Hausstorch, Weißer Storch #
(Ciconia ciconia ciconia)
Klasse: Vögel/Aves
Ordnung: Storchartige (Schreit- und Stelzvögel)/Ciconiiformes
Familie: Störche/Ciconiidae
Beschreibung: Störche sind bis zu 102cm lang und haben eine Flügelspannweite von etwa 200 bis 220 cm. Das Federkleid ist rein weiß mit schwarzen Schwingen. Der Schnabel und die Beine sind rötlich. Er klappert mit dem Schnabel ansonsten ist er stimmlos, deshalb wird er auch Klapperstorch genannt. Geklappert wird zur Begrüßung des Partners am Nest und zur Verteidigung gegen Nestkonkurrenten. Auch sein Balzritual geht mit gemeinsamen Schnabelklappern einher.
Lebensweise: Der Weißstorch ist auf keine Nahrung spezialisiert, sondern frisst das, was häufig vorhanden ist. Er ernährt sich unter anderem von Regenwürmern, Insekten, Fröschen, Mäusen, Fischen und auch Aas.
Der Nistplatz wird als Horst bezeichnet, die meist auf Dächern gebaut werden. Der Standort wird so gewählt, dass sich in drei bis fünf Kilometer Umkreis ausreichend große Nahrungsgründe befinden, außerdem bevorzugt er feuchte und wasserreiche Gegenden, wie Flussauen und Grünlandniederungen.
Brutverhalten: Ein Storchenpaar bleibt ihrem Horst über Jahrzehnte treu und nistet jährlich auf demselben Horst. Dadurch kann der Horst eine Höhe von mehreren Metern und ein Gewicht von zwei Tonnen erreichen. In der europäischen Vogelwelt ist diese Art von Nestbau einzigartig. Weißstörche führen eine Saisonehe. Die Jahresbrut besteht aus 2 bis 7 Eiern. Sie sind weiß mit feiner Körnung und doppelt so groß wie Hühnereier. Die Brutdauer beträgt 30 bis 32 Tage in der beide Partner abwechselnd brüten. Weißstörche werden im Alter von etwa vier Jahren geschlechtsreif.
Zugverhalten: Die österreichischen Vögel ziehen im Herbst nach Südafrika und benötigen dazu zirka 6 Wochen. Beim Rückflug schaffen sie dieselbe Strecke in der halben Zeit. Der Storch ist ein Brutvogel in der südlichen Steiermark, in Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland.
Quellen#
- Naturführer Österreich (1981) von Herbert Schliefsteiner et al.
- Weiterfürhende Information