Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds#
1978 geschaffen, um Arbeitnehmer insolventer Firmen zu schützen. Durch den Insolvenz-Ausfallsgeld-Fonds sind nicht bezahlte Forderungen aus dem Dienstverhältnis für den Zeitraum von 6 Monaten vor der Insalvenzeröffnung gesichert. Nach Insolvenzeröffnung ist der gesicherte Zeitraum abhängig vom Unternehmensschicksal. Werden Dienstverhältnisse in dieser Zeit beendet, kommt der Fonds auch für Zahlungen während der Kündigungsfrist, Kündigungsentschädigung und für die Abfertigung auf. Gespeist wird er von den Arbeitgebern, die seit 2008 0,55% der Bruttolohnsumme (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) einzahlen. Zuvor waren es 07&%.
Nachdem es auch nach 30 Jahren noch Probleme beim Verständnis des Begriffes „Insolvenz-Ausfallgeld“ und der Abkürzung „IAF“ gab, wurde 2008 der Begriff Insolvenz-Ausfallgeld in Insolvenz-Entgelt, der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds in Insolvenz-Entgelt-Fonds und die IAF-Service GmbH in IEF-Service GmbH umbenannt. Die IEF-Service GmbH vollzieht Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung nach den Bestimmungen des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG) und des IEF-Service-GmbH-Gesetzes (IEFG). Derzeit (2020) sind bei der IEF-Service GmbH rund 145 MitarbeiterInnen bundesweit in neun Geschäftsstellen beschäftigt. Seit 2020 wird die Vertretung des Eigentümers (der Republik Österreich) durch die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wahrgenommen.
Quelle:#
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