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Katholische Kirche (römisch-katholische Kirche)#

Die römisch-katholische Kirche in Österreich ist die größte der 14 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften. Die Zahl ihrer Mitglieder sinkt von Jahr zu Jahr.

Kirchliche Statistik 2022
Zahlen 2020
Kirchliche Statistik 2022
Kirchenaustritte

Seit dem Jahr 174 ist die Existenz des Christentums in Österreich, damals ein Teil des Römischen Reichs - nachweisbar.

In die Zeit der diokletianischen Verfolgung, 304 n. Chr., datiert das Martyrium des heiligen Florian mit vierzig anderen Christen in Lauriacum (Lorch bei Enns).
Im 5. Jahrhundert wirkte der heilige Severin († 482) im Donauraum. Im 7. Jahrhundert erfolgte die Gründung des Bistums Salzburg, insbesondere durch das Wirken des heiligen Rupert (um 650 bis 718).
Im späten 8. und frühen 9. Jahrhundert fanden Kirchen- bzw. Klostergründungen in Ostösterreich statt, wie das Kloster Hippolyt in St. Pölten (Niederösterreich) und die Ruprechtskirche in Wien. Vom 10. bis zum 13. Jahrhundert gründeten die Landesfürsten zahlreiche Klöster - Chorherren, Benediktiner, Prämonstratenser und Zisterzienser machten diese zu religiösen, kulturellen und wirtschaftlichen Zentren. Eigene Bistümer entstanden erst im 15. Jahrhundert in Österreich (1469 Wien, 1476 Wiener Neustadt).


Im Zuge der Reformation wurde der überwiegende Teil der Bevölkerung (80%) evangelisch. Doch führte die von den Habsburgern und Orden getragene Gegenreformation bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts zur Rekatholisierung. Sie fand im barocken Kirchenbau sichtbaren Ausdruck.

Gedanken der Aufklärung schränkten gewisse Formen der Frömmigkeitsausübung schon unter Maria Theresia, mehr noch unter Joseph II. stark ein. Der Josephinismus - ein aufgeklärter Absolutismus mit einheitlicher Verwaltung, katholischer Staatsreligion und einheitlicher deutscher Sprache - brachte zahlreiche Reformen, die auch starke Auswirkungen auf die Kirche hatten (Magistratsreform (1783/84) mit staatlichen Wohltätigkeitseinrichtungen als Ersatz für kirchliche Fürsorge; staatliche Kontrolle des Unterrichtswesens und der Priesterausbildung, Toleranzpatent für Juden, evangelische und orthodoxe Christen ( 1781); Diözesanregulierung (1782); Gleichstellung der unehelich Geborenen im Berufsleben (1783)).
Joseph II. beendete die Wallfahrtstradition, verbot marianische Vereine, schaffte Feiertage ab, hob Klöster auf und entweihte Kirchen. Die Pfarreinteilung bewährte sich über zwei Jahrhunderte. Der Gegentrend zu den kirchlichen Reformen des Josephinismus erfolgte im ausgehenden 18. Jahrhundert im Sinne der Romantik, maßgeblich beeinflusst vom späteren Stadtpatron Clemens Maria Hofbauer.


Das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger wurde 1867 erlassen. Es stellt die Basis für die individuelle und die korporative Religionsfreiheit dar. Die Katholische Kirche hat das Recht der öffentlichen Religionsausübung und ist unabhängig in Bekenntnis, Lehre, Verkündigung und Seelsorge sowie in der Besorgung ihrer übrigen inneren Angelegenheiten. Jede eine Kirche belastende oder privilegierende Fremdbestimmung im Sinne eines Staatskirchentums ist untersagt. Während der NS-Herrschaft in Österreich (1938-1945) kam es zu Unterdrückungs- und Verfolgungsmaßnahmen.


Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) führte zur kirchlichen Erneuerung, insbesondere in der Liturgie (Gebrauch der Volkssprache im Gottesdienst), und neuen Seelsorgeformen. Die Grunddienste - die Feier des Gottesdienstes, das Apostolat und die Caritas - werden von Welt- und Ordenspriestern, Ordensbrüdern und Ordensschwestern sowie von Laien haupt- und ehrenamtlich ausgeübt.

Quellen#


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