Weihevorbehalt für den Mann - warum?#
Von
Josef Kroha
Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 210/2017
Es war dem Wissenschaftler, Dogmatiker und Bischof von Regensburg Voderholzer nicht gut genug, was die Päpste in vergangener Zeit zum Weihevorbehalt für Priester sagten. In seinem Aufsatz „Geschlechterdifferenz und Weihevorbehalt“[1] setzt er sich in einem Theologen-Hochschuldeutsch mit diesem Problem auseinander, das keineswegs geeignet ist, dem interessierten Laien in verständlicher Weise etwas zu vermitteln. Hätte er doch als Bischof die Aufgabe, zu den Menschen zu gehen, das Gespräch - in verständlicher Weise - zu suchen und dieses zu fördern. Doch zum Inhalt:
Zuerst bemüht er natürlich folgsam die beiden Lehrschreiben in Sachen Zuordnung der Weihe an den Mann. Das jüngste, nämlich „Ordinatio sacerdotalis“, stammt vom 22. Mai 1994 und ist von Papst Johannes Paul II. unterzeichnet. Darin bekräftigt dieser die offiziellen Aussagen von Papst Paul VI. in dessen apostolischem Schreiben „Inter insigniores“ vom 15.10.1976 insoweit als er feststellt: „Damit also jeder Zweifel bezüglich der bedeutenden Angelegenheit, die die göttliche Verfassung der Kirche selbst betrifft, beseitigt wird, erkläre ich kraft meines Amtes, die Brüder zu stärken, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu spenden“.
Damit haben sich alle Gläubigen der Kirche endgültig an diese Entscheidung zu halten. Und während „Ordinatio sacerdotalis“ in „Basta“-Manier und die Tradition festhaltend, dass Päpste nicht irren können, nur kurz auf „Inter insigniores“ hinweist und das Traditionsargument ausführt, setzt sich letzteres mit einer systematischen Argumentation für den Weihevorbehalt zugunsten des Mannes auseinander. Voderholzer pickt sich hierbei den 5. Abschnitt des Lehrschreibens heraus. Dort wird darauf hingewiesen, dass „der Bischof oder der Priester nicht in eigener Person handelt: er repräsentiert Christus, der durch ihn handelt. Der Priester waltet wirklich an Christi statt, schreibt wörtlich schon der hl. Cyprian im 3. Jahrhundert.
Diese Eigenschaft, Christus zu repräsentieren, ist es, die der hl. Paulus als charakteristisch für seine apostolische Tätigkeit betrachtet (vgl. 2 Kor 5, Gal 4,14). Sie erreicht ihren höchsten Ausdruck in der Feier der Eucharistie, die die Quelle und der Mittelpunkt der Einheit der Kirche ist, das Opfermahl, in dem sich das Volk Gottes mit dem Opfer Christi vereint. Der Priester, der allein die Vollmacht hat, die Eucharistiefeier zu vollziehen, handelt also nicht nur kraft der ihm von Christus übertragenen Amtsgewalt, sondern in persona Christi, indem er die Stelle Christi einnimmt und sogar sein Abbild wird, wenn er die Wandlungsworte spricht“.
Der Hochmut, der aus diesen Worten spricht, ist kaum mehr zu überbieten und es ist klar, dass eine Frau, bei der schon die natürliche Ähnlichkeit, die zwischen Christus und seinem Diener bestehen muss, diesen Anspruch nie erfüllen könnte. Man kann in einer Frau eben nur schwerlich das Abbild Christi erblicken.
Es ist selbstverständlich, dass Voderholzer seinen Vorgänger und Chefdogmatiker Gerhard Ludwig Müller auch zu Wort kommen lassen muss. Sein Versuch, die Zuordnung des Weiheamtes zum männlichen Geschlecht theologisch zu begründen, geht ebenfalls von dem für das Sakramentsverständnis zentralen Gedanken der symbolischen Repräsentation aus, „weitet ihn aber ausdrücklich auf die Vergegenwärtigung des Christus repräsentierenden Priesters im Gegenüber zur Kirche aus: Da der Priester in seiner Person Christus repräsentiert und zwar nicht in der bloß faktischen Eigenschaft des männlichen Geschlechts, sondern in der symbolischen Vergegenwärtigung dieser in der Polarität menschlicher Geschlechtlichkeit fundierten Relation Christi zur Kirche (Haupt-Leib, Bräutigam-Braut), die im Mannsein Jesu Christi, des fleischgewordenen Wortes und menschlichen Mittlers, gründet, bedarf der Priester nicht nur der Übertragung der Vollmacht. Er muss als die sakramentale Darstellung dieser heilsbegründenden Relationalität Christi zur Kirche und der ehelichen Einheit mit ihr, Christus ähnlich sein“. Und auch das schafft eine Frau nicht.
