Stadtrat#
Aus dem Gemeinderat gewählte Körperschaft (auch Stadtsenat genannt) zur Durchführung der Kommunalverwaltung. Manche Statutarstädte besitzen "amtsführende Stadträte" (Wien, Linz, Graz, Klagenfurt, Salzburg, Innsbruck), in anderen ist der Stadtrat Vorsitzender der entsprechenden Ausschüsse ohne Verwaltungsbefugnis.
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