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Jugendamt#

Behörde, der die Durchführung der öffentlichen Jugendwohlfahrt obliegt.

Das Jugendamt ist eine Abteilung der Bezirkshauptmannschaft oder des Magistrats von Städten mit eigenem Statut (in Wien: Amt für Jugend und Familie).


Hauptaufgabengebiet des Jugendamts war bis zum Inkrafttreten des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 das Vormundschaftswesen (Amtsvormundschaft über uneheliche Kinder), seither steht das dienstleistungsorientierte Anbieten und Gewähren von Hilfe der Jugendwohlfahrt (v.a. Unterhalt, Obsorge, Vaterschaftsfeststellung) im Mittelpunkt.