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Auskunftspflicht #

Besteht für Organe von Bund, Ländern, Gemeinden und Körperschaften der Selbstverwaltung gegenüber jedermann, soweit keine Verschwiegenheitspflicht vorliegt.

Literatur#

  • B. Perthold-Stoitzner, Die Auskunftspflicht der Verwaltungsorgane, 1993


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