Pate#
Zur Taufe und Firmung erhalten die Kinder einen Paten, der sie im (christlichen) Leben begleiten soll. Pate oder Patin bzw. mundartlich Göd oder Godl zu sein war Ehre und Verpflichtung, zu der man von den Eltern gebeten wurde (Gevatterbitten). Die Bezeichnung Pate kommt von Patrinus (Bürge, Beistand), Göd vom althochdeutschen Goto (Gott-Vater), auch Gevatter (lat. compater - Mitvater) war üblich.
Die Wurzeln des Amtes liegen im antiken Judentum, wo bei den Aufnahmeriten der Konvertierten (Proselyten) drei Zeugen notwendig waren. Das junge Christentum übernahm diesen Brauch der Bürgen. Im 8. Jahrhundert bestand neben der üblichen Taufpatenschaft eine zusätzliche Firmpatenschaft als geistliche Begleitung junger Neugetaufter.
Das Patenamt wurde kirchlicherseits als geistliche Verwandtschaft definiert, die sogar die Blutsverwandtschaft übertraf. Daher bestand bis ins 20. Jahrhundert ein Eheverbot zwischen Patenkindern und Paten. Häufig erhielt das Kind seinen - zumindest zweiten - Vornamen nach dem Paten oder der Patin. Ein Firmpate ist nicht mehr vorgeschrieben, empfohlen wird der Taufpate. Als Zeichen der Unterstützung legt er die rechte Hand auf die Schulter des Firmlings.
Der evangelische Taufpate ist als "Bürge" verantwortlich für das geistliche Wachstum des Kindes bis zu dessen Konfirmation (mit 14 Jahren). Dann hat der Konfirmierte seinerseits das Recht, als Taufpate zu fungieren.
Patenbriefe sind nicht nur Zeugnisse der geistlichen Verwandtschaft, sondern als Geschenk- und Gedenkblätter seit dem 17. Jahrhundert künstlerisch gestaltet. Sie dienten als Verpackung des Patengeldes. Im 19. Jahrhundert verwendete man gefaltete Briefchen oder verzierte kleine Schachteln.
Quellen:
Beitl: Wörterbuch der deutschen Volkskunde. Stuttgart 1974. S. 633 f.
Rupert Berger: Neues Pastoralliturgisches Handlexikon. Freiburg/Br. 1999. S. 398
Protokolle zur Liturgie (Hg. Rudolf Pacik und Andreas Redtenbacher]. Würzburg 2008. S. 146
Helga Maria Wolf: Das neue BrauchBuch. Wien 2000. S. 152
Bild:
"Zum Andenken an die heilige Taufe". Patenbrief, 19. Jahrhundert. Gemeinfrei