Wien lockert Besuchsregeln in Pflegeeinrichtungen#
Ab 4. Mai Besuche in Wohn- und Pflegehäuser möglich; Leitlinien regeln Besuch#
Wien (OTS/RK) - Die Stadt Wien wird ab kommender Woche das strenge Besuchsverbot in Wohn- und Pflegehäusern lockern. Die Einschränkung galt seit Mitte März und diente dem Schutz von BewohnerInnen und MitarbeiterInnen vor Covid-19-Infektionen. Besuche von Angehörigen sind nur einzeln und nach Voranmeldung möglich und beinhalten Hygienemaßnahmen. Ab Montag werden damit Kontakte von Angesicht zu Angesicht ermöglicht, diese Begegnungen werden in ausgewiesenen Bereichen der Pensionistenwohnhäuser und Pflegeheime stattfinden. Die gelockerten Regelungen haben heute, Mittwoch Bürgermeister Michael Ludwig, Sozial- und Gesundheitsstadtrat Peter Hacker sowie Michael Binder, medizinischer Direktor des Krankenanstaltenverbundes, in einem Mediengespräch im Wiener Rathaus angekündigt.
„Wir haben zu Beginn der Coronavirus-Krise sehr schnell gehandelt und die Pflegeeinrichtungen in der Stadt und ihre BewohnerInnen sehr gut geschützt, da der Virus für Seniorinnen und Senioren besonders gefährlich ist. Damit hatten wir in erster Linie die körperliche Gesundheit der Menschen in den Pflegehäusern im Fokus, wichtig ist uns aber auch deren psychisches Wohlbefinden“, sagte Bürgermeister Ludwig. „Hier sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten Wochen oft eingesprungen. Wir werden allen MitarbeiterInnen nach dem Ende der Auswirkungen der Coronavirus-Krise ein sichtbares Dankeschön für ihren Einsatz und ihr Engagement vermitteln.“
Bürgermeister Ludwig erwähnte in diesem Zusammenhang auch die bisherigen Schwerpunkt-Tests in stationären Pflegeeinrichtungen. Seit 16. April wurden demnach 3.700 Tests bei BewohnerInnen und MitarbeiterInnen durchgeführt, davon waren 59 Tests oder 1,6 Prozent positiv. Aktuell werden rund 2.000 Tests pro Woche von mobilen Teams des Roten Kreuzes durchgeführt. Derzeit leben rund 17.000 Menschen in stationärer Pflege, davon 8.000 in Häusern, die vom Kuratorium Wiener Pensionistenwohnhäuser betrieben werden. Mehr als 10.000 Personen sind in diesem Bereich tätig.
Für die Schaffung der Begegnungsräume in den Pflegeorganisationen wurden allgemeine Leitlinien, die auf einem Beschluss des medizinischen Krisenstabs der Stadt Wien basieren, entwickelt. Diese Rahmenbedingungen wurden ganz bewusst weit gesteckt, sodass es in unterschiedlichen Häusern angepasste Regeln aufgrund der räumlichen Voraussetzungen und der Anzahl der BewohnerInnen möglich sind.
„Die Entscheidungen, die wir getroffen haben, waren schmerzhaft und sind uns nicht leichtgefallen“, sagte Stadtrat Hacker. „Aber die Ergebnisse der bisherigen Tests zeigen, dass die Rechnung des absoluten Schutzes von BewohnerInnen und MitarbeiterInnen gut aufgegangen ist. Mit diesem Schritt der Öffnung signalisieren wir, dass es Erleichterungen geben kann, aber immer mit Maß und Ziel“, sagte Hacker. Die Maßnahmen sind vorerst mit Ende Mai befristet. Zur Umsetzung der Verordnung wurden Leitlinien für die Pflegeorganisationen in Wien entwickelt, die auf die Gegebenheiten der jeweiligen Einrichtungen angepasst werden können. „Wir haben diese Spielregeln ganz bewusst so weit offen gehalten, dass es in unterschiedlichen Häusern unterschiedliche Regeln für die Begegnungen geben kann. Dies ist notwendig, um auf die unterschiedlichen räumlichen Voraussetzungen und die Anzahl der Bewohner und Besucher Rücksicht nehmen zu können“, so Sozialstadtrat Hacker.
Um sich den spezifischen Problemlagen von Pflegeorganisationen im Zuge der Covid-19-Pandemie anzunehmen, wurde von der Stadt darüber hinaus ein eigener Pflegekrisenstab eingerichtet. Darin sind neben dem Fonds Soziales Wien, dem Krankenanstaltenverbund, der MA 40 und dem Dachverband Wiener Sozialeinrichtungen auch Trägerorganisationen vertreten, mit denen die bevorstehenden Lockerungen abgestimmt wurden.
KAV-Direktor Binder wies auf die besondere Gefährdung der betroffenen Personengruppe hin: „Einerseits hat diese Erkrankungen eine besondere medizinische Auswirkung auf älteren Menschen, andererseits ist bei engen Wohnverhältnissen die Ansteckungsrate besonders hoch. Deshalb haben wir die sehr strengen Richtlinien erstellt.“
Besuche in den Apartments oder auf den Zimmern sind weiterhin nur in Ausnahmefällen für Menschen in kritischen Lebensphasen, für PalliativpatientInnen und bei Sterbebegleitung möglich. Die Besuche sollen vorerst auf eine Person beschränkt bleiben. Die Verordnung basiert auf einem Beschluss des medizinischen Krisenstabs der Stadt Wien. Damit ist ein einheitlicher Rahmen für die rund 90 stationären Pflegeeinrichtungen in Wien garantiert, der sowohl die medizinisch-epidemiologischen Aspekte als auch die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen berücksichtigt. Details der Leitlinien
- Besuche nur nach Terminvereinbarung
- Zeitliche Beschränkung
- Registrierung von BesucherInnen bei Zutrittskontrolle für mögliche Kontaktnachverfolgung
- Ausschilderung der Besuchsinformationen und Spielregeln: Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz, Abstand
- Einrichtung von ausgewiesenen BesucherInnenbereichen (im Freien oder in eigenen Räumlichkeiten) und Kennzeichnung dieser z.B. mit Bodenmarkierungen
- Regelmäßige Reinigung und Lüften der Räumlichkeiten
- Schutz bzw. Abstand zwischen Sitzmöglichkeiten (z.B. Plexiglaswände, Tische, sonstige Möbel)
- Begleitung der BesucherInnen durch Fachpersonal