Stempelmarke#
Statt des gebräuchlichen Stempelpapiers wurde am 28. März 1854 in Österreich die Stempelmarke eingeführt.
Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Schriftstücke auf dafür eigens eingerichteten "Stempelämtern" abgestempelt werden. Für viele Einreichende war diese Prozedur mit großem Zeit- und auch mit Fahrtkostenaufwand verbunden. Diese Ämter wurden schließlich aufgelöst. Bis in das Jahr 1870 tragen die Stempelmarken keinen Aufdruck der Jahreszahl, welche sich später aber als zweckmäßig erwies.
Österreich war der erste Staat, der das System der Stempelmarke einführte und so den "Amtsweg" beschleunigte. Allerdings gab es eine ähnliche Einrichtung schon 1765 in einem englischen Steuergesetz (Stempelakte), das für alle Urkunden einen kostenpflichtigen Stempel vorschrieb.
Die letzten Stempelmarken gab es bis zur Euroumstellung 2002. Die Marken waren bis dahin auf Formulare, Anträge oder Urkunden zu finden. Das Aufkleben und Entwerten der Stempelmarken galt als Entrichtung der notwendigen Amtsgebühr. Heute wird die Gebühr an der entsprechenden Amtskassa oder durch über Überweisung an die Behörde entrichtet.
In einigen Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns (z.B. Tschechien) sind Stempelmarken nach wie vor in Verwendung.
Quellen#
- P. Csendes, Das Zeitalter Kaiser Franz Josephs I., Brandstätter Verlag, 1989