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Rechtsanwaltskammern#

Seit 1849 auf gesetzlicher Grundlage bestehende Standesvertretungen der Rechtsanwälte in jedem Bundesland; ihre Organe werden demokratisch gewählt. Die Rechtsanwaltskammern können bei Verletzung der rechtsanwaltlichen Standespflichten Disziplinarstrafen verhängen. Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag behandelt wichtige, den gesamten Berufsstand berührende Angelegenheiten. Sowohl die Rechtsanwaltskammern als auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag unterliegen der Aufsicht des Bundesministeriums für Justiz. Kammern.

Literatur#

  • W. Schuppich, Standesautonomie und Verfassung, Anwaltsblatt 1988