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Alkoholblutprobe#

Feststellung des Alkoholgehalts im Blut; bei Verkehrsunfällen mit erheblichem Personenschaden kann sie erzwungen werden. In Österreich muss der Alkoholgehalt im Blut seit 1998 unter 0,5 Promille bzw. 0,1 Promille für Fahranfänger oder Lenker von Fahrzeugen über 7,5 t liegen (vorher 0,8 Promille). Bei höheren Werten können Krankenkassen und Versicherungen die Kosten regressieren.