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Die Zukunft der Kirchenreform#


Von

Heribert Franz Köck

Aus: Gedanken zu Glaube und Zeit Nr. 292/2019


„Es gibt nichts Schlechtes, was nicht auch hat sein Gutes.“ Im Vertrauen auf die Richtigkeit dieser alten jüdischen Redewendung haben viele Beobachter vom „Missbrauchsgipfel“ im Vatikan, der vom 21. bis zum 24. Februar dieses Jahres stattfand, nicht nur eine echte Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in der Katholischen Kirche erwartet, sondern auch einschneidende Änderungen hinsichtlich jener Strukturen, die in der Vergangenheit den Missbrauch ermöglicht, ja geradezu befördert hatten – oder doch zumindest eine ernsthafte Diskussion darüber.

Dass solche Änderungen nötig erschienen, hat selbst deren vehemente Gegner aufgescheucht, die im Vorfeld des Gipfels bereits vor einem „Missbrauch des Missbrauchs“ gesprochen und geschrieben haben. Ihre Sorge betraf dabei insbesondere eine Lockerung des den Priestern kirchenrechtlich auferlegten Pflichtzölibats (z.B. durch die Weihe von viri probati, also theologisch ausreichend gebildeter und kirchlich engagierter verheirateter Männer), aber auch eine Änderung im Bereich der Ordensleute, die erst durch einen menschlichen Reifungsprozess nach ihrer Profess zum Schluss kommen, dass für sie der – wenngleich zuvor, also meist in sehr jungen Jahren, eben mangels ausreichender Reife, selbstgewählte – Weg der Ehelosigkeit (hier „Keuschheit“ genannten) nicht der richtige ist. Dasselbe gilt für (Welt-) Priester, die nach längerer oder kürzerer Tätigkeit zum gleichen Schluss kommen, also eine Berufung zur Ehe erkennen, aber gerne bereit sind, ihrer geistlichen Berufung auch weiter zu entsprechen. Die so entstehenden Probleme könnten weitgehend dadurch gelöst werden, dass die Amtskirche endlich zur Kenntnis nimmt, dass es Menschen gibt, die eine Berufung zum geistlichen Amt und zur Ehe haben, und dass es der Kirche nicht erlaubt ist, die Ausübung der einen Berufung vom Verzicht auf die Ausübung der anderen Berufung anhängig zu machen. Dies verstößt nämlich gegen das Naturrecht, also gegen das – von der Kirche sonst so gerne bemühte – natürliche göttliche Recht.

Nun ist es eine längst empirisch nachgewiesene Tatsache, dass zur Ehelosigkeit gezwungene, zu dieser aber nicht berufene Männer und Frauen versucht sein können, ihre Sehnsucht nach Zweisamkeit einschließlich sexueller Begegnung auf andere Weise zu befriedigen. Das führt dann in vielen Fällen zu sogenannten „schlampigen Verhältnissen“, oft aber auch zu einer Überforderung des/r Partners/in, die spätestens dann unerträglich werden kann, wenn aus der Beziehung Kinder hervorgehen, für die der Vater nur ein „Onkel“ sein darf. Auch diesen Kindern dürfte das Aufwachsen in einer „normalen“ Familie nicht verwehrt werden.

In anderen Fällen führt es aber auch zum Abreagieren sexueller Bedürfnisse in der Form des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen, ja auch von Ordensfrauen, die sogar gelegentlich – wie sich gezeigt hat – durch die im Kloster herrschenden Machtstrukturen einer „geregelten“ Prostitution zugeführt werden können. Zum „indirekten“ Abreagieren wiederum gehören sadistische Exzesse in Form des Vollzugs erniedrigender und/oder unmenschlicher Bestrafungen. Dagegen sind bekanntlich auch Klosterfrauen nicht gefeit, wie die medialen Berichte, manchmal auch filmische Darstellungen, von „unbarmherzigen“ Schwestern zeigen.

Das zeigt schon, dass es nicht allein um den Pflichtzölibat geht, sondern auch um eine Aufhebung oder radikale Änderung dessen, was man gemeiniglich kirchliche Machtstrukturen nennt. In diesem Zusammenhang geht es auch um die „Gewaltenteilung“, gegen welche die Kurie bisher immer erfolgreich den Universalprimat des Papstes ins Treffen geführt hat, nach welchem die gesamte Gewalt in der Katholischen Kirche letztlich beim römischen Papst liegt, der also in seiner Person (bzw. Funktion) die gesamte rechtsetzende, rechtsprechende und vollziehende Gewalt vereint. (Ein alter kurialer Grundsatz heißt demgemäß: Papa omnia potest – Der Papst vermag alles [kann alles tun].) Dass der Papst natürlich auch durch das (natürliche und geoffenbarte) göttliche Recht gebunden ist, wird dabei nonchalant mit dem Hinweis beiseitegeschoben, dass der „unfehlbare“ Papst zuletzt auch allein darüber entscheidet, was göttliches Recht und was dessen Inhalt ist.

