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Fachhochschule#

Die Idee, eine anwendungsnahe, universitätsähnliche Einrichtung ins Leben zu rufen, taucht erstmals um 1960 auf, wohl auch als Kritik an vielen zu wenig berufsorientierten "theorielastigen" universitären Studiengängen.

Die Verabschiedung der Fachhochschulgesetze und die Errichtung von Fachhochschulen begann in Deutschland ab 1969. In Österreich wurde der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen erst 1990 gefasst, in der Schweiz sogar erst 1995.

Seit den 1990er Jahren dürfen Fachhochschulen im deutschen Sprachraum ihren Namen mit einem englischen oder französischen Namenszusatz, etwa University of Applied Sciences, ergänzen.

Die schleichende Gleichstellung mit den traditionellen Universitäten setzte sich in Deutschland und Österreich im Rahmen des Bologna-Prozesses durch die Umstellung auf die internationalen Bachelor- und Master-Studiengänge fort. Aus den „Fachhochschulen“ wurden damit „Hochschulen für angewandte Wissenschaften“. Dies macht auch deutlich, dass sich diese Hochschulform nurauf anwendungsnahe Studiengänge und anwendungsbezogene Forschung konzentrieren.

Die Angabe der Hochschulart (FH) hinter dem akademischen Grad, ist seit dem Bologna-Prozess nicht mehr vorgeschrieben. Die formal wesentlichste Einschränkung für Fachhochschulen besteht darin, dass sie kein Promotionsrecht haben.

Über zunächst Kooperationen mit regulären Universitäten zeichnet sich aber auch in diesem Bereich eine weitere Entwicklung ab. Wie bei Schulen sind bei den meisten Fachhochschulen die Teilnehmerzahlen an Lehrveranstaltungen begrenzt, was eine Betreuung sicher stellt, die oft besser als an Universitäten ist. So ist es kein Wunder, dass Abgänger von Fachhochschulen häufig gut ausgebildet von Firmen fallweise mit Recht Universitätsabgängern vorgezogen werden, wenn die Studiengänge inhaltlich ähnlich sind und keine Forschung in den Firmen erwartet wird.

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