Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Beamtendienstrecht#

Generelle Normen, die seit 1979 das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis zwischen den Gebietskörperschaften und ihren Beamten regeln. Dieses Dienstverhältnis besteht derzeit beim Bund, bei den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie bei den von diesen verwalteten Anstalten und Fonds. Das Beamtendienstrecht setzt den Grundgedanken der Dienstpragmatik fort und normiert alle Rechte und Pflichten der Beamten gegenüber dem Dienstgeber.