Sogar das Zweite Vatikanum ist hier in eine Falle getappt; denn es hat der Kirche das Recht zugebilligt, auch das Naturecht „authentisch“ auszulegen. Zwar kann man dieser Falle wieder entkommen, wenn man erkannt hat, dass alle kirchenrechtlichen und theologischen, selbst die „dogmatisierten“, Sätze ausgelegt werden müssen und dass diese Auslegung nicht noch einmal von der Kirche geregelt werden kann, weil die Auslegung ihrer Regelung stets vorausliegt. Daher ist es uns unbenommen, selbst den „allmächtigen“ Papst durch (z.B.) das Naturrecht und dessen Grundsätze beschränkt anzusehen. Zu diesen Grundsätzen aber gehört auch das Prinzip der Subsidiarität, das Prinzip, dass alle Menschenrechte auch von der Kirche zu achten sind, und das Prinzip nemo judex in re sua – niemand kann Richter in eigener Sache sein. Und da das positive (d.h. das i.e.S. geoffenbarte) göttliche Recht zum natürlichen göttlichen Recht nicht in Widerspruch stehen kann, vielmehr letzteres den Interpretationsrahmen für ersteres bildet, kann sich die Amtskirche auch nicht darauf berufen, alle diese Grundsätze des Naturrechts seien für sie kraft göttlichen Rechts „ausgesetzt“ (suspendiert).

Die behauptete Macht des Papstes und der Kirche beruht daher zuletzt auf einem Zirkelschluss, denn das Unterfangen, seine (des Papstes), ihre (der Kirche) eigene Macht zu definieren, gleicht dem Versuch des Freiherrn Münchhausen, sich selbst am Zopf aus dem Sumpf zu ziehen. Freilich muss man – um der genannten Falle zu entkommen – in Theologie und Recht ausreichend bewandert sein. Da die meisten Gläubigen einschließlich eines großen Teils des Klerus und selbst der Amtskirche dies nicht sind, kann letztere, insbesondere in Gestalt der Kurie, nach wie vor nach Belieben schalten und walten.

Nun hat eine ganze Reihe von Theologen aus den westlichen Industriestaaten, in denen bereits ein ausreichendes Bewusstsein für den gesellschaftlichen Pluralismus, daraus folgend auch für die freiheitliche Demokratie, für die Rechtsstaatlichkeit und die Anerkennung und den Schutz der Menschenrechte besteht, die genannte Falle bereits durchschaut und sich aus ihr freigemacht. Ein Beispiel (unter vielen) dafür ist der Umstand, dass die Forderung nach der Zulassung von Frauen zum Weiheamt nach wie vor erhoben wird, ungeachtet des Umstandes, dass Johannes Paul II. versucht hat, diese Frage in quasi-dogmatischer Form negativ zu entscheiden. Gleiches gilt für die Befreiungstheologen in Lateinamerika, die sich auch durch den römischen Bannstrahl nicht von ihren Einsichten und ihrem aktiven Einsatz für politische und soziale Gerechtigkeit abbringen ließen.