Die theologische Stimme Ratzingers, das Traditionsargument vom Weihevorbehalt unter Heranziehung von Argumenten aus der philosophischen und theologischen Anthropologie zu untermauern, darf ebenso wenig fehlen. Er setzt sich mit der symbolischen Transparenz der Leiblichkeit auseinander. Sein Beitrag bündelt sich in der Aussage, dass das (Weihe)Sakrament vorgegebene Symbolstrukturen der Schöpfung kennt, die eine unumkehrbare Aussage in sich enthalten. In dieses Verständnis der Wirklichkeit gehört auch die symbolische Stellung von Mann und Frau hinein, die beide Menschen gleichen Rechts und gleicher Würde, aber mit je einer anderen Aussage sind. Die zum priesterlichen Dienst bestellten Männer sind gleichsam lebendige und wirkende Ikonen des Herrn. Damit ist diese im Geheimnis der Menschwerdung Jesu und der damit gegebenen unüberbietbaren Bejahung der leiblichkonkreten Dimension menschlicher Existenz gründende symbolische Transparenz der Leiblichkeit des Menschen, dem sakramentalen Denken selbstverständlich.
Voderholzer zitiert noch eine Vielzahl von anderen Stimmen, die die Unterschiedlichkeit der Geschlechter mit ihrer dazu gehörigen Aussage betonen, wie z.B. Balthasar in seinen Gedanken zum
Frauenpriestertum[2]: „Die Männer werden in der Kirche das Amt versehen und darin Christus nicht sein, sondern ihn lediglich repräsentieren. Das gehört zum Wesen des Amtes, dass es nur repräsentiert wird, so sehr, dass es nicht eigene, sondern Christi Worte in den Mund nehmen kann: „Das ist mein Leib“, „ich spreche dich los“. Dass Maria solche Worte in den Mund nehmen könnte, ist vollkommen undenkbar. Sie hat ja am Kreuz das Opfer ihres Sohnes nicht repräsentiert, sondern war ein verschwiegen-verschwindender Teil dieses Opfers“.
Letztendlich würde eine Wiedergabe all dieser Stimmen den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Sie ist auch nicht notwendig, wenn man zum Ursprung der Vorgehensweise Jesu zurückkehrt.
Voderholzer führt insoweit aus, dass Jesus aus der Schar seiner Apostel einige mit besonderer Vollmacht ausgestattet hat. Dabei sollten sich die Apostel als seine „Sachwalter“, ja mehr noch als seine Repräsentanten verstehen, die an seiner Stelle handeln. Er hat nur Männern in dieser besonderen Weise Anteil an seiner Sendung und eine Vollmacht gegeben. Und dies auch angesichts des „Ausfalls“ von Judas, als die Nachwahl eines Mannes den Zwölferkreis wieder vervollständigen sollte, obwohl die Mutter Jesu und andere Frauen, die zur vorösterlichen Jüngergemeinde gehörten, bei dieser Wahl anwesend waren. Er impliziert damit, dass das Priesteramt nicht einfacher pastoraler Dienst ist, sondern dass dieser die Kontinuität jener Funktionen, die Christus den Zwölfen übertragen hat, und der Gewalten, die sich darauf beziehen, gewährleistet.
Lukas hat aber in 22,30 etwas ganz anderes geschildert. Jesus vermachte seinen Boten oder Gesandten (altgriechisch apóstolos) das Reich, wie sein Vater es ihm vermacht hat. „Ihr sollt in meinem Reich mit mir an meinem Tisch essen und trinken, und ihr sollt auf Thronen sitzen und die zwölf Stämme Israels richten“.
