Schüler sollen zu Hause bleiben#
Der erste Schritt der Schul- und Kindergarten-Schließungen startet am Montag. Die Schüler von Oberstufen und Berufsschulen haben schulfrei, aber nicht unterrichtsfrei. Auch die Jüngeren sollen zu Hause bleiben.#
Von der Wiener Zeitung (11. März 2020) freundlicherweise zur Verfügung gestellt
Von
Martina Madner
Nun ist es fix: Die Regierung setzt, um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, den ersten Schritt des angekündigten mehrstufigen Schließungsplans für Schulen und Kindergärten um. Von den über eine Millionen Schülerinnen und Schülern Österreichs werden sich circa 411.000 in den AHS-Oberstufen, HTL, HAK, Landwirtschaftsschulen und Berufsschulen ab Montag vorläufig nicht mehr auf den Schulweg machen. Für alle jüngeren Kinder gibt es an den Schulen und Kindergärten zwar weiterhin Betreuung, die Regierungsvertreter empfehlen aber, die Kinder – wenn möglich – zu Hause zu betreuen.
"Die Zielsetzung ist klar: die Reduktion der sozialen Kontakte", betonte Kanzler Sebastian Kurz. Das Corona-Krisenministerteam – neben Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Sozial- und Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer – hatten dieses Mal um Arbeitsministerin Christine Aschbacher und Bildungsminister Heinz Faßmann ergänzt, die Landeshauptleute und die Sozialpartner zum Austausch gebeten.
Man habe versucht, ein Spannungsfeld aufzulösen, sagte Kurz. Und zwar, dass das Gesundheitspersonal, Polizistinnen und Polizisten, Verkäuferinnen und Verkäufer, aber auch jene, die den öffentlichen Verkehr lenken, weiterhin ihrem Beruf nachgehen können – zugleich aber die sozialen Kontakte von Kindern und Jugendlichen, von denen Anschober in der Pressekonferenz nach dem Austausch sagte, dass sie "Multiplikatoren dieser Erkrankung sind", einzuschränken.
Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe haben damit zwar schul-, aber nicht unterrichtsfrei. Denn Bildungsminister Faßmann betont: "Der Unterricht geht weiter, über digitale Kanäle." Das sei in dieser Altersgruppe genauso wie an den Universitäten möglich. Für jene, die heuer Matura machen, werde man eine noch eigene Lösungen finden, versicherte der Minister: "Das Virus soll keine Barriere sein, um eine faire Zentralmatura durchzuführen."
Keine komplette Schließung#
Die Kindergärten für die rund 300.000 betreuten Kinder bleiben vorerst offen. Mit den Landeshauptleuten sei aber akkordiert, dass sie als für Kinderbetreuung zuständige, den Eltern ebenfalls empfehlen, ihre Kinder bis zum Ende der Osterferien zu Hause zu betreuen. Für die rund 690.000 Kinder in Volks- und Mittelschulen sowie AHS-Unterstufen entfällt ab Mittwoch der Unterricht. "Die Pforten der Schulen bleiben aber offen", erläutert Faßmann. Lehrerinnen und Lehrer werden aber in den Wochen bis zu den Osterferien keinen neuen Schulstoff unterrichten, sondern nur das bereits gelernte vertiefen und wiederholen. Alle, die zu Hause betreut werden könnten, sollten auch zu Hause bleiben, betont auch der Bildungsminister. Man werde diese Schülerinnen und Schüler über diverse Kommunikationskanäle ebenfalls mit den Materialien versorgen.
Im Vorfeld des Austauschs gab es auch Gerüchte über eine komplette Schließung. Die ist nun für die nächsten Wochen vom Tisch. Genährt hatte das ein Schreiben der Bildungsdirektionen an Schuldirektoren am Dienstag. Da wurde diesen nicht nur empfohlen, Ausflüge, Reisen und Schulveranstaltungen bis auf Weiteres auszusetzen. Sie wurden darüber hinaus ersucht, sich vorsorglich auf Schulschließungen aufgrund des Coronavirus vorzubereiten. Das haben die Lehrerinnen und Lehrer an einer Wiener Volksschule bereits gemacht: "Wir haben bereits fleißig Übungsmaterial für die Kinder vorbereitet, wo sie sich alleine auskennen, damit sie zu Hause wiederholen können. Damit eben nicht alles vergessen wird, können sie üben und wiederholen", sagt eine Direktorin zur "Wiener Zeitung", wochenlang nichts zu tun wäre "ein Wahnsinn".
Das Lehrpersonal hat damit offenbar nicht "schulfrei", sondern wird für E-Learning bei den Älteren und für die Betreuung weiterhin an den Schulen zuständig sein. Ziel der Regierung ist es, dass 100 Prozent der Oberstufen-Schüler und drei Viertel aller anderen der Schule fernbleiben. Sollten diese Maßnahmen bei den unter 14-jährigen Schülern nicht fruchten und ein großer Teil die Betreuung in Anspruch nehmen, so könnten weitere Maßnahmen angedacht werden, ließ Kurz am Rande der Pressekonferenz gegenüber Journalisten durchblicken. Als Möglichkeit gilt hier, dass etwa die Betreuung nur mehr für jene möglich gemacht wird, deren Eltern in bestimmten systemkritischen Berufen wie etwa dem Gesundheitswesen oder der Exekutive arbeiten. Auch auf die Möglichkeit, die Osterferien zu verlängern, ging die Regierung vorerst nicht ein.
