Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!

unbekannter Gast

Ein geistvoller Advokat#

Dr. Hugo Sperber (1885-1938) war ein Zitatenlieferant für Friedrich Torberg und prägte das Rechtsdenken seiner Zeit - wir baten ihn zu einem fiktiven Gespräch mit Spitzenjuristen.#


Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus der Wiener Zeitung (Sa./So., 7./8. Dezember 2013)

Von

Robert Sedlaczek


Franz Elbogen, Egon Dietrichstein und Hugo Sperber (von links nach rechts), Wien, ca. 1912., © Hanni Forester
Franz Elbogen, Egon Dietrichstein und Hugo Sperber (von links nach rechts), Wien, ca. 1912.
© Hanni Forester

Der folgende Text ist eine Montage aus den Redebeiträgen einer öffentlichen Podiumsveranstaltung zu Hugo Sperber im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts, sowie aus Auszügen aus dem Buch "Die Tante Jolesch und ihre Zeit."

Wiener Zeitung: Herr Dr. Hugo Sperber! Die meisten kennen Sie ja nur aus Friedrich Torbergs "Tante Jolesch". Dort lesen wir, dass Sie mit dem Slogan "Räuber, Mörder, Kindsverderber gehen nur zu Doktor Sperber" für ihre Kanzlei werben wollten.

Hugo Sperber (mit röhrender Stimme): Torberg? Wer ist das?

Er hat 1975 ein äußerst erfolgreiches Buch herausgebracht. Dort findet sich nicht nur Ihre Lebensgeschichte. Torberg zitiert Sie auch mit einigen Sprüchen, die inzwischen unter Juristen zur Legende geworden sind.

Sperber: Ach, ja. Ich habe häufig im Café Herrenhof Karten gespielt, zum Beispiel mit dem Journalisten Egon Dietrichstein und mit Franz Elbogen - seiner Familie gehörte ein Talkumbergwerk in der Steiermark. Bei unseren Kartenrunden hat immer wieder ein junger Mann gekiebitzt. Das wird er wohl gewesen sein. Ich glaube, er war rund zwanzig Jahre jünger als ich. Manchmal hat er mich auf dem Heimweg in die Landesgerichtsstraße 20 begleitet, dort habe ich gewohnt und dort war meine Kanzlei.

Ernst Schillhammer: Diesem jungen Mann ist es zu verdanken, dass Sie unsterblich geworden sind, lieber Herr Kollege. Viele Sprüche, die Sie geprägt haben, sind Allgemeingut geworden. Zum Beispiel "Hohes Gericht, mein Mandant verblödet mir unter der Hand!"

Sperber: Wahrscheinlich hängt das mit meiner volksbildnerischen Tätigkeit zusammen. Ich war seit 1918 Leiter der Sektion 2 des Bezirks Leopoldstadt und habe dieses Amt bis zur Auflösung der Sozialdemokratischen Partei im Jahr 1934 bekleidet. Ich habe nicht nur Vorträge über Rechtsfragen des täglichen Lebens gehalten, sondern auch über Heiteres aus dem Gerichtssaal . . .

. . . aha, das hat dann wahrscheinlich in Wien die Runde gemacht. Ihre Anekdoten haben sogar den Weg nach Amerika gefunden. In einer Ausgabe der "New York Post" im Mai 1948 konnte man über Sie lesen: "The Viennese criminal laywer Dr. Hugo Sperber once defended a man accused of stealing a chicken from Vienna’s Schrebergardens. Sperber’s summation to the jury, which won an acquittal, consisted of only three words. He shrugged his shoulders and said: Gentlemen, ONE chicken?"

Sperber(leicht verärgert): Bin ich eigentlich nur durch Anekdoten in Erinnerung geblieben? Erinnert sich niemand, dass ich 1934 einen dummen Burschen, der einen Anschlag auf die Donauuferbahn verübt hatte, vor dem Tod durch den Strang bewahren konnte? Dass ich "Die Lüge im Strafrecht" geschrieben habe?

Friedrich Forsthuber: Diese Broschüre galt lange Zeit als verschollen. Der Rechtsanwalt Dr. Peter Wrabetz hat sie erst vor kurzem aufgetrieben. Im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts haben wir in einer Podiumsdiskussion über Ihre Kritik am Strafrecht diskutiert und uns mit der Frage befasst, was wir als erledigt betrachten können und was noch zu tun ist. Sie erinnern sich noch, was Sie 1927 veröffentlicht haben?

