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50 Jahre Österreichische Bundesforste#

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Bald nach dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie im Jahre 1918 wurde die Zweckmäßigkeit der bisherigen Bundesforstverwaltung in Frage gestellt. Es wurde eine Reform unter Beachtung kaufmännischer Gesichtspunkte gefordert. Dazu kam das vom Nationalrat beschlossene Wiederaufbaugesetz vom 27. November 1922, das eine Trennung der Betriebsverwaltungszweige des Bundes von der Hoheitsverwaltung und die Bildung eigener Wirtschaftskörper vorsah. Am 28. Juli 1925 wurde dann vom Nationalrat das Gesetzüber die Bildung eines Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesforste" (ÖBF) beschlossen. Die Leitung der ÖBF erfolgt durch die Generaldirektion in Wien, die direkt dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft unterstellt ist. Die ÖBF sind ein Bundesbetrieb, der selbst über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt und dessen finanzielle Gebarung in das jährliche Budget des Bundes eingeht. Die mit dem Bundesforstgesetz 1925 durchgeführte Reform bezweckte eine Straffung und zeitgemäße Ausrichtung der Verwaltung. Die Bundesforste, die im Jahr 1975 ihren 50jährigen Bestand als Wirtschaftskörper feierten, sehen es als ihre Aufgabe, sowohl den wichtigen Rohstoff Holz zu produzieren als auch den Wald zu pflegen und zu erhalten.