Rechtliche Unklarheiten#
Neben der konkreten Ausgestaltung der Schulschließungen ging es im Austausch der Regierungsvertreter mit Landeshauptleuten und den Sozialpartnern am Nachmittag auch um die Kinderbetreuungspflichten der Eltern und die finanziellen Fragen, die daraus für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen. Dafür gab es nach auch vorerst noch keine Lösung. Am Donnerstag werde es dazu Gespräche auf Regierungsebene unter Federführung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) geben. Dabei sollen die budgetären und arbeitsrechtlichen Konsequenzen besprochen werden. "Kinder dürfen keinesfalls zu den Großeltern gebracht werden, das sind die Personen, die wir bestmöglich schützen wollen", betonte Kurz jedenfalls.
Martin Risak, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, erläuterte im Gespräch mit der "Wiener Zeitung", dass es hierbei zu einer Kollision zweier Rechtsmaterien bei den Eltern käme: "der gesetzlichen Obsorgepflicht für die Kinder und der vertraglichen Verpflichtung seiner Arbeit nachzugehen." In einem ersten Schritt sei die Frage zu beantworten, ob Eltern während Schul- und Kindergartenschließungen Anspruch auf eine Freistellung haben. "Sonst wäre das Fernbleiben eine Dienstpflichtverletzung", sagt Risak.
Denn das Epidemiegesetz von 1950 besagt zwar, dass die "vollständige oder teilweise Schließung von Lehranstalten, Kindergärten und ähnlichen Anstalten (. . .) im Falle des Auftretens einer anzeigepflichtigen Krankheit ausgesprochen werden" kann und die Behörde sie "unverzüglich durchzuführen hat". Ob Eltern in so einem Fall Anspruch auf Freistellung für die Kinderbetreuung haben, darüber besagt das Gesetz nichts. Es gebe weder eine Rechtsgrundlage für eine Woche Pflegeurlaub, noch eine Betreuungsfreistellung als Alternative dazu: "Pflegeurlaub gibt es nur, wenn das Kind krank ist und für die Freistellung muss die Betreuungsperson ausfallen. Eine Schule ist aber keine Person." Beides bietet also in der aktuellen Situation keine rechtlichen Grundlagen.
Frage nach Anspruch auf Entgeltfortzahlung#
Im zweiten Schritt gilt es zu klären, ob während der Schließzeiten Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht – und wer für die Entgeltfortzahlung aufkommt. Dazu sagt Risak: "Grundsätzlich bekommt man Entgeltfortzahlung dann, wenn man ohne Verschulden daran gehindert wird, zu arbeiten." Das können auch Kinder sein, die "man nicht alleine lassen kann, sofern man alle zumutbaren Möglichkeiten ausgeschöpft habe."
Zumutbar ist es zum Beispiel, dass der zweite Elternteil, eine Partnerin oder ein Partner, die etwa als Selbstständige oder im Homeoffice zu Hause arbeiten könnten, einspringen. Auch ältere Geschwister, Großeltern, die nicht zur Risikogruppe gehören, oder befreundete Eltern zu fragen, sei zumutbar: "Weil die Kinder, vor allem wenn die Schule länger ausgesetzt wird, ohnehin gemeinsam ihren Tag verbringen werden."
In solchen Fällen war schon bislang gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber für eine Woche bis zu zehn Tagen das Entgelt weiterbezahlt: "Danach gab es bislang zwar keinen Anspruch auf Geld, der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer aber auch nicht entlassen." Da es sich nun um längere Zeiträume handeln könnte, reichen diese Lösung nicht aus.
Sozialpartner zeigten sich mit erstem Schritt zufrieden#
Zu solchen Überlegungen, bei denen es um die Frage geht, wer für das Zurückfahren des öffentlichen Lebens der Kinder bezahlt, äußerten sich die Sozialpartner am Mittwoch nicht. Sie zeigten sich mit dem ersten Schritt zufrieden. Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer sprach von einer "Ausnahmesituation für die Republik", in der man gemeinsam die weitere Ausbreitung des Virus verhindern und zugleich "die Funktionsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft aufrecht erhalten" müsse. Arbeiterkammer-Präsidentin Renate Anderl betonte mehrfach, dass man zwar möglichst, davon absehen solle, Kinder zur Schule oder in den Kindergarten zu schicken. "Es ist aber wichtig, dass es weiterhin ein Betreuungsangebot für Kinder gibt."
Einen emotionalen Appell an die Bevölkerung richtete der Bundesrettungskommandant des Österreichischen Roten Kreuzes, Gerry Foitik: "Alle Schülerinnen und Schüler sind jetzt Teil unseres Teams und können durch eine Lebensänderung helfen, Ältere und Kranke zu beschützen und damit Leben zu retten."