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Lebensmittelsicherheit#

Die umstrittene weitere Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein, hat im Laufe des Jahres 2017 ein Thema in den Mittelpunkt der allgemeinen Aufmerksamtkeit gerückt: Die Sicherheit unserer Lebensmittel!

Schon Anfang 2002 wurden in einer Verordnung der Europäischen Gemeinschaft erste Grundsätze zu Lebensmittelrecht und -sicherheit festgelegt mit dem Ziel, den Verbraucher hinsichtlich der Hygiene bei der Produktion von Lebensmitteln bzw. deren weiterer Verarbeitung zu schützen, aber auch um den Gehalt eventueller Schadstoffe zu verbieten oder zumindest zu begrenzen. Spezielle Zertifizierungsgesellschaften prüfen seither, ob die jeweiligen Produzenten in der Lage sind, gesundheitlich unbedenkliche und qualitativ hochwertige Lebensmittel zu erzeugen als Voraussetzung für den Handel mit diesen Produkten, durch stichprobenhafte Kontrollen wird das Einhalten der Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit kontrolliert.

Mit all diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass unsere Lebensmittel zum Verzehr geeignet sind und von ihnen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder gar Schädigungen ausgehen.

Freilich regt sich auch oft Unmut, dass viele Entscheidungen, die man lokal nach EMPFEHLUNGEN der EU treffen könnte oder een nicht, von der EU ohne viel Diskussion verordnet werden, wie z.B. das Verbot zu dunkler Pommes Frites. Da fragen sich dann doch viele: Hat die EU nichts Bessers zu tun als sich in alles Mögliche einzumischen? Sollten nicht mehr Entscheidungen lokal erfolgen, und nur strategisch Wichtiges in Brüssel/ Straßburg?

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