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Arbeitsschutz#

Summarischer Begriff für alle Rechtsvorschriften, die den Schutz des Lebens, der Gesundheit und Sittlichkeit der Arbeitnehmer vor jenen Gefahren gewährleisten sollen, die sich im Zusammenhang mit seiner Eingliederung in einen Betrieb und mit seiner Arbeitsleistung ergeben. Ursprünglich im Rahmen des Gewerberechts; 1972 im Arbeitnehmerschutzgesetz neu geregelt. Es enthält unter anderem Richtlinien über Anforderungen an Betriebsgebäude, -räumlichkeiten, -einrichtungen und -mittel sowie über die Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Das neue Arbeitnehmerschutzgesetz (1997) sieht eine flächendeckende arbeitsmedizinische Betreuung vor.

Besondere Schutzbestimmungen gelten für#

  • Kinder und Jugendliche (Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987): Arbeitszeit, Nachtruhe, Sonn- und Feiertagsruhe, Verbot der Akkordarbeit, Gesundheits- und Sittlichkeitsschutz, Aufzählung der für Kinder und Jugendliche verbotenen Betriebe und Arbeiten mit bestimmten Stoffen, besonderer physischer Belastung und anderes; * Mütter (Mutterschutzgesetz 1979): Beschäftigungsverbot für Mütter, Verbot der Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit für werdende und stillende Mütter, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Karenzurlaub, Teilzeitbeschäftigung. Zahlreiche Sonderbestimmungen;
  • Frauen (Bundesgesetz über die Nachtarbeit von Frauen 1969);
  • Nachtschicht-Schwerarbeiter (Bundesgesetz 1981): Zusatzurlaub, Ruhepausen, Abfertigung und anderes.
  • Schutzbestimmungen enthalten ferner das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Bäckereiarbeitergesetz usw. Die Überwachung des Arbeitsschutzes obliegt den Arbeitsinspektoren gemäß Arbeitsinspektionsgesetz 1974.

Literatur#

  • J. Berger, Einführung in das österreichische Arbeits- und Sozialrecht, 1981
  • Arbeitsrecht, bearbeitet von W. Mazal, 1992

Weiterführendes#