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Österreich ist Schlusslicht bei Bestbieterprinzip#

Potenzial von öffentlichen Vergaben noch längst nicht ausgeschöpft

Seit rund einem Jahr ist die Novelle des Bundesvergaberechts in Kraft, die das Bestbieterprinzip bei öffentlichen Vergaben rechtlich gesehen gestärkt hat. Das so genannte Bestbieterprinzip ist vom Gesetzgeber als Standardverfahren vorgesehen. Wie sich das Prinzip des „technisch-wirtschaftlich günstigsten Angebots“ in der Vergaberealität niederschlägt, hat nun eine vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) und dem Fachverband Metalltechnische Industrie in Auftrag gegebene Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts Wifo analysiert. Untersucht wurden rund 18.600 Vergaben im Oberschwellenbereich in den vergangenen sechs Jahren in Österreich. Im Schnitt beläuft sich das Ausschreibungsvolumen auf 35,2 Mrd. Euro oder zirka elf Prozent des BIP. Im Oberschwellenbereich wird etwas mehr als die Hälfte mittels Bestbieterprinzip vergeben – im europäischen Vergleich befindet sich Österreich damit im Mittelfeld. Bei genauerer Betrachtung wird allerdings deutlich, dass das Bestbieterprinzip, so wie es vom Gesetzgeber vorgesehen ist, deutlich zu kurz kommt. Brigitte Ederer, Präsidentin des FEEI, und Christian Knill, Obmann des Fachverbands Metalltechnische Industrie, präsentieren die Ergebnisse der Studie und formulieren industriepolitische Forderungen.

Österreich ist Schlusslicht bei Bestbieterprinzip
Video: APA-OTS (31.01.2017)