Vermögensveranlagung (Essay)#
Wie jedes Versicherungsunternehmen hat auch die Grazer Wechselseitige Versicherung AG ihre allfälligen Verpflichtungen zur Erbringung von Versicherungsleistungen aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen nach genauen Vorschriften mit tatsächlich vorhandenen Vermögenswerten zu bedecken, wobei das Versicherungsaufsichtsgesetz eine Liste von Vermögenswerten vorsieht, welche zur Bedeckung dieser "versicherungstechnischen Rückstellungen" geeignet sind. Bei der Auswahl der heranzuziehenden Vermögenswerte ist nach der gesetzlichen Anordnung auf Sicherheit, Rentabilität und den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung Bedacht zu nehmen.
Geeignete Vermögenswerte im Sinne des Gesetzes sind z. B. Wertpapiere des Bundes, eines Bundeslandes oder eines EWR-Staates, Aktien, wenn sie an bestimmten anerkannten Börsen gehandelt werden, Investmentzertifikate, Darlehen, für deren Rückzahlung der Bund oder ein Bundesland haften, Hypothekardarlehen mit einer Belastung bis maximal 60 % des Verkehrswertes der Liegenschaft. Darlehen, deren Rückzahlung und Verzinsung durch die Garantie einer EWR-Bank besichert sind, Bankguthaben und Kassenbestände.
Der Vermögensanlagen der GRAWE betrugen im Jahr 1995 ca. 11 Milliarden Schilling (1985: 2,9 Mrd.), hievon betragen die Schuldscheinforderungen und Darlehen sowie die Wertpapiere je ca. 3,6 Milliarden oder 33 %, der Liegenschaftsbesitz ca. 2,3 Milliarden (ca. 20 %), auf Beteiligungen an anderen Gesellschaften entfallen ca. S 700 Millionen oder 6 %, der Rest verteilt sich auf Barmittel und andere Kapitalanlagen (im Vergleich dazu die Zusammensetzung 1985: Schuldscheinforderungen und Darlehen 550 Mio oder ca 19%, Wertpapiere ca. 1,6 Milliarden oder 56%, Liegenschaftsbesitz ca. 480 Millionen/ca. 16,5 %, Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie Barmittel 250 Millionen oderca 8,6%).
Die Erträge aus den Kapitalanlagen und aus den Zinserträgen trugen im Geschäftsjahr 1995 mit immerhin 675,9 Millionen Schilling (1985: 233,8 Mio) einen wesentlichen Anteil zum Geschäftsergebnis bei. Die spezifischen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes über die Kapitalveranlagung von Versicherungsunternehmen und der dazu ergangenen Verordnungen sind von jedem konzessionierten Versicherungsunternehmen ungeachtet seiner Rechtsform zu beachten, sodaß Veränderungen durch den Rechtsformwechsel nicht stattgefunden haben.
Der VVaG wurde mit jenen Vermögenswerten ausgestattet, welche nicht zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen herangezogen wurden und sich im freien Vermögen des Versicherungsbetriebs befanden. Dazu zählen insbesondere 100% der Geschäftsanteile an der GW Immobilien-Verwaltungs- und -Vermittlungsgesellschaft m.b.H. mit Sitz in Graz und 50% des Grundkapitals der Security Kapitalanlage AG, Graz. Aus den Erträgen dieser Beteiligungen bzw. aus den Erträgen der sonstigen Vermögenswerte des Vereins soll es diesem ermöglicht werden, die eigenen Kosten der Erhaltung seiner Unternehmensstruktur zu erwirtschaften und Rücklagen für ein allfälliges künftiges Kapitalerfordernis eines seiner Beteiligungsunternehmen zu bilden.