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unbekannter Gast

d d#

Die Abkürzung d d kann je nach Kontext entweder decreto decurionum (durch Erlass des Magistrats) oder donum dedit (er oder sie hat etwas gestiftet). Die Formel decreto decurionum bezieht sich meist auf einen vom Magistrat bereitgestellten Ort für die Errichtung eines Grab-, Ehren- oder Weihdenkmals. d d als Abkürzung für donum dedit wird in Weihinschriften auf Altären oder Statuensockeln verwendet.