Gedanken zu Bischofsernennungen und der Amtskrise#
Von
Martin Lang
Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 115/2014
Bischöfe, wie wir sie erleben, erfreuen sich, ob Sie wollen oder nicht, zwar eines legalen Verfahrens ihrer Amtseinsetzung, aber im Blick auf die historischen Gegebenheiten, in denen je auch theologische Überzeugungen sichtbar werden, auch einer defizienten Legitimität (also einer mangelhaften). Warum? Wir wissen wohl, dass Joseph Ratzinger zu seiner aktiven Zeit als oberster Glaubenswächter betont hat, man solle in der Berufung auf das frühe Christentum nicht einem Archäologismus verfallen. Diesem verfiel er dann freilich selbst – wenn es ihm gepasst hat.
Warum meine ich, gebe es bei den Bischofsernennungen unserer Zeit eine defiziente Legitimität? Die gegenwärtigen Bestellungen sind fast ausschließlich Akte bürokratischer Art und „up to down“, wie man so schön sagt. Von einer Wahl durch Klerus und Volk, wie sie in altkirchlichen Quellen mehrfach und dicht bezeugt ist, bleiben maximal bürokratische Reminiszenzen (sog. „3er-Vorschläge“). Man kann sie nur ahnen, wenn man die Geschichte kennt, und an denen man verzweifelt, wenn man die gängigen Rechtfertigungs- und Schönredestrategien hört, die die Nutznießer des gegenwärtig defizienten Systems verwenden, d.s. die Bischöfe selbst.
Freilich bleibt zu betonen, dass gemäß den Überzeugungen der Frühzeit eine „Wahl“ durch Klerus und Volk in diesen Zeiten und von der Hl. Schrift herkommend, ein vom Hl. Geist bewegtes Verfahren war. Diese geistliche Dimension ist zurückgedrängt und durch eine herrschaftliche In-Dienst-Setzung verdrängt worden. So wäre nicht bloß zu fordern, dass der sensus fidelium, der „Gemeinsinn der Gläubigen“ nicht nur dem Namen nach, sondern gemäß seiner ihm eigenen Bedeutung als theologische Größe wieder verstärkt in den Blick rückt, vor allem auch im Horizont der Wiedergewinnung der geistlichen Dimension der „Wahl“ eines Bischofs.
Es mag sein, dass wir zur Stunde nicht genau wissen, was ein Bischof wirklich sein soll, auch wenn es gewichtige Dokumente des 2. Vaticanums gibt, die das normieren. Aber wir wissen auch nicht, was ein Diakon eigentlich soll. Und gerade sind wir dabei, das Konstrukt des parochus loci, des „Ortspfarrers“, zu demontieren, ohne es durch etwas Passendes zu ersetzen. Wir tun das mit viel Getöse, Reißbrettartistik und Schönrederei.
Die kirchliche Krise ist nicht zuletzt eine immense Krise einer Theologie des Amtes. Als großen Stolperstein dabei vermute ich nichts anderes, als die beinahe zum Aberglauben erstarrte Phrase des „in persona Christi capitis...“ Und der damit zusammenhängenden, nie deutlich ausgesprochenen, aber faktischen Engführung auf die Doktrin der potestas consecrandi, der „Konsekrationsvollmacht“, an der mit Zähnen und Klauen festgehalten wird, und die gemäß dem lehramtlich verordneten Aberglauben nur Männern erteilt wird, die sich dem Zölibatszwang unterwerfen.
Ohne es zu wissen, haben die Bischöfe ihr Amt ausgehöhlt und entleert, da sie ja nicht anders bestellt und auch verschoben werden können, wie auch Beamte in einer bürokratischen Hierarchie – oder wie in den uns so bekannten Parteihierarchien, in denen servile, blutleere, mediokre Mitläufer nach oben gespült werden. Unter den vergangenen Päpsten wurde die Hin- und Herverschieberei von Bischöfen Usus – oder eigentlich „Ab-Usus“, wäre das doch aus der Perspektive des sich herausbildenden Bischofsrechts der Spätantike ein absolutes No-Go.
Sollte es je zur Wiedergewinnung der Wahl eines Bischofs durch „Klerus und Volk“ kommen, müsste dies auch als geistliches Geschehen in der Ortskirche feier- und erlebbar sein.
Ass.-Prof. MMag. Dr. Martin Lang, Innsbruck, ist Theologe und Orientalist.