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Das russische Kaviarverbot #

Mag. Dr. Fritz Simhandl

Aus dem zaristischen Russland drohte im August 1892 große Gefahr für die K.u.K. Monarchie: Die Cholera war im Anzug und bedrohte die Österreichisch-Ungarische Volksgesundheit.

Und hier war die Hochbürokratie zu Wien aufgerufen, dagegen Maßnahmen zu setzen. Als Ursache machte man ganz konkrete Lebensmittelprodukte aus, deren weitere Verbringung nach Österreich-Ungarn man umgehend zu unterbinden wusste.

So wurde in einer Verordnung der Ministerien des Inneren, des Handels und der Finanzen dekretiert, die Ein- und Durchfuhr von Obst- und Gemüse, von Kaviar und Fischen sowie von tierischen Häuten (org. thierisch) und sonstigen tierischen Produkten zu verbieten.

Bei den Fischen ließ man keine Sorte aus: ob frisch, getrocknet, geräuchert oder gesalzen, alle wurden dem Einfuhrverbot unterstellt. Textiert und unterschrieben wurde diese Verordnung am 8. August 1892, in Kraft trat sie mit dem Tage der Bekanntmachung an die zuständigen Zollämter und Seesanitätsbehörden.