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Die Schule zwischen Kirche und Staat#

Konfliktreiches Reformwerk: Vor 150 Jahren, am 14. Mai 1869, trat das "liberale" Reichsvolksschulgesetz in Kraft.#


Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus der Wiener Zeitung, 9. Mai 2019

Von

Leo Leitner


Schulmuseum in Michelstetten
Schulmuseum in Michelstetten.
Foto: © Copyright Österreichischer Bundesverlag, Wien, für AEIOU.

Ein Werk des Kultus- und Unterrichtsministers Leopold Hasner von Artha: Das Volksschulgesetz von 1869 brach den kirchlichen Einfluss in der Schule und verfügte die Verbesserung der Lehrerausbildung wie des Bildungsangebots.

Die Kraft des Aufbruchs, die sich aus dem revolutionären Prozess des Jahres 1848 entwickelt hatte, war für die dringend geforderten Reformen im Bildungswesen von größter Bedeutung.

"Die Verbesserung des Unterrichtswesens ist ein tief gefühltes Bedürfnis; es ist endlich möglich geworden, sie mit Entschiedenheit zu beginnen." Aus diesen Worten sind Erleichterung und Entschlossenheit zu spüren, mit denen die im neuen "Ministerium des öffentlichen Schulwesens" für das Reformwerk Verantwortlichen ihre Arbeit aufnahmen. Von den zuständigen Ministern (für kurze Zeit der aus lombardischem Adel stammende Jurist Freiherr Franz von Sommaruga, dann länger als ein Jahrzehnt Leo Graf Thun-Hohenstein) maßgeblich unterstützt, konnte der leitende Referent Universitätsprofessor Franz Serafin Exner, einige Zeit gemeinsam mit dem Unterstaatssekretär Universitätsprofessor Ernst von Feuchtersleben, die grundlegenden Arbeiten durchführen.

Bereits im Juli 1848 lag der "Entwurf der Grundzüge des öffentlichen Unterrichtswesens in Österreich" vor. Die Gesamtdarstellung des Bildungswesens von der Elementarschule bis zur Universität, die Reihung der Problemfelder und knapp skizzierten Lösungsansätze machen diesen "Entwurf" zu einem auf die Zukunft der Jugend orientierten Bildungsprogramm.

Einfluss der Kirche#

Die Veröffentlichung in der "Wiener Zeitung" ermöglichte eine allgemeine Diskussion über die Projekte des Entwurfes. Für die Universitäten sowie die Gymnasien und Realschulen wurden erste konkrete Schritte der Umsetzung vorbereitet, die im Studienjahr 1849/50 wirksam werden sollten.

Die Schaffung neuer Institute und Fakultäten, die Berufung neuer Professoren und eine bessere Gliederung der Studienordnungen können für den Universitätsbereich angemerkt werden; in den Gymnasien wird die Übernahme der siebenten und achten Klassen aus den philosophischen Lehrgängen und die Einführung der Maturitätsprüfung als besonders wichtig bezeichnet.

Für die Volksschule wurde vorerst nur eine allgemeine, dennoch neue, in die Zukunft weisende Formulierung gefunden. "Im System des öffentlichen Unterrichts bilden die Volksschulen das erste und zugleich wichtigste Glied; sie haben diejenige Summe von Kenntnissen und Fertigkeiten zu lehren, welche künftig keinem Staatsbürger mangeln soll."

Das war ein erster Weg der Erneuerung - und Stillstand zugleich. Die Kirche verstand sich als "Mutter der Volksschule"; die Liberalen als Hauptgruppe der Kirchengegner wollten Schritt für Schritt den Einflussbereich der Kirche schmälern und schließlich die Schule zur Gänze aus diesem befreien.

Für den Kaiser waren das Heer, die Beamten und die Kirche die wichtigsten Stützen der neo-absolutistischen Regierung. Die Armee hatte durch militärische Erfolge in Ungarn und Italien einen wichtigen Beitrag dazu geliefert; die Kirche wollte durch einen entsprechenden Vertrag ihre Macht absichern, wozu das Konkordat von 1855 bestimmt war.

