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Bundesheer#

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1955 wurde mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages und dem Beschluß der immerwährenden bewaffneten Neutralität Österreichs die Schaffung des Bundesheeres der Zweiten Republik notwendig. Das wichtigste Anliegen der Regierung war es, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten kein militärisches Vakuum entstehen zu lassen. Nach Bestimmung des Staatsvertrages hatte nämlich der letzte Besatzungssoldat 90 Tage nach dessen Inkrafttreten Österreich zu verlassen - also am 25. Oktober 1955. Unter diesem zeitlichen Druck hatte die Regierung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bundesheeres zu schaffen. Dies geschah mit der Beschlußfassung über das Wehrgesetz am 7. September 1955, welches als grundsätzliche Aufgaben des neuen Bundesheeres den Schutz der Grenzen der Republik, den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren sowie die Hilfeleistung bei Elementarereignissen festlegte und die Bildung des Bundesheeres als Kaderheer auf der Basis der allgemeinen Wehrpflicht vorsah. 1965 wurde vom Bundesheer ein UN-Bataillon gebildet, welches auf Ersuchen internationaler Organisationen zur Hilfeleistung im Ausland eingesetzt wird, wie zum Beispiel auf Zypern. Das Markenbild zeigt österreichische Soldaten in Tarnuniform.


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