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Arbeitsinspektorate #

Überwachen die Arbeitnehmerschutzgesetze (Arbeitsrecht) und werden durch das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 geregelt. Die Arbeitsinspektorate sind Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung, die dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Zentralarbeitsinspektorat) unterstellt sind. Sie sind befugt, jederzeit die Betriebe zu betreten und zu kontrollieren. Bei Gesetzesübertretungen haben sie den Arbeitgeber aufzufordern, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, oder sie erstatten Strafanzeige. Darüber hinaus wirken sie beratend und unterstützend im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Eigene Arbeitsinspektorate bestehen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft, weiters die Verkehrsarbeitsinspektorate und die Bergbehörden. Vorläufer der Arbeitsinspektorate waren die 1883 errichteten Gewerbeinspektorate, die die vielfältigen Missstände in der gewerblichen und industriellen Arbeitswelt bekämpften. In deren Rahmen erkannte V. Adler (bei den Wienerberger Ziegelarbeitern) die Notwendigkeit von sozialen Maßnahmen.