Jesus verstand sich in der Zeit der Naherwartung als Messias[3] und damit als künftiger König Israels. Da ist es nur logisch, wenn er eine provisorische Regierung bilden wollte, die er aus dem Kreis seiner Anhänger wählte und die er als Boten oder „Gesandte“ bezeichnete. Schließlich bestand eine der Hauptaufgaben des davidischen Messias darin, die zwölf Stämme Israels – auch die, die während der assyrischen Eroberung Israels ins Exil geflohen waren – wieder zusammenzuführen. Eine Aufgabe, die mit einem Priesteramt, verstanden als pastoralem Dienst, nichts zu tun hat, wenngleich die Erwählung der zwölf Apostel durchaus auch als ein Akt spiritueller Organisation angesehen werden kann. Denn kurz vor Passah teilte Jesus die Zwölf in sechs Zweiergruppen auf. Sie sollten über das ganze Land ausschwärmen. In jede Stadt, in jedes Dorf sollten sie gehen und den Leuten verkünden: „ Kehrt um, denn das Reich Gottes ist nahe.“
Und er ermahnte sie, dass sie nicht zu den Heiden gehen sollen, in keine Stadt der Samariter, sondern nur zu den verlorenen Schafen des Hauses Israels. Jesus, der die Handauflegung nie zur Übertragung eines Amtes oder einer Vollmacht nutzte, sondern ausschließlich zur Kindersegnung und zur Krankenheilung, legte ihnen auch ans Herz, den Kranken die Hand aufzulegen und Dämonen auszutreiben. Sie hatten die Aufgabe bekommen, ganz Israel auf das kommende apokalyptische Ereignis vorzubereiten. Er verkündete in seiner Rolle als Jahwes Gesalbter (Jes 61,1f) schließlich das Jahr des Herrn. Er trieb sie zur Eile an, sie sollten immer nur eine Nacht an einem Ort bleiben. Gottes Gericht stand ja unmittelbar bevor. „Ihr werdet nicht zu Ende kommen mit den Städten Israels, bis der Menschensohn kommt“ (Mt 10,23). Diese Andeutung auf die Ankunft des Menschensohnes war eine Anspielung auf eine Stelle im Buch Daniel (Dan 7,13 f). Und es ist nur logisch, dass sich diese Ankunft nicht auf Jesus bezog, denn er stand ja schon vor ihnen, als er das sagte.
Daraus ist ersichtlich, dass Jesus nicht einmal annähernd Funktionen übertragen hat, die man gemeinhin als Aufgaben eines Priesters definieren könnte. Einer Kontinuität jener Funktionen in Form eines Priesteramtes, wie „Inter insigniores“ sie zu insistieren versucht, die Jesus den Zwölfen übertragen haben soll, sowie der Gewalten, die sich darauf beziehen, fehlt damit jegliche Grundlage. Es war eine einmalige Beauftragung der Zwölf, ein Großeinsatz, um dem Volk Israel zu verkünden, dass das Reich Gottes nahe ist. Von einem ausdrücklichen Befehl Jesu an die Apostel, Nachfolger zu benennen, findet man im Evangelium nichts. Die Nachfolge für Judas ordnete Petrus aufgrund eines Verses in den Psalmen an. Und sie wurde zugunsten Matthias durch Losentscheid getroffen und er damit den elf Aposteln zugerechnet.[4]
Fehlt aber eine solche Grundlage, so ist es vollkommen überflüssig, sich darüber Gedanken zu machen, ob ein Priester ein Mann oder eine Frau sein darf. Da hilft es auch nicht, sich auf den Traditionsgedanken oder vermeintliche Geschlechterdifferenzen zu stützen, wenn das Fundament dafür nicht vorhanden ist.
Josef Kroha ist Diplomrechtspfleger (FH) und lebt in Weiden/Bayern.
Fußnoten#
[1] Geschlechterdifferenz und Weihevorbehalt, in: Sascha Müller / Thomas Schumacher (Hg.), Antwort. Festschrift für Jörg Splett, 2006, 129–150.[2] Balthasar, Gedanken zum Frauenpriestertum, in Müller: Frauen in der Kirche
[3] Wobei die Bezeichnung des Messias (griechisch „Christos“) kein göttlicher Titel bei den Juden war. Sie bedeutet einfach „gesalbt“. Als Samuel David salbte, wurde dieser ein Messias und jeder jüdische König aus dem Haus David wurde ein solcher. Auch die Jünger riefen beim Einzug in Jerusalem: „Gesegnet sei der König, der da kommt im Namen des Herren (Lk 19,38)“.
[4] Apg 1,15