Dass die Amtskirche bisher noch kein entsprechendes Bewusstsein erlangt hat, ist bedauerlich, noch bedauerlicher aber ist es, dass sie sich den Zugang zu einem solchen mit dem Hinweis verschließt, alle Forderungen nach Kirchenreform seien Ausfluss der dekadenten westlichen Gesellschaft, auf die es letztlich nicht mehr ankomme; dagegen seien die nicht „überzivilisierten“ Gesellschaft in der Dritten Welt, vor allem in Asien und Afrika, mit ihren „gesunden“ Traditionen an einer Kirchenreform gar nicht interessiert. Diese „gesunden“ Traditionen beinhalten freilich, dass Homosexualität bestraft und die Zulassung gleichgeschlechtlicher Verbindungen verboten, die graduelle Herstellung des Reiches Gottes durch Einsatz für das Gemeinwohl (Frieden, Freiheit und Wohlfahrt) aber weitgehend vernachlässigt wird. Dafür ist auch das Bündnis von Kirche und politischer Autorität verantwortlich, die man nicht kritisiert, solange sie nur auch dem (mehr oder weniger) recht verstandenen Interesse der Kirche dienlich ist. Ich erinnere mich noch an einen Nuntius, der sich gar nicht genug darauf zugutehalten konnte, dass es ihm gelungen war, für die kirchliche Universität in (s)einem schwarzafrikanischen Land eine Immunität herausgeschlagen zu haben, wie sie sonst nur diplomatische oder konsularische Vertretungen besitzen. Als wenn es der Hauptzweck päpstlicher Nuntien wäre, für die Kirche in jenem Staat, in dem sie akkreditiert sind, möglichst viele Privilegien „herauszureißen“! (Bei einem Regimewechsel sind solche Abmachungen ohnedies oft nicht einmal das Papier wert, auf dem sie stehen.) Was man aus bzw. von dem Missbrauchsgipfel im Vatikan erfahren hat, deutet darauf hin, dass es zu den „gesunden“ Traditionen in den Entwicklungsländern gehört, den sexuellen Missbrauch seitens geistlicher „Väter“ und „Mütter“ („Schwestern“) als Schicksal hinzunehme, weil doch auch auf sie mutatis mutandis die Forderung des Vierten Gebots, Vater und Mutter zu ehren, anwendbar sei. Aus diesem ihrem Verständnis wollen sie nicht herausgerissen werden, schon gar nicht von kirchlichen Vertretern aus westlichen Industriestaaten, gegen deren Forderungen sie gerne zur Keule des Anti-Kolonialismus greifen, weil sie diese Forderungen als Ausfluss eines westlichem Neo-Kolonialismus ansehen oder eine solche Sicht doch vorschützen. Damit hat der Missbrauchsgipfel im Vatikan letztlich zu keinem nennenswerten Ergebnis geführt, was uns gar nicht so erstaunen oder gar verstören hätte dürfen, weil die Bischöfe aus Asien und Afrika schon vor ein paar Jahren auf der Familiensynode jeden pastoralen Fortschritt hinsichtlich der Zulassung zivil wiederverheirateter Geschiedener blockiert haben.

Man muss zur Kenntnis nehmen, dass die Kirche und ihre Vertreter sich heute zu einem großen Teil aus Staaten rekrutieren, wo von Pluralismus, Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit (Rule of Law) und dem Schutz der Menschenrechte bisher keine Rede ist. Auch sie sind in den dortigen, den Pluralismus und die Menschenrechte nicht achtenden, unfreien, undemokratischen und rechtlosen gesellschaftlichen und politischen Strukturen aufgewachsen, oft unter Umständen, wo es am Lebensnotwendigsten mangelte. Für viele von ihnen galt der Grundsatz primum vivere, deinde philosophari – Erst kommt das Leben, dann erst das Philosophieren (oder, nach Bert Brecht: Erst kommt das Fressen, dann erst die Moral). Daher geht ihnen die Sensibilität für Verstöße gegen Pluralismus, Freiheit, Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte ab. Und wenn sie gar das (sub specie aeternitatis zweifelhafte) Glück hatten, in Rom studieren zu können, wurden sie in den für sie bestimmten päpstlichen Lehranstalten mit den traditionellsten theologischen Lehren und Frömmigkeitsformen indoktriniert, was sie oft päpstlicher als der Papst erscheinen lässt.

Üblicherweise halten wir amtskirchlichen Argumenten, die Kirche in der Dritten Welt wolle gar keine Reformen, entgegen, dass sich auch dort das Blatt wenden werde, sobald erst die dortigen Gesellschaften das zivilisatorische Niveau der modernen Industriegesellschaften erreicht haben würden. Das ist zwar richtig, aber offenbar haben wir auf eine raschere Entwicklung der Dritten Welt gehofft, als sie tatsächlich vor sich geht. Das erinnert mich daran, dass wir in den sechziger und frühen siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts als damals junge Assistenten im Fache Völkerrecht davon überzeugt waren, dass der zivilisatorische Fortschritt in der Dritten Welt so rasch voranschreiten würde, dass die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 von der UNO-Generalversammlung proklamierten Grundsätze ab der nächsten Generation als Maßstab und Ziel der Menschheit angesehen werden könnten. Leider wurde diese Erwartung enttäuscht, sei es durch neu aufgeflammte Verhaltensweisen überwunden geglaubter Machtstaatlichkeit (z.B. in Russland und China), sei es durch einen sich immer stärker bemerkbar machenden religiösen Fundalismus im islamischen Bereich mit der damit fortdauernden terroristischen Bedrohung der westlichen Gesellschaften, sei es schließlich durch einen Gegen-Terrorismus, wie wir ihn gerade wieder in Neuseeland erlebt haben, der zwar nicht zu rechtfertigen ist, aber das Gefühl der Bedrohung greifbar macht, das sich in Europa, den USA und Kanada, aber z.B. auch in Australien breitmacht und durch den Umstand genährt wird, dass alle diese Staaten zu lange verabsäumt haben, Zuwanderer auf ihre Zustimmungen zu den „abendländischen“ Werten zu prüfen,[1] die freilich seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als „gemeinmenschliche“ Werte angesehen werden müssten.

