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Notar#

Berufsbezeichnung für einen vom Staat bestellten, mit öffentlichem Glauben ausgestatteten und mit Aufgaben der außerstreitigen Rechtspflege betrauten Juristen. Primäre Aufgabe ist die Errichtung öffentlicher Urkunden und die Tätigkeit als Gerichtskommissär vor allem im Verlassenschaftsverfahren. Berufsvoraussetzungen sind der Abschluss des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften, 7-jährige Notariatspraxis, die Notariatsprüfung und die Eintragung in die Notariatsliste, da das Notariat einem Numerus clausus unterworfen ist. Das Berufsrecht ist in der Notariatsordnung geregelt. 1996 waren 388 Notare eingetragen (Wien 71, Niederösterreich 83, Burgenland 12, Oberösterreich 59, Salzburg 30, Steiermark 56, Kärnten 34, Tirol 27, Vorarlberg 16) und 347 Notariatskandidaten vorgemerkt.

Literatur#

  • W. Rechberger, Die Entwicklung des österreichischen Notariats zu einer Einrichtung der vorbeugenden Rechtspflege, in: W. Kralik und W. Rechberger (Hg.), Konfliktvermeidung und Konfliktregelung, 1993


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