Die kirchliche Machtausübung im Unterrichtswesen hatte ihren Höhepunkt erreicht. Zugleich aber muss diese Situation auch als Wendepunkt gesehen werden. Denn wie in einer Art machtpolitischer Schubumkehr setzten die gesammelten Liberalen verschärfte, ja aggressive Kritik an der Kirche entgegen. Die Nähe eines Kulturkampfes war spürbar.

Die vernichtenden Niederlagen der österreichischen Armeen bei Solferino und Magenta (1859), besonders aber gegen Preussen (Königgrätz 1866) zwangen Österreich in eine neue Struktur des Staates. Parlamentarismus und erste Anzeichen von Demokratie zeichneten sich ab. Der Umbau der Herrschaft in eine konstitutionelle Monarchie war die zwangsweise Folge. Die Liberalen ("verbürgerlichte" Aristokraten, Bildungs- und Wirtschaftsliberale) nahmen nunmehr in der gesellschaftlichen Rangordnung die vorderen Plätze ein. Generäle fielen, Politiker stiegen auf. (Ferdinand von Saar zeigte dies sehr schön in seiner Novelle "Vae victis!" - "Wehe den Besiegten!")

In einer Reihe von Gesetzen, die in den Sechziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts beschlossen wurden (Verhältnis von Kirche und Staat, Staatsgrundgesetz, Gesetze über Ehe, Schule und Konfessionen) nahm das Parlament Stück für Stück der wichtigsten Materien aus dem Vertrag mit dem Vatikan heraus und führte sie in die staatliche Zuständigkeit. - Keineswegs überraschend waren die Reaktionen von kirchlicher Seite.

Besonders die Gesetze vom Mai 1868 waren davon betroffen. Papst Pius IX., der im Laufe seines sehr langen Pontifikats immer strenger und unnachgiebiger geworden war, (er verdammte Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit und Pressefreiheit) verurteilte in einer allocutio (offizielle päpstliche Äußerung) vom 22. Juni 1868 die "abscheulichen Gesetze", erklärte sie für nichtig und immerdar ungültig und drohte den Verantwortlichen kirchliche Strafen an.

"Politischer Bischof"#

Die Worte des Papstes steigerten die Erregung des Kirchenvolkes, Hirtenbriefe der Bischöfe riefen zu Protesten, ja zur Nichtbeachtung der neuen Gesetze auf. Im Mittelpunkt dieser Demonstrationen stand stets das Bild einer engen Gemeinschaft von Schule und Kirche.

Das Maß des Zulässigen an kritischer Formulierung überschritt ohne Zweifel der Linzer Bischof Franz Joseph Rudigier in seinem Hirtenbrief vom 7. September 1868. "Vorzüglich sind es seit Monaten die österreichischen Staatsgesetze vom 25. Mai, an welchen die Lüge ihre ganze Kraft erprobt (. . .) Es ist nicht auszusprechen, wie viel Irriges (. . .) behauptet und wie vieler Menschen Sinn durch solche Behauptungen bereits jämmerlich verderbt wurde."

Der "politische Bischof" Rudigier wurde "des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe" angeklagt, zwangsweise vor das Landesgericht (das er nicht anerkannte) gebracht und in einer Schwurgerichtsverhandlung zu mehrtägiger Haft verurteilt. Die Begnadigung durch den Kaiser bewahrte ihn vor dem Kerker.

Der Bischof, der auch seinen Sitz im oberösterreichischen Landtag hatte, führte mit Leidenschaft und Hartnäckigkeit seine Angriffe gegen die neuen Gesetze weiter, bediente sich dabei sehr geschickt der publizistischen Medien und erzielte in weiten Kreisen der Gläubigen eine Stärkung des aktiven Bewusstseins und des Eintretens für den katholischen Glauben. Die Pressefreiheit, von beiden Seiten weidlich ausgenützt, regte den bös-witzigen Franz Grillparzer zu einem treffenden Epigramm an: "Pressfreiheit steht dort oben an, wo unschuldvolles Treiben, das halbe Land nicht lesen kann, das andere nicht schreiben."

