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Maigesetze#

Maigesetze ist eine Bezeichnung für 3 Gesetze zur Regelung der Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche. Gegen den Protest der Kirchenfürsten und der Konservativen durch die Liberalen im Reichsrat beschlossen, wurde es am 25. Mai 1868 von Kaiser Franz Joseph I. in Kraft gesetzt.


Die Maigesetze regelten die kirchliche Ehegerichtsbarkeit, das Aufsichtsrecht des Staats über die Schulen und die interkonfessionellen Verhältnisse. Ergänzungen dazu waren das Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1869 und das Gesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche, die Beiträge des geistlichen Pfründenvermögens zum Religionsfonds und die gesetzliche Anerkennung des Religionsgesetzes vom Mai 1874. Sie lösten einen heftigen Kulturkampf aus und führten 1870 zur Kündigung bzw. 1874 zur formellen Aufhebung des Konkordats von 1855.