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40. Jahrestag der Volksabstimmung in Kärnten#

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In der Endphase des Ersten Weltkrieges hatten sich Serben, Kroaten und Slowenen im Königreich Jugoslawien zusammengeschlossen, dessen feierliche Proklamation als neues Staatswesen am 1. Dezember 1918 in Belgrad stattfand. Schon bei der ersten Tagung des Nationalrates der drei vereinigten Völker, von 17. bis 19. Oktober 1918 in Agram, erhob man Ansprüche auf das gesamte Territorium der von Südslawen bewohnten Gebiete. Diese Forderung war vor allem für das Land Kärnten besonders problematisch. Am 25. Oktober 1918 erklärte daher der Kärntner Landesrat Kärnten für unteilbar. Am 28. Mai 1919 setzte auf breiter Front eine großangelegte jugoslawische Offensive ein, die die österreichischen Truppen in Kärnten so weit zurückwarfen, daß sogar die Landeshauptstadt Klagenfurt geräumt werden mußte. Den energischen Protesten der österreichischen Delegation in Saint Germain gelang es schließlich, den Obersten Rat zu veranlassen, die Räumung Klagenfurts von den Jugoslawen zu erzwingen. Das strittige Gebiet wurde durch eine Demarkationslinie geteilt, die den größeren südlichen Teil einschließlich Völkermarkt als Zone A unter jugoslawischer Verwaltung beließ, den kleineren Teil nördlich des Wörther Sees mit der Landeshauptstadt Klagenfurt als Zone B Österreich zuwies. In Artikel 49 und 50 des Friedensvertrages von Saint Germain wurde für das strittige Gebiet eine Volksabstimmung festgesetzt. Diese wurde am 10. Oktober 1920 durchgeführt und brachte eine Mehrheit für den Verbleib bei Österreich.


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