„Der Großteil hat kein Recht auf Asyl“ #
Die Politik habe die Genfer Flüchtlingskonvention nicht verstanden, sagt Michael Geistlinger. Der Völkerrechtsprofessor kritisiert das Warten auf die EU und hält Hotspots an Außengrenzen für unrealistisch.#
Mit freundlicher Genehmigung zur Verfügung gestellt von der Kleinen Zeitung (Freitag, 29. Jänner 2016)
Interview
Christina Traar
Seit Beginn der Flüchtlingskrise ist die „Genfer Flüchtlingskonvention“ in aller Politiker Munde. Sie schreibe vor, dass wir Flüchtlinge aufnehmen müssen, sie ist ultimativer Richtwert. Haben die Politiker die Konvention verstanden?
MICHAEL GEISTLINGER: Ehrlich gesagt habe ich das Gefühl, dass es hier große Unkenntnis gibt, die sich an der Wortwahl der Politiker zeigt. Die Konvention, auf der auch das österreichische Asylrecht aufbaut, unterscheidet ganz klar zwischen einem Flüchtling, der Anspruch auf Anerkennung hat, und einem Vertriebenen, der wegen eines gewaltsamen Konfliktes sein Land verlassen hat.
Was unterscheidet diese beiden Fälle?
GEISTLINGER: Stellen Sie sich eine Landgemeinde mit 2.500 Menschen vor. 2.400 leben unter dem Regime, beklagen sich über verschlechterte Zustände, aber sie werden nicht direkt vom Regime behelligt. Und dann gibt es einen Lehrer, der öffentlich Kritik übt. Der wird von der Polizei aufgesucht, im schlimmsten Fall sogar gefoltert. Dieser eine Lehrer ist laut Genfer Flüchtlingskonvention ein Flüchtling. Er wird persönlich verfolgt. Alle anderen, die vor den Zuständen flüchten, sind Vertriebene. Und die haben kein Recht auf eine Anerkennung als Flüchtling.
Somit wäre die überwiegende Mehrheit aller Flüchtlinge im Land eigentlich Vertriebene. Dennoch bekommen allein bei den Syrern 95 Prozent einen positiven Asylbescheid. Verteilen wir wahllos Asylrecht?
GEISTLINGER: Das ist, laut Genfer Flüchtlingskonvention, jedenfalls keine gerechtfertigte Vorgehensweise. Laut Asylgesetz kann Österreich aus humanitären Gründen bestimmten Personen in Not helfen, die keine Flüchtlinge sind. Wie das sozial und wirtschaftlich gelingt, kann das Land selbst festlegen. Doch dazu ist man laut Konvention nicht verpflichtet.
Aber einen eigenen Aufenthaltstitel für diese Gruppe gibt es nicht.
GEISTLINGER: Er könnte aber jederzeit in einer Verordnung festgeschrieben werden. Das hätte die Regierung schon machen müssen, als klar wurde, dass die Menschen von der Türkei zu uns kommen. Ein Status für Vertriebene kann in der Verordnung weitgehend frei definiert werden, es gibt viel rechtlichen Spielraum. Es gibt aber eine Vorgabe: Durch die Verordnung muss der Aufenthalt der Person rechtmäßig sein.
Von einem neuen Status ist aktuell nicht die Rede, dafür wurde „Asyl auf Zeit“ beschlossen.
GEISTLINGER: Die Genfer Flüchtlingskonvention schafft, entgegen dem Eindruck vieler, ohnehin kein ewiges Recht auf Asyl. Der Schutz war also schon vor dem Beschluss zeitlich begrenzt. Bei vielen wird der Status aber nie aberkannt, weil sie in der Zwischenzeit Staatsbürger geworden sind. Durch Unklarheiten wie diese entstand ein verwirrendes Szenario, das aber noch immer aufgelöst werden kann.
Hätte man sich da nicht früher informieren können?
GEISTLINGER: Man hat sich auf Deutschland verlassen und über die eigene Verpflichtung, die ankommenden Personen zu kontrollieren, hinweggesehen. Ungarn wurde damals heftig kritisiert. Doch man muss sagen, dass sie als Einzige erkannt haben, dass der Großteil dieser Menschen kein Recht auf Asyl hat. Und somit haben sie die Lage rechtlich korrekt eingeschätzt.
Wie stehen Sie zur Obergrenze?
GEISTLINGER: Die Festlegung einer bestimmten Zahl kann keine Lösung sein. Eine Lösung muss die Türkei involvieren. Wir müssen fragen: Was braucht ihr, damit ihr die Leute überprüfen und die Grenze sichern könnt? Natürlich bringt das Kosten mit sich, doch diese werden weit niedriger sein als jene für Integration, Verpflegung und für eine spätere Rückführung.
Mit „wir“ meinen Sie die Europäische Union?
GEISTLINGER: Es ist immer schön, zu sagen, dass die Dinge nicht funktionieren, weil eine Einigung auf EU-Ebene fehlt. Wir sind immer noch ein eigenes Land mit eigenem Außenministerium, das geschickt verhandeln kann oder können sollte.
Alleingänge einzelner Länder werden in der EU nicht gern gesehen.
GEISTLINGER: Ich sehe hier keinen Alleingang. Wir setzen die Genfer Konvention um, versuchen aber auch, den sozialen Frieden im Land aufrechtzuerhalten. Das bedeutet nur, dass man das Heft in die Hand nimmt und nicht einfach nur Trittbrettfahrer ist.
Dennoch wird eine europäische Lösung diskutiert: Hotspots an den EU-Außengrenzen.
GEISTLINGER: Das würde bedeuten, dass wir die gesamten EU-Küsten sichern müssten. Sonst würde sich die Route einfach verlagern. Das halte ich für eine nur schwer zu erreichende und vor allem teure Lösung.
In der Zwischenzeit will man in Österreich möglichst früh mit der Integration beginnen. Halten Sie das für den richtigen Weg?
GEISTLINGER: Solche Integrationsmaßnahmen sind laut Konvention nur für jene vorgesehen, die auch wirklich Flüchtlinge sind. Alles andere liegt im Ermessen des Staates. Es ist auch aus menschenrechtlicher Sicht nicht fair, Vertriebene zu integrieren und Versprechungen zu machen, die man mit zeitlich begrenztem Aufenthaltsrecht nicht halten kann. Weit wichtiger wäre es, die Leute darauf vorzubereiten, Syrien wieder aufzubauen.
Wie soll das gehen?
GEISTLINGER: Sehen Sie sich das große Lager in Jordanien an. Dort gibt es ein „Mini-Syrien“, wo die Dinge so laufen, wie sie in Syrien waren. Doch Jordanien hat nicht genug Geld, um solche Strukturen instand halten zu können. Dabei wäre das der ideale Zugang. Man verliert keine Zeit, die Kinder bekommen weiterhin eine Ausbildung. Und wenn der Tag kommt, an dem es in Syrien wieder Frieden gibt, können die Menschen über Nacht in ihre Heimat zurückkehren. Österreich könnte mit Jordanien verhandeln, dass ein solches Lager von uns finanziert wird. Das würde unser Land deutlich weniger kosten und den Betroffenen auch viel mehr bringen.