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Helga Maria Wolf:

Himmlische Wegbegleiter#

Nepomukstatue im Universitätscampus, Wien 9

Die Heiligen sind überall. Sie begegnen uns „auf jedem Steg, auf jeder Bruck“ wie Johannes Nepomuk. Sie finden sich auf Bildstöcken und an Gebäuden als Schutz- und Hauszeichen. Kirchen sind ihnen geweiht, manche quellen förmlich über vor Heiligenbildern und -statuen. Zahlreiche Orte führen einen „Sankt“ oder eine „Maria“ in ihrer Bezeichnung. Schließlich trägt man in Österreich meist einen christlichen Vornamen.

Die genaue Zahl der Heiligen und Seligen lässt sich nicht erfassen, etwa 90 haben in Österreich gelebt oder gewirkt. Fest steht aber, dass Papst Johannes Paul in seiner Amtszeit 482 Menschen heilig und 1338 selig gesprochen hat. Seine Vorgänger zusammen kamen auf 302 Heilig- und 1310 Seligsprechungen. Die Heiligenverehrung begann mit dem Kult der Märtyrer aus den Christenverfolgungen. An ihren Gräbern wurde, im Osten seit dem 2. , im Westen seit dem 3. Jahrhundert, Eucharistie gefeiert. Die Gläubigen verehrten Reliquien und Bilder der Verstorbenen. Vom 6. bis zum 10. Jahrhundert bestätigten die Bischöfe einen bestehenden Kult durch die feierliche Erhebung (Elevatio) oder Überführung (Translatio) der Gebeine. Die erste beglaubigte Heiligsprechung durch einen Papst wurde am 11. Juni 993 Ulrich von Augsburg zuteil. Ein geordnetes Verfahren für Heiligsprechungsprozesse besteht seit 1588. 1634 bestimmte Urban VIII. das alleinige Recht des Papstes (und nicht wie bisher üblich, der Bischöfe), einer verstorbenen Person den Titel Heiliger (Sanctus) oder Seliger (Beatus) zu verleihen. Heilige werden von der ganzen katholischen Kirche, Selige nur regional verehrt. Erste Voraussetzung für die - Kanonisation ist die "weit verbreitete Verehrung durch das gläubige Volk". In einer ausführlichen Biografie (Positio) ist der heiligmäßige Lebenswandel des Kandidaten zu beweisen. Bei „Dienern Gottes“ die keine Märtyrer sind, müssen Wunder - medizinisch nicht erklärbare, dauerhafte Heilungen auf Fürsprache der betreffenden Person - nachgewiesen werden.

Nach der Kanonisation, für die sich seit dem 10. Jahrhundert eine eigene Papstliturgie herausgebildet hat, wird der Gedenktag im liturgischen Kalender (Kalendarium) festgelegt. Meist ist es der Todestag oder Tag einer Reliquienübertragung. Naturgemäß vermehrt sich die Zahl der Heiligenfeste ständig. 1570 waren es 65, 1960 mehr als 232. Die Kalenderreform des 2. Vatikanischen Konzils (1962-1965) verminderte die Feste und ordnete sie neu. Überlieferte Angaben über Heilige wurden kritisch überprüft, und wo sie den historischen Tatsachen nicht standhielten, aus dem Generalkalender gestrichen. Dies sorgte für Aufregung unter den Gläubigen, da es oft bisher besonders populäre Heilige betraf, wie die hl. Corona. Verschobene Gedenktage machten alte Bräuche sinnlos, wie beim Apostel Thomas, dessen Fest statt in der Weihnachtszeit nun im Hochsommer gefeiert wird. Der römischen Generalkalender (1969) findet Ergänzung durch Regionalkalender, die einzelnen Teilkirchen überlassen bleiben. Der Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet wurde 1972 approbiert.

Ein Heiligsprechungsprozess kann unterschiedlich lange dauern. Bei Jeanne d’Arc wurde der „heroische Tugendgrad“ 1456 festgestellt, die Seligsprechung erfolgte 1909, die Heiligsprechung 1920. Seit dem 14. Jahrhundert strebten die Habsburger eine Heiligsprechung Leopold III. an, die 1485 nach entsprechenden Bemühungen des Kaisers erfolgte. Seit 1663 ist Leopold der Heilige Landespatron. Franz von Assisi hingegen zählte bereits zwei Jahre nach seinem Ableben zu den Heiligen. Eine der kürzesten Seligsprechungsprozesse der jüngeren Kirchengeschichte ist der von Mutter Teresa. Dafür veränderte der Papst kirchenrechtliche Bestimmungen: statt fünf Jahre begann der Prozess schon zwei Jahre nach ihrem Tod. Die Seligsprechung der Nobelpreisträgerin erfolgte im Oktober 2003. Das Verfahren des "Opus Dei"-Gründers Josefmaria Escriva, der 27 Jahre nach seinem Tod zur Ehre der Altäre erhoben wurde, zählt zu den eher raschen Heiligsprechungen.

Der Heiliggesprochene soll ein Vorbild und Beispiel christlicher Lebensweise sein. Rückblickend fällt das Verständnis oft schwer, wenn man extreme Asketen, Feinde Andersdenkender, Inquisitoren und Kreuzzugsprediger im Namenstagskalender findet. Der „Volksfrömmigkeit“ war ohnedies etwas anderes wichtig: Die Funktion des Patrons als Beistand und Nothelfer. Diese Vorstellung der Heiligen als Fürbitter bei Gott und ihrer Wirkmächtigkeit für die Lebenden geht schon auf die Christen der Spätantike zurück. Sie übertrugen gesellschaftliche Muster des zeitgenössischen Römischen Reichs: Ein Patron, z.B. ein Grundherr, schuldete seinen Klienten die Schutzpflicht. Dementsprechend stand der Heiligenpatron seinen Schutzbefohlenen auf Erden bei. Dazu zählte auch der fürbittende Beistand beim himmlischen Gericht: Engel, Apostel und Heilige holen die Seelen der Sterbenden ab und wägen ihre Verdienste. Sie bedecken sie mit ihrem Mantel - ein alter Akt der Schutzgewährung bei Adoption, Legitimation von Kindern oder der Herrscherinvestitur.

Seit dem späten Mittelalter erkoren sich auch verschiedene Stände und Berufe ihre Schutzpatrone, aufgrund der legendären Überlieferung oder ihrer Attribute. So wurde Dorothea - mit dem Körbchen voller Äpfel und Rosen - zur Patronin der Floristen. Klemens Maria Hofbauer wegen seines erlernten Berufes zum Patron der Bäcker. Die Volksetymologie tat ein übriges, wenn es darum ging, Hilfe bei Krankheiten zu erlangen: Man erkor Augustin zum Helfer bei Augenkrankheiten, Blasius bei Blasenleiden oder Valentin zum Helfer bei der Fallsucht.

Im Spätmittelalter wurde es Brauch, Kinder nach dem Heiligen des Tauftages zu nennen und von der Taufe an unter dessen besonderen Schutz zu stellen. Der katholische Namenstag ist eine Erfindung der Neuzeit. Im 17. Jahrhundert übten die Priester auf die Namenswahl großen Einfluss aus, es sollten nicht Namen von „gottlosen, heidnischen Menschen“ gewählt werden, sondern von Heiligen als Vorbild und Fürbitter.

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