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Strafvollzugsanstalten#

Vollzugsanstalten für gerichtliche Freiheitsstrafen. Sonderanstalten sind für Jugendliche, geistig Abnorme, TBC-Kranke, Fahrlässigkeitstäter und andere vorgesehen. Weibliche und männliche Gefangene werden voneinander getrennt. In Österreich bestehen derzeit (1996) folgende Strafvollzugsanstalten: in allen Landeshauptstädten, in Garsten, Gerasdorf (Jugendliche), Göllersdorf (geistig Abnorme), Hirtenberg, Korneuburg, Leoben, Ried, Schwarzau am Steinfeld (Frauen), Sonnberg, Stein, Steyr, Suben und Wels. Der Strafvollzug ist im Strafvollzugsgesetz 1969, das seither mehrfach novelliert wurde, geregelt. Mit Stichtag 31. 10. 1996 wurden in den Strafvollzugsanstalten 1536 Untersuchungshäftlinge und 4874 Strafgefangene festgehalten. Einschließlich Verwaltungsbeamte waren gleichzeitig 3540 Personen im Bereich der Justizanstalten beschäftigt.