Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Handelsgerichte#

Sachlich zuständig für alle handelsrechtliche Streitigkeiten, wie insbesonders Klagen gegen Kaufleute aus deren Handelsgeschäften.

Übersteigt die Wertgrenze 10.000 Euro oder fällt die Sache in deren Eigenzuständigkeit (zum Beispiel unlauterer Wettbewerb), sind die Landesgerichte, sonst die Bezirksgerichte zuständig (§ 51f. Jurisdiktionsnorm). Ein eigenes Handelsgericht und ein "Bezirksgericht für Handelssachen" sind nur in Wien eingerichtet.

Literatur#

  • W. Rechberger und D. Simotta, Zivilprozeßrecht, 1994