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125 Jahre Protestantenpatent - 25 Jahre Protestantengesetz#

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Zu den reformatorischen Kirchen in Österreich zählen die Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses (A.B., lutherische Kirche) und die Evangelische Kirche Helvetischen Bekenntnisses (H.B., reformierte Kirche). Beide Kirchen, zusammen rund 6% der Gesamtbevölkerung, sind Diasporakirchen, dh. sie leben zerstreut als Minderheit in einer anderskonfessionellen Mehrheit. Nach dem Toleranzpatent von Kaiser Joseph II. waren es vor allem zwei Gesetze, die das Leben der evangelischen Christen in Österreich und ihr Verhältnis zum Staat und zur Öffentlichkeit geprägt haben. Das Protestantenpatent, erlassen von Kaiser Franz Joseph I. im Jahre 1861, und genau einhundert Jahre später, im Jahr 1961, das Protestantengesetz. Das "Protestantenpatent" brachte Mitte des 19. Jahrhunderts für die konfessionelle Minderheit in den österreichischen Ländern der Habsburgermonarchie Freiheit des Bekenntnisses, öffentliche Religionsausübung und Selbstverwaltung, wenn auch noch innerhalb bestimmter Grenzen. "Freie Kirche im freien Staat" ist die Grundausrichtung des "Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche in Österreich", wie der volle Titel des Protestantengesetzes heißt. In ihm wird den Evangelischen uneingeschränkte Freiheit und Selbstverwaltung garantiert. Das Markenmotiv zeigt einen evangelischen Pfarrer bei der Predigt.