „Die Ausnahme ist interessanter als der Normalfall. Das Normale beweist nichts, die Ausnahme beweist alles; sie bestätigt nicht nur die Regel, die Regel lebt überhaupt nur von der Ausnahme.“

Womöglich ist diese Nicht-Diskussion aber nicht nur den jeweils Regierenden ganz recht, sondern auch uns Bürgern. Bei Gesprächen zwischen Repräsentierenden und Repräsentierten hat man selten den Eindruck, dass hier Erwachsene miteinander sprechen. Viel zu oft, so hat es die Politik über die Jahrzehnte gelernt, ist es besser, den Menschen in ernsten und vermeintlichen Notfällen nicht die ungeschminkte Wahrheit zuzumuten, und nicht weniger oft wollen es ziemlich viele Bürger lieber auch gar nicht so genau wissen. Lieber gibt man sich der Vorstellung hin, dass die da oben schon wissen werden, was sie tun; selbst dann, wenn diese es gar nicht wissen können. Dazu passt einmal mehr Thomas Hobbes: Auctoritas, non veritas facit legem – Autorität, nicht Wahrheit macht die Gesetze, und das gilt auch für Verordnungen, die den Stillstand von Gesellschaft und Wirtschaft ausrufen.

Man hätte die Hoffnung haben können, wir wären als politische Wesen schon weiter. Sind wir aber nicht. Vielleicht beim nächsten Mal. Jetzt gilt es daher: Zu Hause bleiben und dem Virus keine Chance bieten.

Wiener Zeitung, 27. März 2020