Da das System der Katholischen Kirche mit diesen gemeinmenschlichen Werten vielfach auf Kriegsfuß steht, trägt auch die Ausbildung von Klerikern aus der Dritten Welt in Rom nicht zu ihrer Verbreitung bei. Das sollte uns nicht wundern, denn alle diese Werte wurden noch im 19. und frühen 20. Jahrhundert von den Päpsten verurteilt. Diese Ablehnung sitzt noch tief im Bewusstsein der Vertreter der Amtskirche und kommt spätestens dann zu Vorschein, wenn man von ihnen „Menschenrechte in der Kirche“ einfordert.

Wir müssen uns also damit abfinden, dass eine kirchliche Bewusstseinsänderung vor allem in der Dritten Welt noch mehrere Generationen dauern kann und dass deren Vertreter offenbar – jedenfalls, solange sich eine reaktionäre Kurie ihrer bedient – in den nächsten Jahrzehnten die Linie der Kirche bestimmen werden. Dies ist ein Faktum, das nach menschlichem Ermessen nicht so rasch beseitigt werden kann.

Müssen wir mit unseren Reformanliegen deshalb resignieren? Das scheint selbst der sonst als Stütze der Reformbemühungen im Rom bekannte Kardinal Kaspar getan zu haben, wie die März-Ausgabe der Herder-Korrespondenz 2019 berichtet:

  • Der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper warnt vor einer erneuten innerkirchlichen Reformdebatte. „Alle diese hinlänglich bekannten Streitfragen noch einmal aufzuwerfen, Zölibat, Sexualmoral und so weiter, bringt nichts“, sagt Kasper im Interview der März-Ausgabe. Vielmehr sei in Deutschland eine „geistliche Erneuerung notwendig“.
  • Es gebe einen großen Mangel an Katechese in Deutschland. Zudem sei er sich sicher, dass Papst Franziskus „den Zölibat nicht antasten will“.
  • Es sei richtig, dass die Ehelosigkeit der Priester in der Kirche die Regel bleiben werde, so Kasper.

Müssen wir in die gleiche Resignation verfallen? Ich beantworte diese Frage mit Nein. Das liegt nicht nur daran, dass ich acht Jahre jünger bin als der Kardinal, denn auch in meinem Alter darf man sich keinen Illusionen darüber hingeben, dass man die Kirchenreform noch erleben wird. (Freilich: Bei Gott ist nichts unmöglich. Aber das gilt dann auch für Walter Kasper.) Ich meine, dass die Reformbewegungen in der Katholischen Kirche nicht deswegen tätig geworden sind, weil sie sich einen raschen „Sieg“ erhofften. Uns hält nicht die Erwartung eines baldigen Erfolges bei der Stange, sondern die Überzeugung, dass wir das Richtige tun, wenn wir an der Reform der Katholischen Kirche – die ja auch unserer Kirche ist, wenngleich die Amtskirche das gerne ignoriert – arbeiten. Wir wissen nicht, wann und in welcher Form unser Bemühen Früchte tragen wird. Zu resignieren würde bedeuten, unserer Berufung in der Katholischen Kirche untreu zu werden. Es gilt daher: Sich bemühen und das Übrige der Hoffnung überlassen, dass Gott einmal, früher oder später, alles zum Guten wenden wird, auch wenn wir derzeit noch nicht auf eine auf den Weg gebrachte Kirchenreform anstoßen können. Aber wir sind ja auch noch nicht beim Himmlischen Gastmahl…

* * *

Vielleicht hat Kardinal Kaspar aber gar nicht resigniert. Vielleicht ist seine Erklärung auch nur eine Warnung, was (uns) passieren könnte, wenn wir weiter allzu laut nach Reformen schreien. Vielleicht schlägt Rom mit der geballten Macht der hinter ihm stehenden „jungen“ Kirchen der Dritten Welt auf die „alten“ Kirchen ein. Vielleicht droht das Maß unserer amtskirchlichen Gängelungen (wegen der Missbrauchs-Skandale nehme ich nicht gerne das Wort von der „amtskirchlichen Vergewaltigung“ in den Mund, weil dieses schon anderweitig besetzt erscheint) zur Strafe für unsere „Unbotmäßigkeit“ noch ungeahnte Ausmaße anzunehmen. Aber selbst dann können wir uns mit dem Leninschen Grundsatz „je schlechter, desto besser“ trösten, weil jede Überspannung auch die Gefahr des Zusammenbruchs in sich trägt. Und für heute bleiben uns nach dem Wort des Apostels jedenfalls noch diese drei – Glaube, Hoffnung und Liebe. An ihnen festzuhalten, können uns weder die Amtskirche noch die sie stützenden Kirchen in Asien und Afrika hindern!

Fußnote#

[1] Sie sind in Art. 2 des Vertrags über die Europäische Union festgehalten, welcher lautet: „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“


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