Sperber: Freilich. Ich habe mich beispielsweise für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt. Wie sieht es heute damit aus?

Gerhard Jarosch: Heute herrscht in Europa ein breiter Konsens, dass die Todesstrafe undenkbar ist - und nicht nur in Europa, sondern mittlerweile auch darüber hinaus.

Sperber: Außerdem habe ich die Institution der Zwangsarbeitsanstalt und den schweren verschärften Kerker kritisiert.

Forsthuber: Beides gibt es nicht mehr. Wahrscheinlich hätten Sie in den Zwanzigerjahren nicht im Traum daran gedacht, dass es einmal elektronische Fußfesseln geben wird.

Sperber: Was soll das sein?

Forsthuber: Der Verurteilte steht unter Hausarrest. Die elektronische Fußfessel ist ein Instrument zu seiner Überwachung.

Sperber (erstmals etwas leiser): Ein großer Fortschritt. Ob jemals ein Verurteilter durch eine Gefängnisstrafe gebessert wurde, sei ja dahingestellt. Aber zumindest sollte man versuchen, die Strafe so einzurichten, dass der Betroffene nicht in einer Weise psychisch beeinflusst wird, die jede Änderung zum Guten im Keim erstickt.

Beate Matschnig: Jene Themen, die Sie angerissen haben, beschäftigen uns auch heute noch. Was erwarten wir vom Strafrecht? Kaum passiert ein Verbrechen, heißt es schon: Ja, da werden wir jetzt einmal die Strafen erhöhen, und dann wird alles besser. Obwohl die Wissenschaft weiß, dass diejenigen, die lange im Gefängnis sitzen, am häufigsten zu Rückfallstätern werden.

Kehren wir zu Ihrer Tätigkeit für die Sozialdemokratische Partei zurück. Sie haben Politiker wie Dr. Arnold Eisler in juristischen Belangen beraten. Außerdem hätten Sie 1936 beinahe den jungen Bruno Kreisky verteidigt. Sperber: Wie heißt der Mann?

Bruno Kreisky. Er war später SPÖ-Vorsitzender und von 1970 bis 1983 Bundeskanzler.

Sperber: Das muss einer der Jungsozialisten gewesen sein, die 1936 im sogenannten Sozialistenprozess angeklagt waren. Die Parteiführung, die nach Brünn geflüchtet war, hat gemeint, dass mein gewohnter Verhandlungsstil in diesem Fall ungeeignet wäre. Die wollten einen politischen Schauprozess, der auch im Ausland wahrgenommen wird.

Kreisky erläutert in seinen Memoiren an Hand einer Anekdote, dass er nicht von Ihnen verteidigt werden wollte, weil Sie ihn vermutlich als bedeutungslosen Mitläufer hingestellt hätten. In der Anekdote geht es um einen Parteigenossen namens Pepi Cmejrek, der die inzwischen illegale "Arbeiterzeitung" täglich von Brünn nach Wien schmuggelte. "Diesem warf der Staatsanwalt düstere revolutionäre Gesinnung vor. Cmejrek wohnte in einer Souterrainwohnung, wo gewöhnlich die Hausmeister wohnten. Der Staatsanwalt hat meinen Mandanten zu einem Weltrevolutionär gestempelt, rief Dr. Sperber pathetisch. Ich sage Ihnen, Hoher Gerichtshof, er ist bestenfalls der Hausmeister der Weltrevolution gewesen."

Schillhammer: Solche Hinweise können dazu führen, dass die Strafe geringer ausfällt. Es kann außerdem sein, dass eine Pointe zu einem positiven Klima in einer Gerichtsverhandlung führt. Auch das nützt dem Mandanten. Selbstverständlich ist das immer ausdrücklich mit dem Mandanten abgestimmt . . .

Sperber: . . . oder die Zustimmung des Mandanten wird stillschweigend vorausgesetzt.

Sie haben die Praxis kritisiert, wie man zum Untersuchungshäftling wird. Der Polizeibeamte nimmt eine Person in Verwahrung. Er denkt sich: Ich entscheide ja nicht definitiv. Von mir geht die Sache noch an den Staatsanwalt und an den Untersuchungsrichter - und die werden es schon machen. Der Staatsanwalt denkt sich: Vor mir hat ja schon der Polizeibeamte entschieden und nach mir wird der Untersuchungsrichter entscheiden. Und vor dem sogenannten Journalrichter werden die Häftlinge in Masse hingetrieben, der befragt ihn um seine Generalien und dann wird ihm so nebenbei mitgeteilt, dass die ordentliche Untersuchungshaft verhängt wurde.