Die Macht der Presse wurde besonders von liberaler Seite eingesetzt und ausgebaut. Die Liberalen, die etwa ab der Mitte des 19. Jahrhunderts die Politik des Staates prägten, nutzten die sich hier ergebenden Möglichkeiten der politischen Arbeit. Von Dezember 1867 bis April 1870 regierte ein "Bürgerministerium" Österreich ("Ministerium" hier als Zusammenfassung aller Ressorts; "Bürger" als Hinweis darauf, dass erstmals Bürgerliche auf Ministerposten kamen). Bemerkenswert in der Ministerliste ist die Benennung eines Ministers ohne Portefeuille, "der die Verbindung mit der Tagespresse aufrechterhalten und die sachgemäße Stilisierung der Gesetzesentwürfe überwachen sollte".

Anfang März 1869 übermittelte der Minister für Kultus und Unterricht Leopold Hasner von Artha den Entwurf für das neue Volksschulgesetz dem Abgeordnetenhaus. Konfliktreiche Diskussionen zeigten sowohl in dieser Kammer wie auch anschließend in der zuständigen Kommission des Herrenhauses, dass trotz der vielen Gegensätze eine tragfähige Struktur der allgemeinen Bildung gefunden werden konnte.

Zeitweise spielten andere Themen eine gewisse Rolle in der Diskussion, so beispielsweise die Nationalitäten- und Sprachprobleme in einzelnen Teilen der Monarchie: Demonstratives Verlassen der Beratungen, wie die der polnischen, slowenischen und Tiroler Abgeordneten, gefährdeten eine Mehrheitsbildung; außerparlamentarische Aktivitäten führten zu grotesken Situationen, dass Bestimmungen des künftigen Gesetzes nicht beachtet werden könnten; partielle Undurchführbarkeit oder prinzipielle Ablehnung.

Orientierungswissen#

Die Zielsetzung von Erziehung und Unterricht im Sinne der sittlich-religiösen Idee - Sicherung des Faches Religion, Führung von katholischen Privatschulen im Sinne der konfessionellen Schulen, Erweiterung der Lehrstoffgebiete über die Kulturtechniken hinaus in Bereiche eines Orientierungswissens (Wichtiges aus den Naturwissenschaften, der Geschichte und der Geografie) - bezeichnet hier die neuen Wege für die Schule.

Konkret bedeutet dies damals: Die Verlängerung der Schulpflicht (Unterrichtspflicht) von sechs auf acht Jahre wird als einschneidender, zum Teil nicht durchführbarer, aber als dennoch höchst notwendiger Schritt empfunden. Der Zeitverlust in der gegenwärtigen Situation vieler Volksschulen muss durch bessere Nutzung im Bildungsangebot abgebaut werden. Die Volksschule ist aus der Enge einer niederen Schule herauszuführen und als Grundlegung jeder weiterführenden Bildung zu gestalten. Die Schüler sollen befähigt werden, mit reellen Kenntnissen ausgestattet in das praktische Leben überzutreten. Die "Neue Schule" verlangt entsprechend ausgebildete Lehrer/innen. Der Ort dieser Ausbildung wird die vierjährige Lehrerbildungsanstalt sein.

Aus der Vielzahl von Themen, die in diesem Gesetz behandelt werden, wurden hier punktuell zum Jubiläum einige Beispiele ausgewählt. Insgesamt ist festzustellen, dass im Laufe der Jahrzehnte, ja fast eines Jahrhunderts, zahlreiche Baustellen gefunden und infolgedessen in Form von Novellen bearbeitet werden mussten. Das Gesetz aber behielt seine Struktur. Nach Beschlussfassung in beiden Häusern des Reichsrates erhielt das neue Gesetz am 14. Mai 1869 seine Sanktion durch den Kaiser und trat damit in Kraft.

Wiener Zeitung, 9. Mai 2019


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