Forsthuber: Da hat sich einiges geändert, aber es hat lange gedauert. Seit der am 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Reform der Strafprozessordnung leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren. Aus dem Untersuchungsrichter wurde der Haft- und Rechtsschutzrichter, seine Aufgabe ist es, die Ermittlungstätigkeit von Staatsanwaltschaft und Polizei zu kontrollieren und über allfällige Eingriffe in die Grundrechte zu entscheiden, vor allem in das Grundrecht auf persönliche Freiheit. In den 1920er Jahren war es auch noch nicht möglich, nach Ausschöpfung des Rechtszuges eine Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof zu richten.

Sperber: Na, das klingt ja hervorragend!

Helmut Fuchs: Aber das Dreiergespann Polizei - Staatsanwaltschaft - Richter gibt es nach wie vor. Und ist die Haftverhandlung wirklich ein kontradiktorisches Verfahren mit einem offenen Ergebnis, wie Sie es verlangt haben? Ich bin nicht dabei, habe keine praktische Erfahrung. Aber die Berichte, die ich bekomme, sind durchaus kritisch.

Jarosch: Wir haben die Reform von 2008 noch nicht ganz verdaut: Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Richter müssen sich erst an ihre neue Rolle gewöhnen.

Den markantesten Satz aus Ihrem Buch "Die Lüge im Strafrecht" habe ich mir herausgeschrieben: "Der Staat darf sich gegenüber dem Verbrecher nie ins Unrecht setzen."

Fuchs: Das tut er, wenn er, der Staat, dem Verbrecher gegenüber unaufrichtig ist. Das muss man bei der Strafverfolgung immer einhalten, der Staat darf sich nicht auf die gleiche Ebene wie der Verbrecher stellen. Diese Unaufrichtigkeit orten Sie, lieber Herr Dr. Sperber, zu Recht immer dort, wo der gesetzliche Anspruch und die praktische Wirklichkeit systematisch auseinanderfallen.

Eine abschließende Frage an die Gesprächsteilnehmer aus der heutigen Zeit. Welchen Eindruck haben Sie von Dr. Hugo Sperber, seit Sie "Die Lüge im Strafrecht" kennen?

Schillhammer: Ich sehe meinen Kollegen jetzt anders als zuvor - nicht nur als launischen Volkstribun, sondern als einen Rechtsanwalt, der sich als Vertreter des Bürgers gegenüber dem Staat verstanden hat.

Michael Schwanda: Dr. Sperber wäre heute ein Linksintellektueller. Er würde neben seiner Tätigkeit als Anwalt Lehraufträge haben, Gastkommentare in Zeitungen schreiben oder im Fernsehen auftreten und zu justizpolitischen Fragen Stellung nehmen. Anwälte vom Format eines Dr. Hugo Sperber waren nicht nur streitbare, sondern auch scharfsinnige Advokaten und gleichzeitig Kritiker der herrschenden Zustände. Die vielen, die so wie Dr. Hugo Sperber im Nationalsozialismus umgekommen sind oder in den Konzentrationslagern umgebracht wurden, haben eine Lücke hinterlassen. Wenn sie die Möglichkeit gehabt hätten, das Rechtswesen nach 1945 mitzugestalten, würde manches anders aussehen.


Folgende Personen haben sich auf das Gespräch mit dem historischen Hugo Sperber eingelassen: Mag. Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts für Strafsachen, Wien; Jugendrichterin Dr. Beate Matschnig; Univ.-Prof. Dr. Helmut Fuchs, Universität Wien, Institut für Strafrecht und Kriminologie; Erster Staatsanwalt Mag. Gerhard Jarosch; Präsident der International Association of Prosecutors (IAP), Sektionschef Mag. Michael Schwanda, Bundesministerium für Justiz, Leiter der Sektion Personal und Strafvollzug; Dr. Ernst Schillhammer, Rechtsanwalt und Strafverteidiger Wien.


Robert Sedlaczek, geboren 1952, lebt als Sachbuchautor in Wien. 2013 ist im Haymon Verlag Innsbruck sein Buch "Die Tante Jolesch und ihre Zeit. Eine Recherche"erschienen, in dem auch Hugo Sperber behandelt wird. (In Zusammenarbeit mit Melita Sedlaczek und Wolfgang Mayr).

Wiener Zeitung, Sa./So., 7./8. Dezember 2013


Bild 'sim-link'
Austria-Forum Beiträge in ähnlichen Gebieten